Erstprüfung von Maschinen

Olaf S-H
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Re: Erstprüfung von Maschinen

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Snippy,

guck mal in VDE 0113-1:2007-06, Abschnitt 18.1.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Snippy30
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Re: Erstprüfung von Maschinen

Beitrag von Snippy30 »

Der Umfang der Prüfungen für eine bestimmte Maschine wird in den zugeordneten Produktnormen angegeben. Wo keine der Maschine zugeordnete Produktnorm existiert, müssen die Prüfungen immer die Punkte a), b) und f) beinhalten und können einen oder mehrere der Punkte c) bis e) mit einschließen:
Hier steht nur, das Maschinen geprüft werden müssen. Es geht mir aber um die Zuständigkeit der Prüfung (Hersteller, Errichter oder Betreiber). So ganz kann ich dies nicht daraus erkennen.
Olaf S-H
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Re: Erstprüfung von Maschinen

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Snippy,

was habt Ihr denn bestellt? Eine betriebsbereite Maschine? Dann gehört die Prüfung dazu. Auch aus der Tabelle 9 kann man ersehen, dass Prüfungen durch den Errichter vorgenommen werden müssen.

Hast Du die VDE-Schriftenreihe 26? Auf Seite 39 steht:
"... bescheinigungen usw., die für die Überprüfung der Übereinstimmung der Maschine mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erforderlich sind."
Seite 40:
"... alle technischen Berichte mit den Ergebnissen der Prüfungen, die vom Hersteller selbst oder von einer Stelle nach Wahl des Herstellers oder seines Bevollmächtigten durchgeführt wurden."
"Der Hersteller muss an den Bau- und Zubehörteilen der Maschine oder an der vollständigen Maschine die Prüfungen und Versuche durchführen, die notwendig sind, um festzustellen, ob die Maschine aufgrund ihrer Konzeption oder Bauart sicher zusammengebaut ist und in Betrieb genommen werden kann. Die diesbezüglichen Berichte und Ergebnisse werden zu den technischen Unterlagen hinzugefügt."
Seite 439:
"Abschnitt 18 regelt die an jeder elektrischen Ausrüstung einer Maschine durchzuführenden Stückprüfungen. Diese Prüfung soll dazu dienen, Fehler, die sich während des Zusammenbaus ergeben haben können, aufzudecken."
Der Autor bezieht sich auf die Maschinenrichtlinie und die VDE 0113-1.

Gruß Olaf
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Snippy30
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Re: Erstprüfung von Maschinen

Beitrag von Snippy30 »

Hast Du die VDE-Schriftenreihe 26?

Ja! Habe ich.

"... alle technischen Berichte mit den Ergebnissen der Prüfungen, die vom Hersteller selbst oder von einer Stelle nach Wahl des Herstellers oder seines Bevollmächtigten durchgeführt wurden."

Hier steht ja dann auch geschrieben, dass die Berichte mit den Ergebnissen als Dokumentation beigefügt sein müssen. Wieso müssen diese dann extra angefordert werden, weil es angeblich keine Pflicht ist, dass der Hersteller diese uns übergibt?
IH-Elektriker
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Re: Erstprüfung von Maschinen

Beitrag von IH-Elektriker »

Snippy30 hat geschrieben: Montag 6. August 2018, 09:42 Sorry, dass ich jetzt das Thema nochmal aufwärmen muss, aber wo genau steht geschrieben, dass die Erstprüfung nach 0113-1 der Hersteller machen muss?
Wenn er nach der EN60204-1 (also VDE 0113-1) baut so hat er diese Norm vollumfänglich einzuhalten. Somit auch die Erstprüfung zu machen. Ganz einfach. Tut er das nicht, so baut er nicht nach Norm sondern nur in Anlehnung an die Norm.

Da Normen aber nicht verbindlich sind muss er sich nicht an die EN60204-1 halten. Baut er nicht nach der Norm so muss er allerdings selbst nachweisen das er das gleiche oder ein höheres Sicherheitslevel erreicht wie es die Norm verlangen würde (Wegfall der Vermutungswirkung).

Ich wünsche dann dem Hersteller viel Spaß wenn er ohne Messung diesen Nachweis antreten möchte ;)

Abgesehen davon werden die meisten Maschinen nach der EN60204-1 gebaut, nur wenige Hersteller gehen den "komplizierten" Weg außerhalb der Norm. Wenn werden ab und an mal einzelne Punkte anders ausgeführt, aber meist wird ein Großteil der Norm angewendet - was ja auch logisch ist.

Wobei es allerdings Hersteller gibt die komplett ohne Normen bauen und tlw. überhaupt nicht wissen welche Normen sie hinsichtlich Maschinensicherheit einhalten müssen....
Snippy30 hat geschrieben: Montag 6. August 2018, 09:42 Ist die Prüfung Voraussetzung deren CE-Konformitätserklärung? Und wo steht dies?
Mit der CE erklärt der Hersteller das er nach Maschinenrichtlinie gebaut hat - je nachdem wie er die CE schreibt steht ja sogar explizit drin das er die EN60204-1 angewendet hat da ja oft zumindest einige der Normen in der Erklärung zitiert werden. Den Rest siehe oben....

