Geräteprüfung ohne Meister.
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- Null-Leiter
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Geräteprüfung ohne Meister.
Hallo erstmal ,
Ich heiße Stefan und bin seit 2 Jahren ausgelernter Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik,
im Moment arbeite ich in einer Großen Hotelkette als Haustechniker.
Das Hotel hat mir schon ein Kurs für die Prüfungelektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 - DIN VDE 701-702 bei Fluke gebucht in 2 Monaten und die nötigen Prüfgeräte schon bei Fluke bestellt.
Ich bin ja auch übers Hotel versichert werde bloß keine e-check bapall benutzen sonder andere.
Biss hier ist ja alles gut .Meine Frage wäre kann ich nach diesen Kurs und mit Erfahrung auf dem Buckel ein Nebengewerbe anmelden ohne das ich ein Meister bin und diese Prüfung verkaufen?
(nicht als e-check natürlich)
Wen ja wer versichert mich dann , den soviel ich weis sind die Meisterbetriebe über die Innung versichert und ich
glaube das würde ohne Meister nicht funktionieren.
Ich heiße Stefan und bin seit 2 Jahren ausgelernter Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik,
im Moment arbeite ich in einer Großen Hotelkette als Haustechniker.
Das Hotel hat mir schon ein Kurs für die Prüfungelektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 - DIN VDE 701-702 bei Fluke gebucht in 2 Monaten und die nötigen Prüfgeräte schon bei Fluke bestellt.
Ich bin ja auch übers Hotel versichert werde bloß keine e-check bapall benutzen sonder andere.
Biss hier ist ja alles gut .Meine Frage wäre kann ich nach diesen Kurs und mit Erfahrung auf dem Buckel ein Nebengewerbe anmelden ohne das ich ein Meister bin und diese Prüfung verkaufen?
(nicht als e-check natürlich)
Wen ja wer versichert mich dann , den soviel ich weis sind die Meisterbetriebe über die Innung versichert und ich
glaube das würde ohne Meister nicht funktionieren.
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Re: Geräteprüfung ohne Meister.
Moin Stefan,
mit den Prüfungen führst Du keine Arbeiten aus, die eine Eintragung ins Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers erfordern. Dies Thema ist schonmal kein Thema.
Du solltest mit Deiner Handwerkskammer sprechen, ob Du bei denen gemeldet werden musst. Weiterhin solltest Du beim Versicherungsvertreter Deines geringsten Misstrauens nach einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung nachfragen. Hinzu kommt dann noch die "normale" Gewerbeanmeldung.
Ob Du eine befähigte Person bist, muss Dein Fachvorgesetzter entscheiden. Ob Deine Qualifizierung Deinem potentiellen Kunden ausreicht? Er kann Fragen stellen oder Dich "einfach so" beauftragen. Die Frage ist nur, ob es sich lohnt. Da gibt es viel Mitbewerb. Einerseits sind es die 99-Cent-Prüfer, die oftmals auch dieses Geld nicht Wert sind. Andererseits gibt es dann noch die großen Prüfdienstleister. Mit denen wirst Du schwerlich mithalten können, da die Branche oft auf Kundenwünsche eingehen muss (Art der Prüfprotokolle, Farbe der Prüfplaketten, Art der Datenbank, ...).
Wenn Du einen Kundenstamm im Auge hast, ist es ggf. möglich, hier eine Nische zu besetzen. Aber diese Entscheidung kann Dir niemand abnehmen.
Gruß Olaf
mit den Prüfungen führst Du keine Arbeiten aus, die eine Eintragung ins Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers erfordern. Dies Thema ist schonmal kein Thema.
Du solltest mit Deiner Handwerkskammer sprechen, ob Du bei denen gemeldet werden musst. Weiterhin solltest Du beim Versicherungsvertreter Deines geringsten Misstrauens nach einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung nachfragen. Hinzu kommt dann noch die "normale" Gewerbeanmeldung.
