Moin elektro.hell,
herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag.
Gruß Olaf
elektro.hell hat Geburtstag
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elektro.hell hat Geburtstag
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Willi4
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Re: elektro.hell hat Geburtstag
Alles Gute zum Geburtstag nachträglich.
Willi
Willi
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Re: elektro.hell hat Geburtstag
Danke für eure Glückwünsche !
Dirk
Dirk
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Re: elektro.hell hat Geburtstag
Hallo Dirk,
auch ich wünsche Dir einen schönen Geburtstag gehabt zu haben.
Ocho
auch ich wünsche Dir einen schönen Geburtstag gehabt zu haben.
Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...