Geräteprüfung ohne Meister.
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Re: Geräteprüfung ohne Meister.
Danke erstmal für die vielen Einträge.
Ich schließe aus denen raus dass ich mich bei der HWK melden werde sobald ich den Fluke Zertifikat habe und etwas mehr Erfahrung.
Tobi darf ich dich fragen was du pro Gerät verlangt hast? Leute ich bezwecke damit nicht groß raus zu kommen
Sondern einen kleinen neben Verdienst.
Ich schließe aus denen raus dass ich mich bei der HWK melden werde sobald ich den Fluke Zertifikat habe und etwas mehr Erfahrung.
Tobi darf ich dich fragen was du pro Gerät verlangt hast? Leute ich bezwecke damit nicht groß raus zu kommen
Sondern einen kleinen neben Verdienst.
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Re: Geräteprüfung ohne Meister.
Moin Stefan,
denke bitte auch daran, dass Du ein Prüfmittel, einen transportablen RCD und den einen oder anderen Prüfadapter benötigst. Dies sich auch alles Kosten auf der Ausgaben-Seite. Außerdem muss das Prüfmittel regelmäßig kalibriert werden. Auch dies kostet Geld. Der Verdienst beginnt erst, nachdem die Ausgaben (Prüfgerätschaften, ggf. Beitrag HWK, Betriebshaftpflichtversicherung, Steuern, Fahrzeug, Kleidung, ggf. Software zur Datenverarbeitung, Steuerberater, Software für Rechnungen/Buchhaltung, Kontogebühren beim Kreditinstitut, Werbemittel, ...) eingenommen wurden.
Gruß Olaf
denke bitte auch daran, dass Du ein Prüfmittel, einen transportablen RCD und den einen oder anderen Prüfadapter benötigst. Dies sich auch alles Kosten auf der Ausgaben-Seite. Außerdem muss das Prüfmittel regelmäßig kalibriert werden. Auch dies kostet Geld. Der Verdienst beginnt erst, nachdem die Ausgaben (Prüfgerätschaften, ggf. Beitrag HWK, Betriebshaftpflichtversicherung, Steuern, Fahrzeug, Kleidung, ggf. Software zur Datenverarbeitung, Steuerberater, Software für Rechnungen/Buchhaltung, Kontogebühren beim Kreditinstitut, Werbemittel, ...) eingenommen wurden.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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Re: Geräteprüfung ohne Meister.
Olaf das Gerät und die Software habe ich in der Arbeit (Hotel).Steuern zahle ich nur auf den Gewinn (kleingewerbe Regelung bis 17500 jährlichen Umsatz)
Steuerfachman in der Familie für die feinheiten.
Also schaut so mal nicht mehr so schlecht aus.
Steuerfachman in der Familie für die feinheiten.
Also schaut so mal nicht mehr so schlecht aus.
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Re: Geräteprüfung ohne Meister.
Ähhm, ok: aber das sind ja nicht Deine Geräte...Stefan und die Berge hat geschrieben: ↑Sonntag 5. August 2018, 23:42 Olaf das Gerät und die Software habe ich in der Arbeit (Hotel).
- Tobi P.
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Re: Geräteprüfung ohne Meister.
Moin,
ich hab nie nach Gerät abgerechnet sondern immer nach Aufwand. Bei Pauschalpreisen fällt man zu schnell auf die Schnauze. Ansonsten musst du das halt durchkalkulieren, sprich Selbstkosten ermitteln, Risiken einrechnen, gewünschte Ertragspanne festlegen etc. pp. und das dann auf den Stückpreis umrechnen.
Ausstattung deines Arbeitgebers nutzen? Naja, ich zumindest würde dir da als AG aber was anderes erzählen! Ich hab damals wie heute grundsätzlich mit eigenem Material gearbeitet.
Gruß Tobi
ich hab nie nach Gerät abgerechnet sondern immer nach Aufwand. Bei Pauschalpreisen fällt man zu schnell auf die Schnauze. Ansonsten musst du das halt durchkalkulieren, sprich Selbstkosten ermitteln, Risiken einrechnen, gewünschte Ertragspanne festlegen etc. pp. und das dann auf den Stückpreis umrechnen.
Ausstattung deines Arbeitgebers nutzen? Naja, ich zumindest würde dir da als AG aber was anderes erzählen! Ich hab damals wie heute grundsätzlich mit eigenem Material gearbeitet.
Gruß Tobi
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- Null-Leiter
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Re: Geräteprüfung ohne Meister.
Werkzeug von Arbeitgeber Nutzen, kann nur in die Hose gehen.
