Kind stirbt bei Stromunfall – Gutachten belastet Supermarkt
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 710
- Registriert: Freitag 16. Dezember 2016, 21:37
- Wohnort: im Norden
Re: Kind stirbt bei Stromunfall – Gutachten belastet Supermarkt
Meiner Meinung nach solle bei Angelegenheiten zur Sicherheit die kaufmännische Betrachtung nicht mit dem Ergebnis, Verzicht auf Sicherheit ist rentabler, enden dürfen.
Gruß Jens
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 1852
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 11:18
Re: Kind stirbt bei Stromunfall – Gutachten belastet Supermarkt
Na dann erkläre das mal einem Pfennigfuchser (Kaufmann) oder einem Rotstiftschwinger (Controller) warum Sicherheit sooo viel Geld kostet - Viel Spass dabei !
(Ich habe schon Fälle erlebt wo Maschinen von "Kaufleuten" ohne CE sondern nur mit Einbauerklärung bescvhafft wurden weil das ein paar Euros billiger war....)
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 710
- Registriert: Freitag 16. Dezember 2016, 21:37
- Wohnort: im Norden
Re: Kind stirbt bei Stromunfall – Gutachten belastet Supermarkt
Mit den jeden Cent umdrehenden Kaufleuten sind wir ja einer Meinung. Das kenne ich genau so. Spätestens wenn der Schaden eingetreten ist und es hat genau für diese Leute keine Konsequenzen, fühlen diese sich noch bestätigt.
Gruß Jens
- Elt-Onkel
- Null-Leiter
- Beiträge: 7878
- Registriert: Donnerstag 25. März 2004, 01:08
- Kontaktdaten:
Re: Kind stirbt bei Stromunfall – Gutachten belastet Supermarkt
Hallo,
man muß unterscheiden nach Strafrecht (Strafe) und Zivilrecht (Haftung).
Besonders knickerich ist der Staat.
Nehmen wir das Beispiel Zugunglück Echede:
Strafe:
30'000,- EUR für 101 Tote.
Macht 297,- EUR pro Person.
Entschädigung:
Je getötete Person 15'000,- EUR.
Bei Flugzeugabstürzen haften die Fluggesellschaften (nach meiner Kenntnis) maximal mit 50'000,- EUR pro getötete Person.
Anders sieht bei Vorsatz aus.
Da gibt es schonmal 25 Jahre.
Wenn man besonders unterbelichtet ist - mit anschließender Sicherheitsverwahrung.
Ist man unter 21 Jahre maximal 6 Jahre.
(In den 6 Jahren kann man dann seine Berufsausbildung machen.)
...
man muß unterscheiden nach Strafrecht (Strafe) und Zivilrecht (Haftung).
Besonders knickerich ist der Staat.
Nehmen wir das Beispiel Zugunglück Echede:
Strafe:
30'000,- EUR für 101 Tote.
Macht 297,- EUR pro Person.
Entschädigung:
Je getötete Person 15'000,- EUR.
Bei Flugzeugabstürzen haften die Fluggesellschaften (nach meiner Kenntnis) maximal mit 50'000,- EUR pro getötete Person.
Anders sieht bei Vorsatz aus.
Da gibt es schonmal 25 Jahre.
Wenn man besonders unterbelichtet ist - mit anschließender Sicherheitsverwahrung.
Ist man unter 21 Jahre maximal 6 Jahre.
(In den 6 Jahren kann man dann seine Berufsausbildung machen.)
...
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 717
- Registriert: Samstag 18. Februar 2006, 18:35
- Wohnort: Düsseldorf
- Kontaktdaten:
Re: Kind stirbt bei Stromunfall – Gutachten belastet Supermarkt
Elt-Onkel,
verwechsel bitte nicht Strafe mit Entschädigung. Das sind in Deutschland 2 Sachen.
In Eschede war die Strafe der Beteiligten Relativ gering, weil das ganze letztendlich in den Tiefen der Physik und noch fraglichen zusammenhängen nach vernünftigen Maßstäben nicht zu klären war. Allein das es ein Ähnlichen Unfall bei Straßenbahnen gab lies aufgrund der anderen Konstruktion nicht wirklich vermuten das es auch beim Zug passieren würde, eben weil man anders Konstruiert hatte.
Zu mindesten dann, wenn man nach vernünftigen Maßstäben vorgeht. (Es gibt auch ein Wahrscheinlichkeit das in eine Warmen Zimmer in Sibirien bei -50 und Fensteröffnen der Raum Schlagartig auf -50° abkühlt und ein Baby in 3 Sek erfriert, wird aber keiner der Babykleidung Designt berücksichtigen)
Die Sache bei Eschede ursächlich weiter auf zu klären hätte Jahre gedauert mit ungewissen Ausgang und sehr vielen Test der Räder durch Gutachter bis zum Abwinken. Ob das besser für die Angehörigen gewesen wäre? Sicher nicht für alle.
Es gibt auch noch ein anderen Aspekt: Hätte jemand Vorsatz nachgewiesen werden können hätten die Versicherung gestreikt, mit Verweis den Täter zu belangen. Dann bleibst du, wenn du Pech hast auf deine Kosten sitzen und bezahlst dein Krankenhaus selbst und darfst dann klagen wo nix mehr zu holen ist. Oder willst du den Täter so lange Auspeitschen bis er Anfängt Dukaten zu scheißen? Halte ich für gewagt das das passiert...
MfG
Ralf
verwechsel bitte nicht Strafe mit Entschädigung. Das sind in Deutschland 2 Sachen.