Ob Du eine befähigte Person bist, muss Dein Fachvorgesetzter entscheiden. Ob Deine Qualifizierung Deinem potentiellen Kunden ausreicht? Er kann Fragen stellen oder Dich "einfach so" beauftragen. Die Frage ist nur, ob es sich lohnt. Da gibt es viel Mitbewerb. Einerseits sind es die 99-Cent-Prüfer, die oftmals auch dieses Geld nicht Wert sind. Andererseits gibt es dann noch die großen Prüfdienstleister. Mit denen wirst Du schwerlich mithalten können, da die Branche oft auf Kundenwünsche eingehen muss (Art der Prüfprotokolle, Farbe der Prüfplaketten, Art der Datenbank, ...).
Wenn Du einen Kundenstamm im Auge hast, ist es ggf. möglich, hier eine Nische zu besetzen. Aber diese Entscheidung kann Dir niemand abnehmen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Re: Geräteprüfung ohne Meister.
@Olaf:
Ist die Meisterprüfung bzw. eine Ausübungsberechtigung tatsächlich nur für den Eintrag ins Installateurverzeichnis erforderlich?
Ich dachte, daß bei handwerkstypischen, gefahrengeneigten Tätigkeiten schon bei der Gewerbeanmeldung ein Eintrag in die Handwerksrolle und damit eben die Meisterprüfung oder Gleichwertiges verlangt wird. Dem ist nicht (mehr) so?
Ist die Meisterprüfung bzw. eine Ausübungsberechtigung tatsächlich nur für den Eintrag ins Installateurverzeichnis erforderlich?
Ich dachte, daß bei handwerkstypischen, gefahrengeneigten Tätigkeiten schon bei der Gewerbeanmeldung ein Eintrag in die Handwerksrolle und damit eben die Meisterprüfung oder Gleichwertiges verlangt wird. Dem ist nicht (mehr) so?
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Re: Geräteprüfung ohne Meister.
Moin Joachim,
für die Eintragung bei der Handwerkskammer benötigst Du den Meistertitel o. glw., wenn das Gewerbe nach Anhang A der HwO angemeldet wird.
Gruß Olaf
für die Eintragung bei der Handwerkskammer benötigst Du den Meistertitel o. glw., wenn das Gewerbe nach Anhang A der HwO angemeldet wird.
Gruß Olaf
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Re: Geräteprüfung ohne Meister.
Ja.
Meine Frage oder Anmerkung ging eher dahin, daß zumindest bei uns (B-W, KA) bei einer Gewerbeanmeldung von Amts wegen IHK und Handwerkskammer angeschrieben werden, ob sie da einen (Zwangs-)Eintrag für sich reklamieren wollen.
Wenn hier jemand "Messungen nach DGUV V3 - DIN VDE 701-702" als Unternehmenszweck angibt, wird regelmäßig eben genau ein solches "Gewerbe nach Anhang A der HwO" unterstellt...
Meine Frage oder Anmerkung ging eher dahin, daß zumindest bei uns (B-W, KA) bei einer Gewerbeanmeldung von Amts wegen IHK und Handwerkskammer angeschrieben werden, ob sie da einen (Zwangs-)Eintrag für sich reklamieren wollen.
Wenn hier jemand "Messungen nach DGUV V3 - DIN VDE 701-702" als Unternehmenszweck angibt, wird regelmäßig eben genau ein solches "Gewerbe nach Anhang A der HwO" unterstellt...
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Re: Geräteprüfung ohne Meister.
Moin Joachim,
es gibt einen "Leitfaden Abgrenzung - Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen" vom DIHK und DHKT.
Der "Prüfer" ist dort leider nicht aufgeführt.
