Moin zusammen,
Fluke hat eine Produktwarnung zu den o. g. Spannungsprüfern herausgegeben. Bitte die Seriennummern und Herstellungszeiträume beachten.
https://www.fluke.com/de-de/support/sic ... tpt-recall
Gruß Olaf
Fluke Spannungsprüfer T110 T130 T150
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Fluke Spannungsprüfer T110 T130 T150
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Wulff
- Null-Leiter
- Beiträge: 985
- Registriert: Freitag 2. Mai 2014, 17:34
Re: Fluke Spannungsprüfer T110 T130 T150
Das gleiche Problem hatten wir vor einigen Jahen mit den Beta-Testern von Fluke. Reihenweise Kabelbrüche in den Messleitungen.
Wurden dann vom EGH ausgetauscht, jedoch ohne „Serienfehler....“
Sind nur „Einzelfälle“ die woanders nicht vorkommen, hieß es damals.
Und nun die T-Serie...
Wurden dann vom EGH ausgetauscht, jedoch ohne „Serienfehler....“
Sind nur „Einzelfälle“ die woanders nicht vorkommen, hieß es damals.
Und nun die T-Serie...
-
- Beiträge: 63
- Registriert: Montag 20. Juli 2009, 19:14
Re: Fluke Spannungsprüfer T110 T130 T150
Vor zwei Jahren habe ich einen T150 gekauft, der dieses Problem mit dem Kabelbruch hat. Ich habe den im laufe der Garantiezeit bei meinem Verkäufer umgetauscht bekommen. Ein schreiben an Fluke blieb wirkungslos.
Beim Zweiten trat der Fehler auch wieder auf, und ich habe ihn dann selbst repariert, habe das Kabel gekürzt. Wieder ein schreiben an Fluke, dann mit der Rückschrift, dass man dem nachgehen werde. Mal schauen, ob die mir den T150 mit kürzerem Kabel umtauschen....
Beim Zweiten trat der Fehler auch wieder auf, und ich habe ihn dann selbst repariert, habe das Kabel gekürzt. Wieder ein schreiben an Fluke, dann mit der Rückschrift, dass man dem nachgehen werde. Mal schauen, ob die mir den T150 mit kürzerem Kabel umtauschen....
- Wulff
- Null-Leiter
- Beiträge: 985
- Registriert: Freitag 2. Mai 2014, 17:34
Re: Fluke Spannungsprüfer T110 T130 T150
Habe heute den Produktkatalog gefunden.
Der Fluke ist so gefährlich, denn darf man nur mit Handschuhen anfassen.
Der Fluke ist so gefährlich, denn darf man nur mit Handschuhen anfassen.
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: Fluke Spannungsprüfer T110 T130 T150
Moin Wulff,
aber nur wenn Du nicht von hier bist, da der Produktkatalog in außengeländisch geschrieben ist.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794