In der Maschinenrichtlinie findet sich nur sehr wenig zur Elektrosicherheit. So etwa ein längerer Satz der wie folgt lautet:

Eine mit elektrischer Energie versorgte Maschine muss so konstruiert, gebaut und ausgerüstet sein, dass alle
von Elektrizität ausgehenden Gefährdungen vermieden werden oder vermieden werden können.


Dazu kommt noch ein Verweis auf die Niederspannungs-Richtlinie 73/23/EWG (inzwischen 2014/35/EU) - mehr steht (leider) nicht in der Maschinenrichtlinie. Also kein direkter Satz mit dem man einen Hersteller auf eine Prüfung meiner Meinung nach "festnageln" kann.

Was aber funktionieren kann ist über den Artikel 12 der MRL 29006/42/EG zu gehen - es geht dort um das Konformitätsbewertungsverfahren und es heißt dort u.a.:

....so führt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter das in Anhang VIII vorgesehene Verfahren der Konformitätsbewertung mit interner Fertigungskontrolle bei der Herstellung von Maschinen durch.

Und interne Fertigungskontrolle = Erstprüfung nach EN60204-1 oder vergleichbar (wenn nicht nach Norm) ;)

Ein weiterer Weg wäre ggf. über entsprechende C-Normen zu gehen wenn der Hersteller nicht nach EN60204-1 bauen und arbeiten will. Je nachdem was es für eine Maschine ist existiert dort eine C-Norm zur Maschinensicherheit. Und in diesen C-Normen wird fast immer explizit darauf verwiesen das der Hersteller die EN60204-1 einhalten muss - ob er das will oder nicht.

Editvermerk Olaf S-H: Tippfehler zur Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU korrigiert
IH-Elektriker
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Re: Erstprüfung von Maschinen

Beitrag von IH-Elektriker »

Olaf S-H hat geschrieben: Montag 6. August 2018, 14:05
Hast Du die VDE-Schriftenreihe 26?
Gute Idee !

Dieses "Büchlein" wird von hartnäckigen Herstellern die einem mit "haben wir noch nie gemacht, sie sind der EINZIGE der das so fordert und das müssen wir nicht!" kommen meist besser akzeptiert als irgendwelche anderen Dinge.

Einfach auf dieses Büchlein verweisen und daraus zitieren und schon steht man mit seiner Forderung nicht mehr als "Spinner" oder "Sicherheitsfanatiker" o.ä da sondern kann sagen "so wie ich sehen das auch andere und das sind Experten!"
Olaf S-H
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Re: Erstprüfung von Maschinen

Beitrag von Olaf S-H »

IH-Elektriker hat geschrieben: Montag 6. August 2018, 15:15 ... Niederspannungs-Richtlinie 73/23/EWG (inzwischen 2017/35/EU) ...
Moin IH-Elektriker,

gibt es da etwas neues oder liegt nur ein Tippfehler vor?

Gruß Olaf
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Re: Erstprüfung von Maschinen

Beitrag von IH-Elektriker »

Olaf S-H hat geschrieben: Montag 6. August 2018, 16:50
IH-Elektriker hat geschrieben: Montag 6. August 2018, 15:15 ... Niederspannungs-Richtlinie 73/23/EWG (inzwischen 2017/35/EU) ...
Moin IH-Elektriker,

gibt es da etwas neues oder liegt nur ein Tippfehler vor?

Gruß Olaf
Tippfehler.... 2014 natürlich.... ;)
Olaf S-H
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Re: Erstprüfung von Maschinen

Beitrag von Olaf S-H »

Moin IH-Elektriker,

ich habe es oben korrigiert.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Re: Erstprüfung von Maschinen

Beitrag von Probator »

Olaf S-H hat geschrieben: Montag 6. August 2018, 12:36 guck mal in VDE 0113-1:2007-06, Abschnitt 18.1.
Teilzitate dürften erlaubt sein, daher hier der betreffende Abschnitt in Kurzform:
DIN VDE 0113-1 Abschnitt 18.1 hat geschrieben: Der Umfang der Prüfungen für eine bestimmte Maschine wird in den zugeordneten Produktnormen angegeben.
Wo keine zugeordnete Produktnorm existiert, MÜSSEN die Prüfungen immer die Punkte a), b) und f) beinhalten
und KÖNNEN einen oder mehrere Punkte c) bis e) mit einschließen:


a) Dokumentation
b) Prüfung der automatischen Abschaltung (Anm.: Sicherungen, RCDs, ...)
c) Isolationswiderstand
d) Spannungsprüfung (Anm.: Hochvolt-Durchschlag)
e) Schutz gegen Restspannung (Anm.: bei Frequenz-Umrichtern o.ä.)
f) Funktionsprüfung

Die Prüfergebnisse müssen dokumentiert werden.
Edit: In dieser Norm steht aber nicht drin, WER diese Prüfungen durchzuführen hat und für die konkrete Antwort dürfte das Heranziehen von Normen, Maschinenrichtlinie sowie EU-Gesetzgebung gemeinsam erforderlich sein.


Bei Anlieferung einer "unvollständigen Maschine" wird es noch komplizierter. @Snippy30: Kann man davon ausgehen, dass die Maschine fix und fertig kam und eure Firma selbst nicht noch weitere Montageschritte an der Maschine durchgeführt hat?
Zuletzt geändert von Probator am Freitag 10. August 2018, 15:33, insgesamt 2-mal geändert.
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