Allerdings:
Haushaltsgeräte reparieren -> wesentliche Tätigkeit des Elektrotechnikers (A25)
Nähmaschinen reparieren -> wesentliche Tätigkeit des Feinmechanikers (A16) bzw. Elektrotechnikers (A25)
PC-Reparatur -> je nach Umfang wesentliche Tätigkeit des Informationstechnikers (A19) oder kein Gewerbe nach HwO
Daher ja auch mein Hinweis, mit der HWK zu sprechen. Gefühlt bin ich bei Dir (zulassungspflichtiges Handwerk), aber das Gefühl kann ja auch täuschen.
Wir haben hier ja auch einige Nutzer, die bei Prüfdienstleistern arbeiten. Vielleicht habe sie ja Kenntnis, wie ihr Betrieb eingetragen ist.
Gruß Olaf
es gibt einen "Leitfaden Abgrenzung - Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen" vom DIHK und DHKT.
Der "Prüfer" ist dort leider nicht aufgeführt.
Allerdings:
Haushaltsgeräte reparieren -> wesentliche Tätigkeit des Elektrotechnikers (A25)
Nähmaschinen reparieren -> wesentliche Tätigkeit des Feinmechanikers (A16) bzw. Elektrotechnikers (A25)
PC-Reparatur -> je nach Umfang wesentliche Tätigkeit des Informationstechnikers (A19) oder kein Gewerbe nach HwO
Daher ja auch mein Hinweis, mit der HWK zu sprechen. Gefühlt bin ich bei Dir (zulassungspflichtiges Handwerk), aber das Gefühl kann ja auch täuschen.
Wir haben hier ja auch einige Nutzer, die bei Prüfdienstleistern arbeiten. Vielleicht habe sie ja Kenntnis, wie ihr Betrieb eingetragen ist.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Re: Geräteprüfung ohne Meister.
Hallo Olaf,
ja, Erfahrungen aus anderen Regionen würden mich auch mal interessieren.
Sicherlich ist es so, daß man versuchen kann, dem Anliegen im Vorfeld eine günstige Richtung zu weisen. Letzendlich wird es da auch regionale und eventuell sogar je nach Sachbearbeiter "persönliche" Unterschiede geben können...
Grüße, Joachim
ja, Erfahrungen aus anderen Regionen würden mich auch mal interessieren.
Sicherlich ist es so, daß man versuchen kann, dem Anliegen im Vorfeld eine günstige Richtung zu weisen. Letzendlich wird es da auch regionale und eventuell sogar je nach Sachbearbeiter "persönliche" Unterschiede geben können...
Grüße, Joachim
- cyclist
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- Registriert: Mittwoch 23. November 2005, 21:29
- Wohnort: Ruhrpott, tief im Westen u. OWL
Re: Geräteprüfung ohne Meister.
Hallo Joachim,
es gab da letzten in der eP einen Fachartikel zu diesem Thema: https://www.elektropraktiker.de/EP_2018 ... b1885eecda (PDF, auch ohne Abo lesbar).
Der Autor ist ein Mitarbeiter eines größeren namhaften Prüfdienstleisters, dessen Prüfungen auch wirklich als solche gelten können.
es gab da letzten in der eP einen Fachartikel zu diesem Thema: https://www.elektropraktiker.de/EP_2018 ... b1885eecda (PDF, auch ohne Abo lesbar).
Der Autor ist ein Mitarbeiter eines größeren namhaften Prüfdienstleisters, dessen Prüfungen auch wirklich als solche gelten können.
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
Ciao + Gruss
Markus
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- Registriert: Donnerstag 9. April 2015, 01:42
- Wohnort: In der Nähe von Baden-Baden
Re: Geräteprüfung ohne Meister.
Hallo Cyclist,
danke für den Artikel.
Nach dessen Lesart würde es also genügen, die Prüfdiesntleistung nur scharf genug von jeder noch so kleinsten (elektrotechnischen) Reparatur abzugrenzen, um einen Rolleneintrag zu vermeiden.
Ich stelle mir das in der Praxis schwierig vor, zudem man vermutlich dennoch die lokale HWK von dieser Sichtweise überzeugen wird müssen...
danke für den Artikel.
