Moin,
gibt's Vorschriften der Versorger, die eine sichtbare und/oder ungeschnittene Verlegung zwischen HAK und HV erfordern? Ist der Leitungstyp vorgegeben, oder lässt sich hier bei beengten Verhältnissen ggf. auf H07RN-F ausweichen, um günstigere Biegeradien zu haben?
Anforderung Verlegung HAK-HV
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Re: Anforderung Verlegung HAK-HV
Moin OChatter,
dies wird Dir nur der betreffende Versorger selbst mitteilen können.
Gruß Olaf
dies wird Dir nur der betreffende Versorger selbst mitteilen können.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Tobi P.
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Re: Anforderung Verlegung HAK-HV
Moin,
H07RN-F haben wir bei diversen VNB schon öfters verlegt, sowohl als Mehraderleitung als auch als Einzeladern. Kurze Absprache mit dem zuständigen Netzmeister genügte da jeweils. Absprachen würde ich bei Sonderfällen auch immer empfehlen, manch einer reagiert schon mal etwas "angepisst" wenn er zur Inbetriebnahme kommt und etwas erstens unkonventionelles und zweitens nicht abgesprochenes vorfindet.
Gruß Tobi
H07RN-F haben wir bei diversen VNB schon öfters verlegt, sowohl als Mehraderleitung als auch als Einzeladern. Kurze Absprache mit dem zuständigen Netzmeister genügte da jeweils. Absprachen würde ich bei Sonderfällen auch immer empfehlen, manch einer reagiert schon mal etwas "angepisst" wenn er zur Inbetriebnahme kommt und etwas erstens unkonventionelles und zweitens nicht abgesprochenes vorfindet.
Gruß Tobi
- Elt-Onkel
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Re: Anforderung Verlegung HAK-HV
Hallo,
Alles kein Problem.
Ich habe schon Wellrohr mit H07-VK Einzeladern zwischen HAK und Zähler gesehen.
Sichtbar kann nicht sein, weil verschiedene Kabel hinter Putz und Gipskarton verschwinden.
(Das ist bei Gasleitungen anders.)
Ungeschnitten kann nicht sein.
Wie soll man sonst einen Kabelschaden reparieren ?
Ich kenne auch einen Fall, da geht vom ersten HAK ein Kabel zum zweiten HAK, und von dort zum HV.
Im ersten HAK sitzen da Trennmesser.
...
OChatter hat geschrieben: ↑Montag 18. Februar 2019, 14:24 Moin,
gibt's Vorschriften der Versorger, die eine sichtbare und/oder ungeschnittene Verlegung zwischen HAK und HV erfordern? Ist der Leitungstyp vorgegeben, oder lässt sich hier bei beengten Verhältnissen ggf. auf H07RN-F ausweichen, um günstigere Biegeradien zu haben?
Alles kein Problem.
Ich habe schon Wellrohr mit H07-VK Einzeladern zwischen HAK und Zähler gesehen.
Sichtbar kann nicht sein, weil verschiedene Kabel hinter Putz und Gipskarton verschwinden.
(Das ist bei Gasleitungen anders.)
Ungeschnitten kann nicht sein.
Wie soll man sonst einen Kabelschaden reparieren ?
Ich kenne auch einen Fall, da geht vom ersten HAK ein Kabel zum zweiten HAK, und von dort zum HV.
Im ersten HAK sitzen da Trennmesser.
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