Kabellänge Ortsveränderliche Geräte
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Kabellänge Ortsveränderliche Geräte
Hallo Zusammen,
gibt es eine Definition in den Normen, wie lang das Anschlusskabel, von z.B einem Staubsauger, maximal sein darf?
Gruss
Strommensch
gibt es eine Definition in den Normen, wie lang das Anschlusskabel, von z.B einem Staubsauger, maximal sein darf?
Gruss
Strommensch
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Re: Kabellänge Ortsveränderliche Geräte
Über so etwas gerätespezifisches gibt normalerweise die zum Geräte zugehörige C-Norm Auskunft - im Falle gewerblicher Nass- und Trockensauger wäre das meines Wissens nach die EN60335-2-69 (VDE0700-2-69) welche die "Grund-C-Norm" für "Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke" EN 60335-1 (VDE0700-1) ergänzt bzw. auf diese verweist.
Ein kurzer Blick in die EN60335-1 ergab keine Hinweise das es irgendwie Begrenzungen hinsichtlich der Länge einer Anschlussleitung gibt, ausgenommen Sonderfälle mit Leitungen mit besonders geringem Querschnitt (0,2mm²) welche dann maximal 2m lang sein dürfen.
Aber normale Anschlussleitungen dürften auch 50m lang sein - oder 100m....genauso wie jemand einen Staubsauger bauen könnte mit nur 50cm Anschlussleitung...wäre dann völlig praxisfremd, aber laut Norm zulässig
Eventuell gibt es noch in anderen Normen Fundstellen, mir war eben nur die EN60355 bekannt.
Ein kurzer Blick in die EN60335-1 ergab keine Hinweise das es irgendwie Begrenzungen hinsichtlich der Länge einer Anschlussleitung gibt, ausgenommen Sonderfälle mit Leitungen mit besonders geringem Querschnitt (0,2mm²) welche dann maximal 2m lang sein dürfen.
Aber normale Anschlussleitungen dürften auch 50m lang sein - oder 100m....genauso wie jemand einen Staubsauger bauen könnte mit nur 50cm Anschlussleitung...wäre dann völlig praxisfremd, aber laut Norm zulässig
Eventuell gibt es noch in anderen Normen Fundstellen, mir war eben nur die EN60355 bekannt.
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Re: Kabellänge Ortsveränderliche Geräte
Da hilft nur ein Blick in die jeweilige Produktnorm. Die EN 61010 benennt bei tragbaren Geräten mit abnehmbarer Leitung nicht mehr als 3 Meter.Strommensch hat geschrieben: ↑Donnerstag 22. November 2018, 06:40 Hallo Zusammen,
gibt es eine Definition in den Normen, wie lang das Anschlusskabel, von z.B einem Staubsauger, maximal sein darf?
Gruss
Strommensch
bis denne
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Re: Kabellänge Ortsveränderliche Geräte
Heckenschere, Laubsauger und Co. haben aus gutem Grund nur 50cm, bei den Elektrohandwerkzeugen von Fein findet sich auch schon einmal 5m. Alles ist möglich.....
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Re: Kabellänge Ortsveränderliche Geräte
Wobei zu beachten wäre das die Normenreihe EN61010-xxx das Thema „Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte“ behandelt – und ein handelsüblicher Staubsauger (zum Reinigen von Fußböden) sicherlich kein Mess-, Steuer-, Regel- oder Laborgerät istbreadley-dr hat geschrieben: ↑Donnerstag 22. November 2018, 11:24
Da hilft nur ein Blick in die jeweilige Produktnorm. Die EN 61010 benennt bei tragbaren Geräten mit abnehmbarer Leitung nicht mehr als 3 Meter.
bis denne
Um nachzusehen was da wirklich in der Norm steht wäre die einzelne Norm der Normreihe EN61010-xxx wichtig, es gibt da mehrere Teile wie z.B. den Teil 1 mit den allgemeinen Anforderungen oder den Teil -2-20 für Laborzentrifugen. Eventuell gibt es da einen Unterteil für Staubsauger speziell für den Laboreinsatz, will ich gar nicht ausschließen….