In Eschede war die Strafe der Beteiligten Relativ gering, weil das ganze letztendlich in den Tiefen der Physik und noch fraglichen zusammenhängen nach vernünftigen Maßstäben nicht zu klären war. Allein das es ein Ähnlichen Unfall bei Straßenbahnen gab lies aufgrund der anderen Konstruktion nicht wirklich vermuten das es auch beim Zug passieren würde, eben weil man anders Konstruiert hatte.
Zu mindesten dann, wenn man nach vernünftigen Maßstäben vorgeht. (Es gibt auch ein Wahrscheinlichkeit das in eine Warmen Zimmer in Sibirien bei -50 und Fensteröffnen der Raum Schlagartig auf -50° abkühlt und ein Baby in 3 Sek erfriert, wird aber keiner der Babykleidung Designt berücksichtigen)
Die Sache bei Eschede ursächlich weiter auf zu klären hätte Jahre gedauert mit ungewissen Ausgang und sehr vielen Test der Räder durch Gutachter bis zum Abwinken. Ob das besser für die Angehörigen gewesen wäre? Sicher nicht für alle.
Es gibt auch noch ein anderen Aspekt: Hätte jemand Vorsatz nachgewiesen werden können hätten die Versicherung gestreikt, mit Verweis den Täter zu belangen. Dann bleibst du, wenn du Pech hast auf deine Kosten sitzen und bezahlst dein Krankenhaus selbst und darfst dann klagen wo nix mehr zu holen ist. Oder willst du den Täter so lange Auspeitschen bis er Anfängt Dukaten zu scheißen? Halte ich für gewagt das das passiert...
MfG
Ralf
- Elt-Onkel
- Null-Leiter
- Beiträge: 7878
- Registriert: Donnerstag 25. März 2004, 01:08
- Kontaktdaten:
Re: Kind stirbt bei Stromunfall – Gutachten belastet Supermarkt
Hallo,
...
Genau das hatte ich in der ersten Zeile geschrieben.EIB-Nutzer hat geschrieben: ↑Sonntag 2. Dezember 2018, 01:01 Elt-Onkel,
verwechsel bitte nicht Strafe mit Entschädigung. Das sind in Deutschland 2 Sachen.
...
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 710
- Registriert: Freitag 16. Dezember 2016, 21:37
- Wohnort: im Norden
Re: Kind stirbt bei Stromunfall – Gutachten belastet Supermarkt
Gibt es schon ein Urteil?
Ich bin auf das Urteil sehr gespannt.
Zum Glück gibt es auch bei laienhaften Umgang mit Elektrotechnik sehr selten so extreme Konsequenzen. Jedoch bekommt die Bastelei, weil nicht gleich einer stirbt von Laien ihre "Legitimation" zugesprochen. Regelmäßige Prüfungen - was ist das und wozu? Nun ist etwas schlimmes passiert. Ich hoffe sehr, dass ein Urteil gesprochen wird, welches wenigstens geeignet ist, den Kaufmann zum Denken anzuregen.
Ich bin auf das Urteil sehr gespannt.
Zum Glück gibt es auch bei laienhaften Umgang mit Elektrotechnik sehr selten so extreme Konsequenzen. Jedoch bekommt die Bastelei, weil nicht gleich einer stirbt von Laien ihre "Legitimation" zugesprochen. Regelmäßige Prüfungen - was ist das und wozu? Nun ist etwas schlimmes passiert. Ich hoffe sehr, dass ein Urteil gesprochen wird, welches wenigstens geeignet ist, den Kaufmann zum Denken anzuregen.
Gruß Jens
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 2258
- Registriert: Sonntag 12. November 2006, 21:40
- Wohnort: Köln
Re: Kind stirbt bei Stromunfall – Gutachten belastet Supermarkt
Das schlimme daran ist, das Basteleien an der Elektroanlage unter vernachlässigung einfachster Regeln und Schutzmaßnamen in den Herkunftsländern der Betreiber an der Tagesordnung sind, und deshalb auch in Deutschland in derartigen Läden akzeptiert werden.
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: Kind stirbt bei Stromunfall – Gutachten belastet Supermarkt
Moin ego,
leider ist es so, dass Basteleien an der Elektroanlage auch durch Deutsche in Deutschland Gang und Gebe sind. Und es sind nicht nur die Baumärkte, die hierbei am Umsatz teilhaben.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Elt-Onkel
- Null-Leiter
- Beiträge: 7878
- Registriert: Donnerstag 25. März 2004, 01:08
- Kontaktdaten:
Re: Kind stirbt bei Stromunfall – Gutachten belastet Supermarkt
Hallo,
Eine Begebenheit ist mir in Erinnerung:
Die Baumanschaft des Äthiopischen Pavillons hatte die Niederspanungs-Steckdosen mit Lautsprecherkabeln verdrahtet.
...
Das erinnert mich an die EXPO 2000 - Hannover.ego11 hat geschrieben: ↑Sonntag 2. Dezember 2018, 09:07 Das schlimme daran ist, das Basteleien an der Elektroanlage unter vernachlässigung einfachster Regeln und Schutzmaßnamen in den Herkunftsländern der Betreiber an der Tagesordnung sind, und deshalb auch in Deutschland in derartigen Läden akzeptiert werden.
Eine Begebenheit ist mir in Erinnerung:
Die Baumanschaft des Äthiopischen Pavillons hatte die Niederspanungs-Steckdosen mit Lautsprecherkabeln verdrahtet.
...