ADR 2019

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Elt-Onkel
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ADR 2019

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,


seit gut 9 Stunden ist nun die neue ADR 2019 gültig.

Unter den UN-Nummern 35.. gibt es neue Klassifizierungen für Lithiumbasierte Batterien.

Wer sich über die Regularien von Gefahrgut beschweren will,
tut dies bitte bei der Bundesregierung und bei der EU-Kommission.

Wer die Regularien nicht befolgt, bekommt als Fahrzeuglenker Ärger mit der Obrigkeit.

Grundsatz:
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Man macht nichts verkehrt, wenn man ein Fz, in dem sich Lithiumbasierte Batterien über 100 Wh befinden,
rundum mit orange farbenen Warntafeln beschriftet:

X423
3543

Das X zeigt der Feuerwehr, daß man nicht mit Wasser löschen darf.


...
IH-Elektriker
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Re: ADR 2019

Beitrag von IH-Elektriker »

Elt-Onkel hat geschrieben: Dienstag 1. Januar 2019, 09:39 Man macht nichts verkehrt, wenn man ein Fz, in dem sich Lithiumbasierte Batterien über 100 Wh befinden...
100Wh je Einzelbatterie - oder 100Wh als Summe aller im Fzg. vorhandenen Batterien ?

Ich habe für meine (Professionelle) Videokamera Batteriepacks mit 120WH und 160Wh in LiIon-Ausführung. Diese darf ich also zukünftig nic ht mehr normal im PKW mitführen, sondern muss mit Warntafeln unterwegs sein. Allerdings nur wenn ich im gewerblichen Verkehr tätig bin oder auch als Privatmann ? Bisher wusste ich nur das ich mit den Dingern nicht in einen Flieger darf...

Sollte sich die Regelung auf die Summe aller LiIon-Batterien beziehen wird das zum echten Problem, auch ohne große Akkupacks. Denn 100Wh sind heute sehr schnell in einem Fahrzeug erreicht - Laptop, Smartphone, Tablet, diverse Akkus für sonstige Geräte, große Powerbank - oder die unzähligen Akkus von Akkuwerkzeugen bei Handwerkern....

Wobei ich jetzt mal vermute das bezieht sich auf Kapazität je Akku, nicht auf die Summe der Kapazitäten.... ;)
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Tobi P.
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Re: ADR 2019

Beitrag von Tobi P. »

Moin,

ADR gilt selbstverständlich auch für Privatleute. Warum solltest du im Privat-PKW etwas transportieren dürfen für das ich im gewerblichen Bereich eine Spezialausbildung brauche?

Gruß Tobi
IH-Elektriker
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Re: ADR 2019

Beitrag von IH-Elektriker »

Tobi P. hat geschrieben: Mittwoch 2. Januar 2019, 09:28 ADR gilt selbstverständlich auch für Privatleute. Warum solltest du im Privat-PKW etwas transportieren dürfen für das ich im gewerblichen Bereich eine Spezialausbildung brauche?
Es wäre nicht das erste Mal das bspw. „privates“ Feuer weniger gefährlich ist wie „gewerbliches“ Feuer o.ä. Dinge -auch wenn das Schadens-Risiko eigentlich gleich ist….Feuer bleibt Feuer, Gefahrstoff bleibt Gefahrstoff.

Beispiel dazu wäre die Beförderung von Druckbehältern (Gasflaschen) im PKW bzw. Kleintransporter. Als Privatmann darf ich die 11Kg-Propangasflasche in meinem SUV ohne großartige Entlüftung o.ä. spazieren fahren, als gewerblicher Transporteur brauche ich ein entsprechendes Fahrzeug – die Gefahren sind aber in beiden Fällen gleich. Oder bei vielen Privattransporten sogar höher weil die Flasche für den heimischen Gasheizpilz auf der Terasse einfach „so“ ungesichert im Kofferraum umherrollt, ggf. sogar ohne Flaschenkappe ;) (alles schon gesehen – und die Flasche war VOLL)

Eine weitere Fage die sich für mich hier stellt sind fix in Fahrzeuge verbaute LiIon-Batterien. Ich denke hier an Modelle für Wohnmobile/Wohnwägen. Hier gibt es inzwischen LiIon-Batterien welche plug’n play mit den normalen 12V Bleibatterien getauscht werden, sprich in der „Batterie“ ist die nötige Ladeelektronik usw. bereits verbaut – alte Bleibatterie raus, neue LiIon rein.

Wie sieht das hier aus – müsste man das dann logischerweise nicht auch kennzeichnen ?

Denn hier weiß die Feuerwehr ja nicht ob ggf. eine LiIon-Batterie verbaut ist und kann keine entsprechenden Maßnahmen treffen. Bei Elektroautos ist so eine Kennzeichnung überflüssig, hier ist ja bekannt das Batterien verbaut sind und auch die Lage der Batterien sollte bekannt sein…
Olaf S-H
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Re: ADR 2019

Beitrag von Olaf S-H »

IH-Elektriker hat geschrieben: Mittwoch 2. Januar 2019, 12:01 ... Als Privatmann darf ich die 11Kg-Propangasflasche in meinem SUV ohne großartige Entlüftung o.ä. spazieren fahren, als gewerblicher Transporteur brauche ich ein entsprechendes Fahrzeug – die Gefahren sind aber in beiden Fällen gleich. ...
Moin IH-Elektriker,

hier muss man aber differenzieren, woher die Forderung mit dem speziellen Fahrzeug stammt. Ist es eine Forderung der BG/LUK, dann hat man da für Dich schonmal etwas nachgedacht. Im privaten Bereich musst Du selbst denken. Auch dort ist die Ladungssicherung vorzusehen.
StVO hat geschrieben: § 22 Ladung
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu
sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hinund
herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der
Technik zu beachten.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
IH-Elektriker
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Re: ADR 2019

Beitrag von IH-Elektriker »

Olaf S-H hat geschrieben: Mittwoch 2. Januar 2019, 12:37 hier muss man aber differenzieren, woher die Forderung mit dem speziellen Fahrzeug stammt. Ist es eine Forderung der BG/LUK, dann hat man da für Dich schonmal etwas nachgedacht. Im privaten Bereich musst Du selbst denken. Auch dort ist die Ladungssicherung vorzusehen.
Alles bekannt, mir ging es mit dem Beispiel "herumrollende Gasflasche" nur darum das viele "Privatleute" die Ladung nicht oder nicht richtig sichern - auch Gasflaschen nicht....