Diese Forderung nach max. 3m klingt stark nach den üblichen Kaltgeräteleitungen und macht i.d.R. bei Laborgeräte ja auch Sinn – man stelle sich ein Labornetzgerät vor mit 10m langer Netzleitung, was das für ein Knäuel an überflüssiger Leitung am/auf/unter dem Tisch ergibt, vor allem wenn wie vermutlich oft üblich mehrere Geräte nebeneinander stehen….
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Re: Kabellänge Ortsveränderliche Geräte
Hallo,
an anderer Stelle hatte ich es schon mal geschrieben.
Die DB Schienen-Schweißer betreiben ihre 230er - Flex mit mindestens 10 Meter langen Anschlußkabeln.
Ist ja auch Blödsinn, das Aggi alle 3 Meter weiterzuschleppen.
Meine (Hand)Bohrmaschinen und 125er - Flex haben alle mindestens 5 Meter PUR-Kabel.
Alles andere ist unpraktisch.
Wo es geht, klemme ich 1,5 mm²-Anschlußleitungen rein.
Schutzisolierte Kleingeräte eben mit PUR 2x0,75 mm².
(Liefert Stecker-Express als Meterware von einem Tag zum anderen.)
Am Schlimmsten finde ich 2 m Gerätezuleitungen in PVC ohne hinreichende Mengen Weichmacher.
(Fernost Baumarkt Kleingeräte)
…
an anderer Stelle hatte ich es schon mal geschrieben.
Die DB Schienen-Schweißer betreiben ihre 230er - Flex mit mindestens 10 Meter langen Anschlußkabeln.
Ist ja auch Blödsinn, das Aggi alle 3 Meter weiterzuschleppen.
Meine (Hand)Bohrmaschinen und 125er - Flex haben alle mindestens 5 Meter PUR-Kabel.
Alles andere ist unpraktisch.
Wo es geht, klemme ich 1,5 mm²-Anschlußleitungen rein.
Schutzisolierte Kleingeräte eben mit PUR 2x0,75 mm².
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Am Schlimmsten finde ich 2 m Gerätezuleitungen in PVC ohne hinreichende Mengen Weichmacher.
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Re: Kabellänge Ortsveränderliche Geräte
Da gibt es so einige Kunststücke... der etwas ältere Makita-Schwingschleifer meines Vaters (vermute aus den 80ern) hat z.B. 1 m H05RR-F mit Konturenstecker. Das ist eindeutig unpraktisch kurz und reicht von einem üblichen Arbeitsbock für Malerarbeiten mit Mühe auf den Boden! Wenn man dann breitere Objekte wie z.B. eine Tür bearbeitet hängt die Steckverbindung zur benützten Verlängerung zwangsläufig in der Luft. Der letztes Jahr für eine mittlere zweistellige Summe neu gekaufte "Kollege" aus dem Baumarkt hat 2 m H05VV-F, qualitativ schlechter aber dafür ausreichend lang.
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Re: Kabellänge Ortsveränderliche Geräte
Nach meiner Beobachtung ist die Kabellänge für den totalen Laien ein gutes Kriterium, um die Wertigkeit der gesamten Maschine zu beurteilen.
Wer also von Werkzeug keine Ahnung hat: kauft das Zeug mit den 5-7 Meter langen Kabeln und lasst alles liegen, was unter 2m hat. Dann macht man wenig verkehrt.
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Re: Kabellänge Ortsveränderliche Geräte
Ich verstehe das sowieso nicht, warum die Hersteller so'n Billigkram nehmen dürfen. Nur weil gutes Material teurer ist? Oder weil es der Bastler von Nebenan nicht kaufen würde, weil's eben teurer ist?
Elektriker ist kein Beruf, sondern eine Berufung