Haftung und Entlasstung des Testers
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Haftung und Entlasstung des Testers
Aus gegebenen Anlass (Ich habe gerade under großem Heulen und Zähneklappern eine Maschine aus dem Verkehr gezogen die einen Ableitstrom über 17 mA hatte) wollte ich mich erkundingen ob es rechtlich möglich ist mich von Vorgesetzten 'entlasten' zu lassen, d.h. mir bescheinigen zu lassen das ich sie über die Problematik informiert habe und sie sich geweigert haben die Maschine stillzulegen (stilllegen zu lassen)?
Oder hänge ich immer egal wie oft ich mir bescheinigen lasse das ich meine Vorgesetzten informiert habe mit dem Arsch in der Schusslinie?
Oder hänge ich immer egal wie oft ich mir bescheinigen lasse das ich meine Vorgesetzten informiert habe mit dem Arsch in der Schusslinie?
- Snippy30
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Re: Haftung und Entlassung des Testers
Bist Du nur Prüfer oder auch VEFK? Gibt es eine Pflichtenübertragung?
Hast eine PN von mir!
Hast eine PN von mir!
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- Null-Leiter
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Re: Haftung und Entlassung des Testers
Ich bin nur Prüfer.
Ich hab meinen Elektro-Gesellen aber ich bin einem anderen Gesellen (der die Technische Leitung macht) unterstellt.
Ich hab meinen Elektro-Gesellen aber ich bin einem anderen Gesellen (der die Technische Leitung macht) unterstellt.
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Re: Haftung und Entlassung des Testers
Moin MeckieMesser,
hast Du eine Bestellung zur befähigten Person oder zur Elektrofachkraft? Steht dort etwas von Weisungsfreistellung?
Wenn nicht, kann ggf. noch etwas in Deiner Stellenbeschreibung oder im Arbeitsvertrag stehen.
Gibt es keine Regelung, dann wird es spaßig. Deinem Chef wird ein Organisationsverschulden angelastet und Du musst zusehen, dass Du nicht über das konkludente Handeln wieder im Boot sitzt.
Also, wie sieht es mit dem Papierkram aus?
Gruß Olaf
hast Du eine Bestellung zur befähigten Person oder zur Elektrofachkraft? Steht dort etwas von Weisungsfreistellung?
Wenn nicht, kann ggf. noch etwas in Deiner Stellenbeschreibung oder im Arbeitsvertrag stehen.
Gibt es keine Regelung, dann wird es spaßig. Deinem Chef wird ein Organisationsverschulden angelastet und Du musst zusehen, dass Du nicht über das konkludente Handeln wieder im Boot sitzt.
Also, wie sieht es mit dem Papierkram aus?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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Re: Haftung und Entlassung des Testers
Ganz bescheiden.
Offiziell bin ich nicht mal als Elektrofachkraft eingestellt und von den Handlungen steht auch nichts im Arbeitsvertrag.
Offiziell bin ich nicht mal als Elektrofachkraft eingestellt und von den Handlungen steht auch nichts im Arbeitsvertrag.
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Re: Haftung und Entlassung des Testers
Moin MeckieMesser,
dann sollte hier eine Regelung erfolgen.
An Deiner Stelle würde ich die zuständige VEFK schnellstens ins Boot holen.
Gruß Olaf
dann sollte hier eine Regelung erfolgen.
An Deiner Stelle würde ich die zuständige VEFK schnellstens ins Boot holen.
Gruß Olaf
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Snippy30
- Null-Leiter
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Re: Haftung und Entlassung des Testers
Ich glaube nicht, dass MeckieMesser´s Firma eine VEFK hat.
Sowie ich dies hier so lese bist du auch aus der Verantwortung heraus. Ohne eine Pflichtenübertragung des Arbeitgebers ist und bleibt die Verantwortung bei Ihm.
Anders wäre es, wenn er als Nicht-Elektriker schriftlich eine VEFK bestellt hätte. Dieser wäre dann mit Verantwortlich und hat das Recht und sogar die Pflicht im Namen des Arbeitgebers Anlagenteile oder Maschinen still zu legen, welche nicht sicher sind.
Bei einem Arbeitsunfall wäre die VEFK mit verantwortlich.
Gibt es keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Euch? Dieser könnte deinen Arbeitgeber in diesen Dingen beraten.
Sowie ich dies hier so lese bist du auch aus der Verantwortung heraus. Ohne eine Pflichtenübertragung des Arbeitgebers ist und bleibt die Verantwortung bei Ihm.
Anders wäre es, wenn er als Nicht-Elektriker schriftlich eine VEFK bestellt hätte. Dieser wäre dann mit Verantwortlich und hat das Recht und sogar die Pflicht im Namen des Arbeitgebers Anlagenteile oder Maschinen still zu legen, welche nicht sicher sind.
Bei einem Arbeitsunfall wäre die VEFK mit verantwortlich.
Gibt es keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Euch? Dieser könnte deinen Arbeitgeber in diesen Dingen beraten.
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- Null-Leiter
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Re: Haftung und Entlassung des Testers
Zur rechtlichen Situation wurde ja schon so gut wie alles gesagt.
Was mich interessieren würde: Was war das für eine Maschine mit 17mA ? Und wie war/ist diese Maschine angeschlossen - CEE-Stecker, Schuko, Festanschluss ?
Was mich interessieren würde: Was war das für eine Maschine mit 17mA ? Und wie war/ist diese Maschine angeschlossen - CEE-Stecker, Schuko, Festanschluss ?
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- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: Haftung und Entlassung des Testers
Moin Snippy,
Gruß Olaf
mal sehen, was er dazu schreibt.
Naja, wenn er einer der wenigen ist, die wissen, was sie tun, dann bin ich weiterhin für die Problematik mit dem konkludenten Handeln. Die finale Entscheidung hierzu wird dann ein deutsches Gericht in der Urteilsbegründung erläutern.
Gruß Olaf
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- Null-Leiter
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Re: Haftung und Entlassung des Testers
Das ist/war eine Umbandungsmaschine mit Heiz- und Schneideeinheit und Pneumatikanschluss. Anschluss über Kaltgeräteleitung -> Schukostecker.IH-Elektriker hat geschrieben: ↑Montag 6. August 2018, 15:26 Zur rechtlichen Situation wurde ja schon so gut wie alles gesagt.
Was mich interessieren würde: Was war das für eine Maschine mit 17mA ? Und wie war/ist diese Maschine angeschlossen - CEE-Stecker, Schuko, Festanschluss ?
Die Heizeinheit scheint es nicht gewesen zu sein (ich hab sie rausgeklemmt und bin immer noch beim selben Wert gelandet).