Betreffend Ladungssicherung musste ich vor einigen Jahren beruflich auf einen 2-Tages-Lehrgang und lernen wie man einen LKW belädt, auch wenn das Maximum was ich i.d.R. beruflich transportiere ein Aktenköffernchen, Laptoptasche und mal diverse Messgeräte o.ä. sind - und nicht palettenweise Ware am 40-Tonner rumfahre bzw. Schwertransporte oder Maschinentransporte durchführe oder LKWs be-/entlade - wor haben alles ausführlich besprochen und auch gezeigt bekommen, vom 40-Tonner über Kleintransporter bis hin zum PKW und Traktor mit Hänger und so (....nur den Fahrradgepäckträger, darüber haben wir nicht gesprochen.... :D )

Trotzdem war das damals sehr interessant, ich hab das eher als eine Art "Allgemeinbildung" gesehen - und vieles davon eher privat nutzen können wenn ich mal wieder mit Anhänger unterwegs bin um was "sperriges" zu fahren ;)

Im Fall Gasflasche geht es eigentlich mehr um die vorhandene Zwangsentlüftung - je nach Gas in Boden- oder Deckennähe und die Abtrennung hin zur Fahrerkabine.
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Tobi P.
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Re: ADR 2019

Beitrag von Tobi P. »

Moin,

wer sagt dass du im privaten Bereich Gasflaschen ohne Belüftung transportieren darfst? Die Auswahl eines geeigneten Fahrzeugs für die jeweilige Transportaufgabe gehört mit in den Bereich Ladungssicherung, wenn keine Belüftung vorhanden ist ist das Fahrzeug ungeeignet und die Gasflasche darf darin nicht transportiert werden. Genauso wenn es keine Möglichkeit gibt die Flasche richtig zu sichern. In den ADR-Bereich kommst du zusätzlich noch rein wenn die Freigrenze (1000-Punkteregel) überschritten wird.

Gruß Tobi
Olaf S-H
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Re: ADR 2019

Beitrag von Olaf S-H »

IH-Elektriker hat geschrieben: Mittwoch 2. Januar 2019, 14:09 ... Trotzdem war das damals sehr interessant, ich hab das eher als eine Art "Allgemeinbildung" gesehen - und vieles davon eher privat nutzen können wenn ich mal wieder mit Anhänger unterwegs bin um was "sperriges" zu fahren ...
Moin IH-Elektriker,

so sehe ich es oft auch. Das dienstliche MUSS wird dann als privates KANN umgesetzt. In der Regel macht man dann nichts falsch - es sei denn, dass sich die Firma geirrt hat (was aber per Definition nicht sein kann :D ).

Gruß Olaf
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vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

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Elt-Onkel
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Re: ADR 2019

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,


die 100 Wh - Grenze gilt für die Summe aller transportierten Akkus.

Die Obergrenzen für einzelne Zellen sind kleiner.

Batterie-Autos haben eine eigene Gefahrgutnummer:

X423
3171

Und nein, man kann E-Autos von außen nicht ansehen,
daß sie Batterie-Autos sind.
Nein, auch das "E" am Ende vom Nummernschild ist nicht verbindlich.
Und nein, an einem verunfallten Fahrzeug kann man nicht immer eine Fahrgestell-Nummer finden.
Schon gar nicht Nachts bei Schnee-Regen.

Man sich (aus politischen Gründen) dazu entschlossen,
daß Lithium-basierte-Batterien in Fahrzeugen, die zu dessen Antrieb dienen,
per Anordnung nicht deklariert werden müssen.

Ein Tesla S hat z.B. 65'000 Wh an Bord.
das ist kein Gefahrgut.

Aber ein Schuhkarton voller Funktelefon-Akkus muß deklariert werden,
und der Fahrer braucht eine zugehörige Ausbildung,
und das Transportfahrzeug eine vorgeschriebene GGVS-Ausrüstung.

Schon vor einem Jahr habe ich dem KBA geschrieben,
daß an jedes E-Auto mindestens 4 o.g. orange Warntafeln anzubringen seien müssten.

Der Feuerwehr ist es egal, zu welchen Zweck sich Lithium-Akkus in einem Auto befinden.

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Elt-Onkel
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Re: ADR 2019

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

und noch eine kleine Ergänzung wegen der Funk-Telefon-Akkus:

Wenn z.B. eine Rossmann-Drogerie beliefert wird,
hat man vorher alle Netto-Produktmengen (also ohne Verpackung) ausbaldowert.

Also z.B. Haarspray bis 99 % an die Deklarationsgrenze,
plus Ersatzakkus bis 99 % an die Deklarationsgrenze,
plus Rasierwasser bis 99 % an die Deklarationsgrenze,
usw.

Der Laster, der umherfährt ist dann kein Gefahrguttransport.

Die Feuerwehr würde das gerne anders haben,
aber die Politiker haben es so beschlossen.


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