Körperdurchströmung beim Auswechseln eines Lichtschalters
- SPS
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Körperdurchströmung beim Auswechseln eines Lichtschalters
Hallo zusammen,
im Ep ep 11/2017 findet sich der Beitrag"Körperdurchströmung beim Auswechseln eines Lichtschalters"
Ergebnis: keine Gefährdungsbeurteilung
Muss jetzt für jede Tätigkeit(Schalter austauschen, Relais tauschen, Glühlampe wechseln ...) eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden? Oder reicht hier eine Unterweisung mit den 5 Sicherheitsregeln ?
https://www.elektropraktiker.de/nc/fach ... schehen-6/
im Ep ep 11/2017 findet sich der Beitrag"Körperdurchströmung beim Auswechseln eines Lichtschalters"
Ergebnis: keine Gefährdungsbeurteilung
Muss jetzt für jede Tätigkeit(Schalter austauschen, Relais tauschen, Glühlampe wechseln ...) eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden? Oder reicht hier eine Unterweisung mit den 5 Sicherheitsregeln ?
https://www.elektropraktiker.de/nc/fach ... schehen-6/
Mit freundlichem Gruß sps
- Elt-Onkel
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Re: Körperdurchströmung beim Auswechseln eines Lichtschalters
Hallo,
nun habe ich alles gelesen.
Es fällt mir der Kitt aus der Brille.
O:K. der Lehrling war unbedarft.
Das war blöd.
Ob, und wieweit eine fehlende Unterweisung des Azubis stattgefunden hat, wissen wir nicht.
Eine einzelne Gefährdungsbeurteilung als Arbeitsanweisung für einen E-Gesellen zum Austausch eines Lichtschalters halte ich für überzogen.
Das grenzt an Amerikanische Verhältnisse mit je einer Arbeitsanweisung für jede einzelne Aufgabe.
Wenn wir so weitermachen, können wir in Deutschland einpacken.
Noch gibt es hier nach einer dreijährigen Lehre einen Gesellen, der sein Handwerk versteht.
Ja, und es ist schwieriger als bei den Rohrlegern,
auch wenn es geringer bezahlt wird.
Bei Körperdurchströmungen kann es Tote geben.
Bei undichten Wasserleitungen maximal eine Pfütze.
Als Jugendlicher hatte ich mehrfach 230 Volt zwischen den Fingern.
Ich weiß, wie sich das anfühlt.
Inzwischen besitze ich Meßgeräte.
...
nun habe ich alles gelesen.
Es fällt mir der Kitt aus der Brille.
O:K. der Lehrling war unbedarft.
Das war blöd.
Ob, und wieweit eine fehlende Unterweisung des Azubis stattgefunden hat, wissen wir nicht.
Eine einzelne Gefährdungsbeurteilung als Arbeitsanweisung für einen E-Gesellen zum Austausch eines Lichtschalters halte ich für überzogen.
Das grenzt an Amerikanische Verhältnisse mit je einer Arbeitsanweisung für jede einzelne Aufgabe.
Wenn wir so weitermachen, können wir in Deutschland einpacken.
Noch gibt es hier nach einer dreijährigen Lehre einen Gesellen, der sein Handwerk versteht.
Ja, und es ist schwieriger als bei den Rohrlegern,
auch wenn es geringer bezahlt wird.
Bei Körperdurchströmungen kann es Tote geben.
Bei undichten Wasserleitungen maximal eine Pfütze.
Als Jugendlicher hatte ich mehrfach 230 Volt zwischen den Fingern.
Ich weiß, wie sich das anfühlt.
Inzwischen besitze ich Meßgeräte.
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Re: Körperdurchströmung beim Auswechseln eines Lichtschalters
Moin SPS,
dies sind 2 Themen.
Die Gefährdungsbeurteilung benötigst Du für jede Tätigkeit. Aber man kann die Tätigkeiten in Gruppen zusammenfassen. Wie tauscht Du einen Schalter, ein Relais und eine Glühlampe? Im spannungsfreien Zustand. Also alles rein in die GeBe "Arbeiten im spannungsfreien Zustand".
