Frage Unterspannungsschutz Handbohrmaschinen
- Snippy30
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Frage Unterspannungsschutz Handbohrmaschinen
Bei der Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel in unserer Schlosserei wurden bei 2 Handbohrmaschinen festgestellt, dass diese keinen Unterspannungsschutz haben. Diese Maschinen können mit einem Feststellknopf festgesetzt.
Nach Anfragen beim Lieferanten wurde uns gesagt, dass keine Handbohrmaschine (hauptsächlich Bosch) über eine solchen Schutz verfügen.
Meine Frage ist nun, ob es bei Handbohrmaschinen eine Ausnahme der in der BetrSichV §8 (4) geforderten "unbeabsichtlichen in Gang setzens" gibt?
Nach Anfragen beim Lieferanten wurde uns gesagt, dass keine Handbohrmaschine (hauptsächlich Bosch) über eine solchen Schutz verfügen.
Meine Frage ist nun, ob es bei Handbohrmaschinen eine Ausnahme der in der BetrSichV §8 (4) geforderten "unbeabsichtlichen in Gang setzens" gibt?
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Re: Frage Unterspannungsschutz Handbohrmaschinen
Aus der Praxis möchte ich sagen, dass ich dies bei einer Handbohrmaschine als nicht erforderlich einstufen würde.BetrSichV hat geschrieben:Soweit erforderlich, muss das Ingangsetzen sicher verhindert werden können...
Im Gegensatz zu einem unkontrolliert losdrehenden Winkelschleifer halte ich die Gefährdung durch einen drehenden Bohrer für marginal.
Es gibt mindestens eine, von der ich das mit Sicherheit sagen kann: Festool QUADRILL!Nach Anfragen beim Lieferanten wurde uns gesagt, dass keine Handbohrmaschine (hauptsächlich Bosch) über eine solchen Schutz verfügen.
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Re: Frage Unterspannungsschutz Handbohrmaschinen
Hi Snippy30,
ich verweise einfach auf:
viewtopic.php?f=17&t=7520
und die BetrSichV Artikel1, §7:
"...
§ 7 Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
ich verweise einfach auf:
viewtopic.php?f=17&t=7520
und die BetrSichV Artikel1, §7:
"...
§ 7 Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Gruß Challenger(1) Der Arbeitgeber kann auf weitere Maßnahmen nach den §§ 8 und 9 verzichten, wenn sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass
1.die Arbeitsmittel mindestens den sicherheitstechnischen Anforderungen der für sie zum Zeitpunkt der Verwendung geltenden Rechtsvorschriften zum Bereitstellen von Arbeitsmitteln auf dem Markt entsprechen,
2.die Arbeitsmittel ausschließlich bestimmungsgemäß entsprechend den Vorgaben des Herstellers verwendet werden,
3.keine zusätzlichen Gefährdungen der Beschäftigten unter Berücksichtigung der Arbeitsumgebung, der Arbeitsgegenstände, der Arbeitsabläufe sowie der Dauer und der zeitlichen Lage der Arbeitszeit auftreten und
4.Instandhaltungsmaßnahmen nach § 10 getroffen und Prüfungen nach § 14 durchgeführt werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für überwachungsbedürftige Anlagen und die in Anhang 3 genannten Arbeitsmittel..."
- Snippy30
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Re: Frage Unterspannungsschutz Handbohrmaschinen
Das halte ich jetzt wieder für undurchsichtiges Regelwerk. Einerseits wird es verboten, andererseits wieder durch ein undurchsichtige "wenn"-Äußerung erlaubt. Wenn der Bohrer beim Stromausfall im Werkstück hakt oder sich in der Wand verkantet hat, besteht meiner Meinung nach auch eine Gefährdung durch herumschleudernde Werkstücke oder der Maschine.
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Re: Frage Unterspannungsschutz Handbohrmaschinen
Ja gut, wenn die GB zu dem Ergebnis kommt, dass der fehlende Wiederanlaufschutz eine ernstzunehmende Gefahr darstellt, dann hast du doch eine Grundlage.