Nach dessen Lesart würde es also genügen, die Prüfdiesntleistung nur scharf genug von jeder noch so kleinsten (elektrotechnischen) Reparatur abzugrenzen, um einen Rolleneintrag zu vermeiden.
Ich stelle mir das in der Praxis schwierig vor, zudem man vermutlich dennoch die lokale HWK von dieser Sichtweise überzeugen wird müssen...
- Tobi P.
- Beiträge: 1906
- Registriert: Sonntag 18. November 2007, 13:46
- Wohnort: 41516 Grevenbroich
Re: Geräteprüfung ohne Meister.
Moin,
ich hab das ja mal zwei Jahre lang gemacht und ich kann dazu nur sagen dass sich das für mich damals nicht wirklich gelohnt hat. An die Kampfpreise der Prüfgerätebediener-Organisationen kommt man als gewissenhafter Einzelkämpfer nicht ran, da kann man nur Gewinn machen wenn man sich auf irgendwelche Spezial-Prüflinge spezialisiert die einen sehr hohen Prüfaufwand, entsprechendes Equipment und Fachwissen erfordern.
Dazu kommt der ja bereits erwähnte notwendige Verwaltungsaufwand und der damit einhergehende Ärger mit gewissen Organisationen. Bei mir lief das damals jedenfalls so ab dass der zuständige "Berater" der gewissen Organisation steif und fest behauptete dass man nur als Elektromeister ein Prüfgerät bedienen darf, die Vorgaben der TRBS 1203 hinsichtlich der erforderlichen Qualifikation waren entweder nicht bekannt oder wurden konsequent ignoriert. Aber irgendwie auch verständlich, nicht eingetragene Unternehmer zahlen ja schliesslich auch keine Beiträge
Ich hab dann nach knapp zwei Jahren wieder aufgehört, das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag war selbst für ein Nebengewerbe einfach zu mies.
Dazu kam der Ärger mit meinem damaligen Arbeitgeber - der hat versucht mir das Nebengewerbe zu untersagen. Hat sich auf Konkurrenzsituation berufen was aber kollosal gescheitert ist da er selbst entsprechende Dienstleistungen weder angeboten hat noch überhaupt dafür ausgerüstet war
Gruß Tobi
ich hab das ja mal zwei Jahre lang gemacht und ich kann dazu nur sagen dass sich das für mich damals nicht wirklich gelohnt hat. An die Kampfpreise der Prüfgerätebediener-Organisationen kommt man als gewissenhafter Einzelkämpfer nicht ran, da kann man nur Gewinn machen wenn man sich auf irgendwelche Spezial-Prüflinge spezialisiert die einen sehr hohen Prüfaufwand, entsprechendes Equipment und Fachwissen erfordern.
Dazu kommt der ja bereits erwähnte notwendige Verwaltungsaufwand und der damit einhergehende Ärger mit gewissen Organisationen. Bei mir lief das damals jedenfalls so ab dass der zuständige "Berater" der gewissen Organisation steif und fest behauptete dass man nur als Elektromeister ein Prüfgerät bedienen darf, die Vorgaben der TRBS 1203 hinsichtlich der erforderlichen Qualifikation waren entweder nicht bekannt oder wurden konsequent ignoriert. Aber irgendwie auch verständlich, nicht eingetragene Unternehmer zahlen ja schliesslich auch keine Beiträge
Ich hab dann nach knapp zwei Jahren wieder aufgehört, das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag war selbst für ein Nebengewerbe einfach zu mies.
Dazu kam der Ärger mit meinem damaligen Arbeitgeber - der hat versucht mir das Nebengewerbe zu untersagen. Hat sich auf Konkurrenzsituation berufen was aber kollosal gescheitert ist da er selbst entsprechende Dienstleistungen weder angeboten hat noch überhaupt dafür ausgerüstet war
Gruß Tobi