Die sich aus der GeBe ergebende Arbeitsanweisung muss dann unterwiesen werden.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- didy
- Null-Leiter
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Re: Körperdurchströmung beim Auswechseln eines Lichtschalters
Und das hätte hier genau was geholfen? Nichts.
Denn die Voraussetzung für diese GeBe war ja nicht gegeben.
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- Null-Leiter
- Beiträge: 729
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Re: Körperdurchströmung beim Auswechseln eines Lichtschalters
Sollte es etwa so sein, dass in einem Elektrobetrieb versäumt wurde, dem Lehrling zu sagen, dass Strom gefährlich ist und er als frischer Azubi die Finger davon zu lassen hat, bis er die ausdrückliche Erlaubnis vom Gesellen bekommt?
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: Körperdurchströmung beim Auswechseln eines Lichtschalters
Moin Didy,
ich habe nur die Frage von SPS beantwortet. Insofern verstehe ich Deine Frage nicht.
Gruß Olaf
ich habe nur die Frage von SPS beantwortet. Insofern verstehe ich Deine Frage nicht.
Gruß Olaf
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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- Null-Leiter
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- Wohnort: im Norden
Re: Körperdurchströmung beim Auswechseln eines Lichtschalters
Hallo,
wenn der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung machen muss, um dem Elektriker zu sagen, dass die 5 Sicherheitsregeln einzuhalten sind, machen 3,5 Jahre Lehrzeit wirklich keinen Sinn. Das ist lebensnotwendiges Grundwissen. Das kann man erwarten. Zudem wird dieses auch ziemlich am Anfang der Lehre vermittelt. Bei der Firma scheint wohl eher eine allgemeine Gleichgültigkeit bei Chef und bei den Gesellen eingezogen zu sein. Ein Lehrling muss dieses Grundwissen haben und sicher umsetzen können. Vorher darf er nicht viel und steht unter ständiger Kontrolle.
@ Olaf
ich finde es gut wenn sich Arbeitgeber mit Gefährdungsbeurteilungen um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter kümmern.
Ich glaube jedoch, dass es Bereiche/Bedingungen gibt, in denen es unmöglich ist sinnvolle Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.
In der Industrie mit ständig gleichen Abläufen mag es gehen. Im Handwerk mit ständig wechselnden Tätigkeiten ist das wohl eher sehr unrealistisch.
Ich arbeite für einen Händler und Servicedienstleister für Industriefahrzeuge. Nur in diesem aktuellen Sortiment, gibt es über 20.000 mögliche Konfigurationsmöglichkeiten. Wenn noch die "alten Baujahre", die Nebenprodukte sowie weiter Produktpaletten dazukommen wird das nicht einfacher. Jede Reparatur ist anders. Ja es gibt sehr gute Dokumentationen. Aber ohne Fachwissen und vor allen Dingen ohne, dass sich der Monteur zuverlässig um die eigene Sicherheit kümmert geht das nicht. Zudem finden viele Reparaturen beim Kunden vor Ort statt. Ich kann es mir nicht vorstellen, das Gefährdungsbeurteilungen unter diesen Bedingungen umzusetzen sind.
wenn der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung machen muss, um dem Elektriker zu sagen, dass die 5 Sicherheitsregeln einzuhalten sind, machen 3,5 Jahre Lehrzeit wirklich keinen Sinn. Das ist lebensnotwendiges Grundwissen. Das kann man erwarten. Zudem wird dieses auch ziemlich am Anfang der Lehre vermittelt. Bei der Firma scheint wohl eher eine allgemeine Gleichgültigkeit bei Chef und bei den Gesellen eingezogen zu sein. Ein Lehrling muss dieses Grundwissen haben und sicher umsetzen können. Vorher darf er nicht viel und steht unter ständiger Kontrolle.
@ Olaf
ich finde es gut wenn sich Arbeitgeber mit Gefährdungsbeurteilungen um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter kümmern.
Ich glaube jedoch, dass es Bereiche/Bedingungen gibt, in denen es unmöglich ist sinnvolle Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.
