Eine Inventarnummer auf der Kaltgeräteleitung (möglicherweise die gleiche des angeschlossenen Gerätes) macht es möglich, die Prüfung nachvollziehbar zu machen, selbst wenn später mal Monitorleitung und PC-Leitung vertauscht werden, so wurde die Prüfung der Komponenten korrekt ausgeführt und dokumentiert, was damit hinterher passiert, liegt sowieso außerhalb des Einflußbereiches des 'Prüfers, insofern ist es eine akademische Diskussion.
Genau deshalb gibt es hier Vertreter, die die Anschlußleitung separat prüfen und mit eigener Inventarnummer versehen (wer Stückprüfungen anbietet, "muß" das aus Kostengründen auch so machen...), obwohl das Gerät selbst ohne Anschlußleitung gar nicht betrieben werden kann, wie wollte man also das Gerät für sich ohne Anschlußleitung prüfen? Da müßte man ja eine Referenzprüfleitung zur Verfügung haben, kalibriert natürlich...
Problematisch sind lediglich die Fälle, wo grenzwertige Leitungen mit grenzertigen Geräten kombiniert werden, deshalb ist das Ausmustern von Leitungen, die dem Prüfer nicht mehr so gut gefallen eine sinnvolle Option.
Was den schlechten Wert des Schutzleiters angeht: Was kann das Gerät dafür, daß es mit einer kurzen, schlechtwertigen Leitung betrieben wird oder mit einer superlangen Anschlußleitung, die wegen der Länge den gleich "schlechten" (aber normgemäßen) Schutzleiterwiderstand hat?
Kaltgerätekabel im Verbund messen ohne extra Inventarisierung?
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Re: Kaltgerätekabel im Verbund messen ohne extra Inventarisierung?
Das ist klar, aber bei ebenso gründlich geprüften Kabeln ist es doch egal, welches am Gerät steckt, oder sehe ich das falsch?
VG Frank
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Re: Kaltgerätekabel im Verbund messen ohne extra Inventarisierung?
Für Leitungen gibt es erstklassige Kabelbrüfplaketten,
eine betriebsinterne Seriennummer ist auch schnell vergeben und mit einem Graviergriffel an einer unkritischen Stelle am Stecker eingraviert.
Hier ist noch einiges zu klären ... (siehe diverse Beiträge in diesem Forum.)
Gruß Markus
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Re: Kaltgerätekabel im Verbund messen ohne extra Inventarisierung?
Moin glhsman,
sicherlich ist es egal, wie die Geräte (Anschlussleitung und Monitor) kombiniert werden. Leider betrachtet die Norm nur die Einzelgeräte.
Beispiel: Steckdose in der Wand (1,9 Ohm Schleifenimpedanz), Tischsteckdose mit 1,5 m Anschlussleitung, Anschlussleitung fürden Monitor, Monitor. Damit hätten wir 3 Geräte, die theoretisch jeweils 0,3 Ohm haben dürfen. Dies wird in der Norm (VDE 0701-0702) leider nicht berücksichtigt. Aber nach der BetrSichV muss ja dafür gesorgt werden, dass die Arbeitsmittel (davon haben wir hier 3 Stück) sicher betrieben werden. In Summe ist ohne RCD die Abschaltbedingung nicht mehr erfüllt. Wir haben hier nun eine gesamte Schleifenimpedanz die mit 1,9 + 0,3 + 0,3 + 0,3 = 2,8 Ohm weit über dem "zulässigen" Grenzwert liegt. Hier kann sich nun die befähigte Person absabbeln. Der Erfolg hängt dann vom Verständnis des Anlagenbetreibers ab.
Gruß Olaf
sicherlich ist es egal, wie die Geräte (Anschlussleitung und Monitor) kombiniert werden. Leider betrachtet die Norm nur die Einzelgeräte.
Beispiel: Steckdose in der Wand (1,9 Ohm Schleifenimpedanz), Tischsteckdose mit 1,5 m Anschlussleitung, Anschlussleitung fürden Monitor, Monitor. Damit hätten wir 3 Geräte, die theoretisch jeweils 0,3 Ohm haben dürfen. Dies wird in der Norm (VDE 0701-0702) leider nicht berücksichtigt. Aber nach der BetrSichV muss ja dafür gesorgt werden, dass die Arbeitsmittel (davon haben wir hier 3 Stück) sicher betrieben werden. In Summe ist ohne RCD die Abschaltbedingung nicht mehr erfüllt. Wir haben hier nun eine gesamte Schleifenimpedanz die mit 1,9 + 0,3 + 0,3 + 0,3 = 2,8 Ohm weit über dem "zulässigen" Grenzwert liegt. Hier kann sich nun die befähigte Person absabbeln. Der Erfolg hängt dann vom Verständnis des Anlagenbetreibers ab.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Spannungsfall
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Re: Kaltgerätekabel im Verbund messen ohne extra Inventarisierung?
Moin,
wenn die 3 Anschlussleitungen je 0,299 Ohm hätten, wären die bei mir sofort aussortiert worden! Alles, was über 50mOhm/Meter ist, wird hinterfragt!
Ich war 14 Jahre Dienstleister und mache die Prüfungen nun im öffentlichen Dienst. Habe also auch keinen Zeitdruck mehr.
1. Leitung messen (Komplett, sogar Riso zwischen L und N). Hab schon genügend deshalb aussortiert...
2. Gerät mit dieser Leitung messen.
3. Bei der Anlagenprüfung erfasse ich Stromkreisweise den Last- und Ableitstrom, so kann ich prima Beurteilen!
LG
wenn die 3 Anschlussleitungen je 0,299 Ohm hätten, wären die bei mir sofort aussortiert worden! Alles, was über 50mOhm/Meter ist, wird hinterfragt!
Ich war 14 Jahre Dienstleister und mache die Prüfungen nun im öffentlichen Dienst. Habe also auch keinen Zeitdruck mehr.
1. Leitung messen (Komplett, sogar Riso zwischen L und N). Hab schon genügend deshalb aussortiert...
2. Gerät mit dieser Leitung messen.
3. Bei der Anlagenprüfung erfasse ich Stromkreisweise den Last- und Ableitstrom, so kann ich prima Beurteilen!
LG