Einstufung landwirtschaftliche Anlage

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Bapho
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Registriert: Mittwoch 28. August 2013, 13:39

Einstufung landwirtschaftliche Anlage

Beitrag von Bapho »

Hallo,
folgender Fall. Auf dem Gelände einer Agragenossenschaft steht zwischen zwei Kuhställen eine Biogasanlage. Ist diese als landwirtschaftliche Anlage zu behandeln? Die Biogasanlage ist eingezäunt und hat, bis auf ein Rohr zur Gülleeinspeisung, keine Verbindung zu den Ställen.

Kennt sich da jemand aus?
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Einstufung landwirtschaftliche Anlage

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Bapho,

schön, dass es mit der Anmeldung geklappt hat.

Hast Du mal in die VDE 0100-705 geguckt?
... Räume und Orte, wo landwirtschaftliche und gartenbauliche
Erzeugnisse produziert, aufbereitet und weiterverarbei-
tet werden (z. B. Trocknen, Dämpfen, Auspressen,
Gären, Schlachten, Fleischverarbeitung usw.). ...
Interessant ist auch die VDE 0165 (Explosionsschutz). Die gehört auch zur Biogasanlage.

Wie ist Deine Frage gemeint? Es gibt je mehrere Betrachtungsweisen:
- Anwendungsbereich einer Norm
- Baurecht
- Steuerrecht
- ...

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Bapho
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Beiträge: 49
Registriert: Mittwoch 28. August 2013, 13:39

Re: Einstufung landwirtschaftliche Anlage

Beitrag von Bapho »

Danke nochmal wegen der Anmeldung, hat super funktioniert.

Der Hintegrund meiner Frage ist folgender, ich arbeite bei einem Hersteller von Biogasanlagen und es gibt jetzt das erste mal die Situation, wo der Betreiber, also die Agrargenossenschaft, ein Gutachten für ihre gesamte Anlage erstellen lassen. Das hat wohl was mit Sicherheit, Fördermitteln, Versiherung usw. zu tun. Jetzt wurde an der Biogasanlage, durch eine Elektrofirma, eine Prüfung durchgeführt. Da wurde bemängelt, daß an den Endstromkreisen ohne Steckdose kein FI <=300mA eingebaut ist. Die Anlage wäre nach DIN VDE 0100-705 eine landwirtschaftliche Anlage und das müßte nachgerüstet werden. An den Stromkreisen mit Steckdosen ist selbstverständlich ein FI verbaut. Da dort Frequenumrichter im Spiel sind, müßten da recht teuere Geräte nachgerüstet werden und die Frage ist, ob das wirklich nötig ist. Die Motoren und Pumpen befinden sich in einem abgeschlossenen Technikcontainer und es gab das Problem noch nie bei anderen Anlagen.
Ich bin zwar EFK, aber eher für den Bereich Steuerung usw. zuständig, mit Prüfungen habe ich nur sehr selten was zu tun und ich hab die VDE auch nicht zur Hand. Deswegen meine Frage, weil mir da die Erfahrung und auch bissle der Hintegrund fehlt.
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Wulff
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Re: Einstufung landwirtschaftliche Anlage

Beitrag von Wulff »

Hallo Bapho,

hilft denn vielleicht die Baugenehmigung und evtl Brandschutzgutachten nicht weiter? In dieser wird die Art der Nutzung beschrieben. Wenn da "Landwirtschaft" drin steht, müßte man es wohl dahingehend betrachten.

Wenn die Genossenschaft das als eigenen Gewerbebrtrieb hat genehmigen lassen und betreibt (sind ja die meisten Biogasanlagen meines Wissens sowieso), kann vielleicht der Weg über eine Gefährdungsbeurteilung einen Ausweg schaffen.

Hier hat der Beurteilende ja zu ermitteln, welches Schutzniveau er erreichen oder einhalten muß, mit welchen Maßnahmen er das zu gedenken pflegt...


(Ohne dass ich jetzt die eventuelle Notwendigkeit von RCD irgendwie in Frage stellen möchte)
Bapho
Null-Leiter
Beiträge: 49
Registriert: Mittwoch 28. August 2013, 13:39

Re: Einstufung landwirtschaftliche Anlage

Beitrag von Bapho »

Danke erstmal, ich werde das mal so weiterleiten.
Die Frage ist ja wer dabei das letzte Wort hat. Ich meine an den anderen Anlagen gibts das Problem ja nicht und da werden auch regelmäßig Prüfungen durchgeführt. Wenn man da jetzt eine andere Elektrofirma beauftragt und die kommt zu einem anderen Schluß, was ist dann?
Mal schauen was da rauskommt.
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Wulff
Null-Leiter
Beiträge: 980
Registriert: Freitag 2. Mai 2014, 17:34

Re: Einstufung landwirtschaftliche Anlage

Beitrag von Wulff »

Der Prüfer entscheidet in der regel sachkundig und verantwortlich nach seinem Sachkenntnisstand und Erfahrungeen.

Da kommen schon mal unterschiedliche Auslegungen heraus.

Siehe hier im Forum auch diverse Threads zu unterschiedlichen Meinungen beim Prüfen....


Ganz klar: 2 Prüfer 3 Meinungen ;)
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Einstufung landwirtschaftliche Anlage

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Bapho,

ich sehe es wie Wulff: Ohne Baugenehmigung und ohne Brandschutzkonzept wird es sehr schwierig.

Gruß Olaf
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