Daraus kannst du ja Maßnahmen ableiten.
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Re: Frage Unterspannungsschutz Handbohrmaschinen
Moin zusammen,
dies ist der Dreh- und Angelpunkt. Der Arbeitgeber muss immer eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- mikmik
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Re: Frage Unterspannungsschutz Handbohrmaschinen
Ich finde in diesem Zusammenhang fertig konfektionierte Personenschutzschalter PRCD-S ganz interessant:
https://elektron-berlin.de/produkte/prc ... rcd-s.html
Über solche Lösungen (sind für Baustelle und Katastrophenschutz ausgelegt) lässt sich auch in rauen Umgebungen ohne großen Aufwand ein Unterspannungsschutzauslöser bei Handbohrmaschinen gleich miterledigen. Interessanter im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung bei Handbohrmaschinen ist m. E. der Fehlerstromschutzschalter (RCD), da fremden Kundensteckdosen grundsätzlich nicht vertraut werden kann. Die Anschlussleitungen von Handbohrmaschinen machen so Einiges mit und sehen oft gar nicht gut aus.
VG
Michael
https://elektron-berlin.de/produkte/prc ... rcd-s.html
Über solche Lösungen (sind für Baustelle und Katastrophenschutz ausgelegt) lässt sich auch in rauen Umgebungen ohne großen Aufwand ein Unterspannungsschutzauslöser bei Handbohrmaschinen gleich miterledigen. Interessanter im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung bei Handbohrmaschinen ist m. E. der Fehlerstromschutzschalter (RCD), da fremden Kundensteckdosen grundsätzlich nicht vertraut werden kann. Die Anschlussleitungen von Handbohrmaschinen machen so Einiges mit und sehen oft gar nicht gut aus.
VG
Michael
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Re: Frage Unterspannungsschutz Handbohrmaschinen
Moin mikmik,
das Thema mit dem PRCD ist doch gut in der DGUV Information 203-006 beschrieben - interessiert nur seit über 20 Jahren niemanden.
Gruß Olaf
das Thema mit dem PRCD ist doch gut in der DGUV Information 203-006 beschrieben - interessiert nur seit über 20 Jahren niemanden.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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Re: Frage Unterspannungsschutz Handbohrmaschinen
In einem anderen Thread hatte ich um Erfahrungen mit dem PRCD-S+ von PCE gebeten. Nun habe ich mir so ein Ding zugelegt und ja: er schaltet bei Unterspannung ab. Aber wer will diesen Klotz immer in der Maschinenzuleitung haben?
Besser wäre etwas wie die winzigen RCD's in US Steckern für Haartrockner/Fön. Die sind kaum größer als ein guter deutscher Schukostecker.....
Besser wäre etwas wie die winzigen RCD's in US Steckern für Haartrockner/Fön. Die sind kaum größer als ein guter deutscher Schukostecker.....
- Snippy30
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Re: Frage Unterspannungsschutz Handbohrmaschinen
Klar ist sind RCD´s oder externe Unterspannungsauslöser nicht schlecht. Meiner Meinung nach behebt dies aber nicht das Problem bei festgestellten Ein-und Ausschalter an den Maschinen selbst.
Folgender Fall: Die Spannung geht weg. Der RCD oder die externe USA löst aus. Die Maschine läuft trotzdem selbstständig wieder an, wenn der Schalter an diesen vorgeschalteten Sicherheitsfunktionen wieder eingeschaltet wird. Hier muss trotzdem vorher darauf geachtet werden, dass man die Feststellung an der Maschine selbst wieder löst.
Folgender Fall: Die Spannung geht weg. Der RCD oder die externe USA löst aus. Die Maschine läuft trotzdem selbstständig wieder an, wenn der Schalter an diesen vorgeschalteten Sicherheitsfunktionen wieder eingeschaltet wird. Hier muss trotzdem vorher darauf geachtet werden, dass man die Feststellung an der Maschine selbst wieder löst.