Tischventilator Tristar VE-5909

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Snippy30
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Tischventilator Tristar VE-5909

Beitrag von Snippy30 »

Für unsere Büros sollen Tischventilatoren angeschafft werden. Ohne mich als VEFK zu Fragen und ohne vorherige Gefährdungsbeurteilung wurden jetzt 50 billig Ventilatoren des Herstellers Tristar VE-5909, 15W gekauft. Einkaufspreis um die 9€.

Nach einem Blick in die Bedienungsanleitung steht dort unter anderem:
Nur für den Hausgebrauch und "Das Gerät darf nicht unbeaufsichtigt bleiben, während es am Netz angeschlossen ist."

Für mich ein eindeutiges Zeichen, dass diese Geräte nicht für das Büro und einen Dauerbetrieb zugelassen sind.
Mein Chef meint, dass die Eingesetzt werden sollen.

Wie seht Ihr dies?
Olaf S-H
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Re: Tischventilator Tristar VE-5909

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Snippy,

wer ist der Betreiber - Chef oder VEFK?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Snippy30
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Re: Tischventilator Tristar VE-5909

Beitrag von Snippy30 »

So gesehen der Chef.

So ganz verstehe ich aber die Frage nicht :)
Challenger
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Re: Tischventilator Tristar VE-5909

Beitrag von Challenger »

Hallo Snippy30

Na wenn dein Chef der Betreiber ist, und du ihn als VEFK auf die fehlenden GB und mögliche Gefährdungen durch die beschafften Arbeitsmittel nachweislich hinweist, hast du deinen Tanzbereich doch sauber.
Was er aus dieser Information macht, mit allen möglichen Konsequenzen ist seine Sache. Dafür ist er der Chef.
Oftmals zeigen sich Vorgesetzte einsichtig wenn etwas dokumentiert ist.
Ich lege dann gerne ein Prüfprotokoll des AM zur Kenntnisnahme vor.

Edit: Oder wolltest du eine Meinung ob die Dinger einsetzbar sind oder nicht?

Gruß Challenger
Zuletzt geändert von Challenger am Freitag 29. Juni 2018, 17:08, insgesamt 1-mal geändert.
Olaf S-H
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Re: Tischventilator Tristar VE-5909

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Snippy,

Challenger hat es vom Grundsatz her richtig beschrieben.

Ein Zweizeiler mit den Bedenken und einer Empfangsbestätigung können auch sehr motivierend wirken. Weiterhin sollte im Zuge der Prüfung vor Erstinbetriebnahme festgestellt werden, dass das Produkt ungeeignet ist und daher keine Plakette erhält.

Gruß Olaf
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Challenger
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Re: Tischventilator Tristar VE-5909

Beitrag von Challenger »

Gelöscht
Zuletzt geändert von Challenger am Freitag 29. Juni 2018, 17:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Snippy30
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Re: Tischventilator Tristar VE-5909

Beitrag von Snippy30 »

Genauso habe ich es auch vor. Die Bestätigung, dass das Betriebsmittel trotz meiner Einwände eingeführt werden soll, habe ich schon.
Als GEPI werde ich die vom Chef in diesem, mit Ihm seiner Unterschrift versehenen Vorgang zur Prüffristenermittlung 1:1 übernehmen und vermerken.
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Snippy30
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Re: Tischventilator Tristar VE-5909

Beitrag von Snippy30 »

Die Meinung, ob die Dinger in einem Büro einsetzbar sind oder nicht hätte ich auch gerne. Wie schon gesagt, machen mich die zwei Sätze in der Bedienungsanleitung stutzig:
Nur für den Hausgebrauch und "Das Gerät darf nicht unbeaufsichtigt bleiben, während es am Netz angeschlossen ist."

Insbesonderes finde ich nichts zu dem Ausdruck "nur für den Hausgebrauch".
Olaf S-H
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Re: Tischventilator Tristar VE-5909

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Snippy,

leider finde ich die Anleitung nicht im Netz.

Kannst Du sie bitte einstellen bzw. mir zusenden.

Gruß Olaf
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Snippy30
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Re: Tischventilator Tristar VE-5909

Beitrag von Snippy30 »

Erst am Montag! Hab die auf der Dienststelle
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