Hauptschalter in Wohnungs-UV
- Wulff
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Hauptschalter in Wohnungs-UV
Moinsen,
folgende Frage heute bei Prüfung E-Anlage entdeckt:
Neubau ca 2016
Mehrfamilienhaus > 40WE mit zentraler Zähleranlage, durch Mieter zugänglich
Wohnungs-UV hat mehrere Stromkreise, teilweise mit FI-vorgesichert, teilweise ohne FI, z. B. für Herd; jedoch keinen Hauptschalter in der UV, sondern nur im Keller im Zählerschrank (oberer Anschlußraum)
Der Hauptschalter darf da auch angeordnet sein gemäß AR 4101; § 4.2.10.
Gibt es nun eine zusätzliche Forderung nach einem Hauptschalter in der Wohnung? Ichmeine vom Gefühl her, die 0100-537 trifft es nicht so richtig., ist an sich mehr für Schaltung von Geräten für Wartungszwecke etc. gültig.
Hat da jemand eine VDE-Fundstelle für, wo ich eine Pflicht für Hauptschalter in der UV ableiuten klann?
Danke im voraus.
folgende Frage heute bei Prüfung E-Anlage entdeckt:
Neubau ca 2016
Mehrfamilienhaus > 40WE mit zentraler Zähleranlage, durch Mieter zugänglich
Wohnungs-UV hat mehrere Stromkreise, teilweise mit FI-vorgesichert, teilweise ohne FI, z. B. für Herd; jedoch keinen Hauptschalter in der UV, sondern nur im Keller im Zählerschrank (oberer Anschlußraum)
Der Hauptschalter darf da auch angeordnet sein gemäß AR 4101; § 4.2.10.
Gibt es nun eine zusätzliche Forderung nach einem Hauptschalter in der Wohnung? Ichmeine vom Gefühl her, die 0100-537 trifft es nicht so richtig., ist an sich mehr für Schaltung von Geräten für Wartungszwecke etc. gültig.
Hat da jemand eine VDE-Fundstelle für, wo ich eine Pflicht für Hauptschalter in der UV ableiuten klann?
Danke im voraus.
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- Null-Leiter
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Re: Hauptschalter in Wohnungs-UV
Moinsen,
der AMEV schreibt das für öffentliche Gebäude vor, hilft Dir aber nicht weiter.
Ich will mal in die 660-600 schauen, da könnte was drinstehen...
Ocho
der AMEV schreibt das für öffentliche Gebäude vor, hilft Dir aber nicht weiter.
Ich will mal in die 660-600 schauen, da könnte was drinstehen...
Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
- Strippe-HH
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Re: Hauptschalter in Wohnungs-UV
Also solange ich bis 2014 noch als Elektriker aktiv gewesen bin, da war der 63A-Hauptschalter immer in der UV der Wohnung gewesen.
Unten im UAR des Zählerschanks befand sich der SHS-Schalter als zusätzliches zentrales Abschaltorgan der Wohnungszuleitung.
Wo befindet sich denn die Anlage? In Hamburg?
Unten im UAR des Zählerschanks befand sich der SHS-Schalter als zusätzliches zentrales Abschaltorgan der Wohnungszuleitung.
Wo befindet sich denn die Anlage? In Hamburg?
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Re: Hauptschalter in Wohnungs-UV
Moin Wulff,
eine Forderung nach einem Hauptschalter in der Wohnung ist mir nicht bekannt. Die Freischaltung der Kundenanlage kann am Hauptschalter hinter dem Zähler oder dem SLS vorm Zähler erfolgen.
Er hat sicherlich den Vorteil, dass man die Anlage abschalten kann, ohne in den Keller zu müssen. Aber dies war ja nicht die Frage.
Gruß Olaf, der Dich bei beim zweiten Rundgang auf den Bautagen leider nicht mehr angetroffen hatte
eine Forderung nach einem Hauptschalter in der Wohnung ist mir nicht bekannt. Die Freischaltung der Kundenanlage kann am Hauptschalter hinter dem Zähler oder dem SLS vorm Zähler erfolgen.
Er hat sicherlich den Vorteil, dass man die Anlage abschalten kann, ohne in den Keller zu müssen. Aber dies war ja nicht die Frage.
Gruß Olaf, der Dich bei beim zweiten Rundgang auf den Bautagen leider nicht mehr angetroffen hatte
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Strippe-HH
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Re: Hauptschalter in Wohnungs-UV
Sind das wieder ganz neue Bestimmungen?
Einen Hauptschalter im OAR des Zählerschranks kenne ich nur von Einkundenanlagen aus dem TAB.2000 von HH/SH und vorherigen Bestimmungen.
Da braucht natürlich in der UV keiner zu sein.
Aber in Etagenwohnungen sollte der schon sein, denn nicht jeder Anschlussraum ist mit einem K2 Schloss versehen den ja schon heutzutage jeder Friseur in der Tasche hat.