Das wollte bei uns auch einer machen, Nebenberuflich, mit meinen Messgeräten und meinen Kunden.
"Er hätte ein Nebenerwerbe und könnte es Billiger"
Da ich mit den Kunden ganz gut kann, sagte ich Sie sollten eine Konventionalstrafe in den Vertrag einbauen.
Der Gute Mann ist mit den Messgeräten bis zum Tor bei uns gekommen. Tut mir leid, die Geräte bleiben hier, ich brauch die selber.
Der Gesichtsausdruck war Gold wert.
Wenn man mich fragt darf ich mir das Ausleihen, kein Problem.
Aber nicht fragen und Kunden Abwerben ein Nogo.
Das wollte bei uns auch einer machen, Nebenberuflich, mit meinen Messgeräten und meinen Kunden.
"Er hätte ein Nebenerwerbe und könnte es Billiger"
Da ich mit den Kunden ganz gut kann, sagte ich Sie sollten eine Konventionalstrafe in den Vertrag einbauen.
Der Gute Mann ist mit den Messgeräten bis zum Tor bei uns gekommen. Tut mir leid, die Geräte bleiben hier, ich brauch die selber.
Der Gesichtsausdruck war Gold wert.
Wenn man mich fragt darf ich mir das Ausleihen, kein Problem.
Aber nicht fragen und Kunden Abwerben ein Nogo.
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Re: Geräteprüfung ohne Meister.
Diese und andere hier nicht zitierte Aussagen lassen mich etwas schaudern. Das Konzept von "Meins und Deins" ist Dir bekannt? Ich kann mir ehrlichgesagt nicht vorstellen, dass eine große Hotelkette ihren Mitarbeitern kostenlos mit Material und Wartungskosten den Start in die Selbständigkeit ebnen will. Wass passiert im Falle einer Beschädigung oder gar des Verlustes?Stefan und die Berge hat geschrieben: ↑Sonntag 5. August 2018, 23:42 ... das Gerät und die Software habe ich in der Arbeit (Hotel). ...
Das große Thema Betriebshaftpflicht und Unfallversicherung wurde ja z.B. noch gar nicht richtig beleuchtet. Olaf hat es angesprochen, du hast es scheinbar einfach überlesen. Allein diese beiden Posten können deine Kalkulation auf einen Schlag zunichte machen.
Abgesehen von der (elektrotechnischen) Qualifikation meine ich bei allen Betriebswirtschaftlichen Themen sehr große Probleme auf Dich zukommen zu sehen.
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Re: Geräteprüfung ohne Meister.
Moin Meister Stefan,
Gruß Olaf
Meister_Stefan hat geschrieben: ↑Montag 6. August 2018, 07:36 ... Der Gute Mann ist mit den Messgeräten bis zum Tor bei uns gekommen. Tut mir leid, die Geräte bleiben hier, ich brauch die selber.
Der Gesichtsausdruck war Gold wert. ...
Gruß Olaf
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Re: Geräteprüfung ohne Meister.
Danke das ihr so besorgt seid um mich. Aber wer nicht wagt der nicht gewint.
Zu den Prüfgerät kann ich nur sagen dass es extra nur für mich gauft worden ist kein anderer darf da ran .
Ich kann der Direktion eine Menge gute Gründe liefern warum sie mich dabei unterstützen sollten.
Das könnt ihr euch nicht so ganz vorstellen.
Was denkt ihr den würde die Versicherung kosten.?
Zu den Prüfgerät kann ich nur sagen dass es extra nur für mich gauft worden ist kein anderer darf da ran .
Ich kann der Direktion eine Menge gute Gründe liefern warum sie mich dabei unterstützen sollten.
Das könnt ihr euch nicht so ganz vorstellen.
Was denkt ihr den würde die Versicherung kosten.?
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Re: Geräteprüfung ohne Meister.
Moin Stefan,
Gruß Olaf
ich fange lieber gar nicht erst nicht damit an.Stefan und die Berge hat geschrieben: ↑Montag 6. August 2018, 18:50 ... Das könnt ihr euch nicht so ganz vorstellen. ...
Dies ist wie mit der Frage, was ein Auto kostet. Farbe: blau; Anzahl der Räder: möglichst 4 und eines im Kofferraum; Motor: meistens vorne. Da gibt es zwischen 500,- € und 80.000,- € eine große Auswahl.Stefan und die Berge hat geschrieben: ↑Montag 6. August 2018, 18:50 ... Was denkt ihr den würde die Versicherung kosten.?
Gruß Olaf
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