In der Industrie mit ständig gleichen Abläufen mag es gehen. Im Handwerk mit ständig wechselnden Tätigkeiten ist das wohl eher sehr unrealistisch.
Ich arbeite für einen Händler und Servicedienstleister für Industriefahrzeuge. Nur in diesem aktuellen Sortiment, gibt es über 20.000 mögliche Konfigurationsmöglichkeiten. Wenn noch die "alten Baujahre", die Nebenprodukte sowie weiter Produktpaletten dazukommen wird das nicht einfacher. Jede Reparatur ist anders. Ja es gibt sehr gute Dokumentationen. Aber ohne Fachwissen und vor allen Dingen ohne, dass sich der Monteur zuverlässig um die eigene Sicherheit kümmert geht das nicht. Zudem finden viele Reparaturen beim Kunden vor Ort statt. Ich kann es mir nicht vorstellen, das Gefährdungsbeurteilungen unter diesen Bedingungen umzusetzen sind.
Gruß Jens
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: Körperdurchströmung beim Auswechseln eines Lichtschalters
Moin Jens,
für die Fälle, wo die eigentliche GeBe nicht ausrecihend ist, muss eine ergänzende GeBe durchgeführt werden.
Wir müssen auch differenzieren zwischen der GeBe der Tätigkeit (dafür ist der AG des Monteurs zuständig) und der GeBe des Arbeitsmittels (hier ist der ANLB verantwortlich). Das Bindeglied ist dann die ergänzende GeBe. Wenn alle mitspielen geht es. Ich hatte aber auch schon oft Kundentermine, da war meine ergänzende GeBe der "Ersatz" für die Anlagen-GeBe.
Gruß Olaf
für die Fälle, wo die eigentliche GeBe nicht ausrecihend ist, muss eine ergänzende GeBe durchgeführt werden.
Wir müssen auch differenzieren zwischen der GeBe der Tätigkeit (dafür ist der AG des Monteurs zuständig) und der GeBe des Arbeitsmittels (hier ist der ANLB verantwortlich). Das Bindeglied ist dann die ergänzende GeBe. Wenn alle mitspielen geht es. Ich hatte aber auch schon oft Kundentermine, da war meine ergänzende GeBe der "Ersatz" für die Anlagen-GeBe.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Strippe-HH
- Beiträge: 1430
- Registriert: Freitag 10. Oktober 2014, 17:01
- Wohnort: Hamburg
Re: Körperdurchströmung beim Auswechseln eines Lichtschalters
Was mich allerdings am Foto gewundert hatte, wie kann es zu dem Stromschlag kommen wenn der L am Schalter noch angeschlossen gewesen ist und der abgehende Leiter zur Leuchte zuerst gezogen wurde.
Na ja, keine Frage die Sicherung hätte jedenfalls abgeschaltet werden müssen aber manche sparen sich das gerne und wechseln einen Schalter unter Spannung aus.
Aber wenn ein Azubi dabei ist dann sollte ein umsichtiger Geselle mit gutem Beispiel voran gehen.
Na ja, keine Frage die Sicherung hätte jedenfalls abgeschaltet werden müssen aber manche sparen sich das gerne und wechseln einen Schalter unter Spannung aus.
Aber wenn ein Azubi dabei ist dann sollte ein umsichtiger Geselle mit gutem Beispiel voran gehen.
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- Null-Leiter
- Beiträge: 172
- Registriert: Samstag 8. Oktober 2011, 00:49
Re: Körperdurchströmung beim Auswechseln eines Lichtschalters
Ernsthaft ? Ich glaube nicht das man sich bei einer Ausschaltung wie abgebildet auf den "richtigen" Anschluss verlassen sollte wie bei fast allen Schaltern eben auchStrippe-HH hat geschrieben: ↑Dienstag 10. Juli 2018, 15:24 Was mich allerdings am Foto gewundert hatte, wie kann es zu dem Stromschlag kommen wenn der L am Schalter noch angeschlossen gewesen ist und der abgehende Leiter zur Leuchte zuerst gezogen wurde.
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