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Re: Hauptschalter in Wohnungs-UV
Moin Strippe,
ich hatte geschrieben, dass der Hauptschalter in die Zähleranlage KANN. Ob er es MUSS entscheidet die TAB. Wichtig ist nur, dass die Kundenanlage freigeschaltet werden kann. Wo und wie ist erstmal zweitrangig. Bei der Anfrage von Wulff geht es aber um die Frage, ob ein Hauptschalter in die Wohnung MUSS.
Die Großbuchstaben sind nicht "laut" sondern dienen nur der Verdeutlichung.
Gruß Olaf
ich hatte geschrieben, dass der Hauptschalter in die Zähleranlage KANN. Ob er es MUSS entscheidet die TAB. Wichtig ist nur, dass die Kundenanlage freigeschaltet werden kann. Wo und wie ist erstmal zweitrangig. Bei der Anfrage von Wulff geht es aber um die Frage, ob ein Hauptschalter in die Wohnung MUSS.
Die Großbuchstaben sind nicht "laut" sondern dienen nur der Verdeutlichung.
Gruß Olaf
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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- Null-Leiter
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Re: Hauptschalter in Wohnungs-UV
Moinsen Wulf,
die 660-600 1 und 2 geben da auch nichts her.
Die 3 habe ich nicht, gibt es die schon?
Bin da irgendwie nicht wirklich fündig geworden.
Wichtig ist nur, dass in Laienbedienbaren Verteilern kein NH-Trenner drin ist, die sind nicht Laienbedienbar.
Wäre ja auch schlecht, wenn da was bruzelt und Oma zieht mal ganz langsam und vorsichtig am Griff... =;-)
Gruß,
Ocho
die 660-600 1 und 2 geben da auch nichts her.
Die 3 habe ich nicht, gibt es die schon?
Bin da irgendwie nicht wirklich fündig geworden.
Wichtig ist nur, dass in Laienbedienbaren Verteilern kein NH-Trenner drin ist, die sind nicht Laienbedienbar.
Wäre ja auch schlecht, wenn da was bruzelt und Oma zieht mal ganz langsam und vorsichtig am Griff... =;-)
Gruß,
Ocho
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Re: Hauptschalter in Wohnungs-UV
Moin Elo-Ocho,
VDE 0660-600-3 ist von 2013-02 und der Nachfolger von VDE 0660-504:2002-05.
Gruß Olaf
VDE 0660-600-3 ist von 2013-02 und der Nachfolger von VDE 0660-504:2002-05.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Wulff
- Null-Leiter
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Re: Hauptschalter in Wohnungs-UV
Danke Kollegen für die Ergebnisse.
Werde morgen mal in der TAB Nord nachlesen, was Stromnetz-HH da zum Besten gibt.
Anlage steht demzufolge in Hamburg.
Wie Olaf schon schrieb, geht es darum, ob ein Hauptschalter in der UV sein MUSS.
Wie ich schon schrieb: Es gibt ja bereits einen HS, allerdings eben im Zählerschrank. Dass die Mieter da eventuell nicht rankommen, ist ein anderes Problem, nämlich organisatorisch, aber nicht technisch. (Wobei es natürlich unpraktisch ist, keine Frage.)
Der Hintergrund der ganzen Aktion ist ein anderer. Ein Bauherr hat vor einiger Zeit das Gebäude von einem GU übernommen und wohl keine richtige fachlich begleitete Übernahme gemacht. Und nun poppt da ein Problem nach dem anderen auf, unter anderem hat ein Kollegenbetrieb im Rahmen eines profanen Reparatureinsatzes diverse Fehler in der E-Anlage festgestellt.
Und nun ist der Eigentümer an uns herangetreten, wir haben dann im Zuge der Überprüfung unter anderem die UV mit eindeutigen Fehlern vorgefunden (8xB16 auf einem 40A-FI und so).
Bloß beim Hauptschalter regiert die Unwissenheit, ob er denn nun notwendig ist.
Soweit erstmal.
@Olaf: Nächstes Jahr vielleicht
Werde morgen mal in der TAB Nord nachlesen, was Stromnetz-HH da zum Besten gibt.
Anlage steht demzufolge in Hamburg.
Wie Olaf schon schrieb, geht es darum, ob ein Hauptschalter in der UV sein MUSS.
Wie ich schon schrieb: Es gibt ja bereits einen HS, allerdings eben im Zählerschrank. Dass die Mieter da eventuell nicht rankommen, ist ein anderes Problem, nämlich organisatorisch, aber nicht technisch. (Wobei es natürlich unpraktisch ist, keine Frage.)
Der Hintergrund der ganzen Aktion ist ein anderer. Ein Bauherr hat vor einiger Zeit das Gebäude von einem GU übernommen und wohl keine richtige fachlich begleitete Übernahme gemacht. Und nun poppt da ein Problem nach dem anderen auf, unter anderem hat ein Kollegenbetrieb im Rahmen eines profanen Reparatureinsatzes diverse Fehler in der E-Anlage festgestellt.
Und nun ist der Eigentümer an uns herangetreten, wir haben dann im Zuge der Überprüfung unter anderem die UV mit eindeutigen Fehlern vorgefunden (8xB16 auf einem 40A-FI und so).
Bloß beim Hauptschalter regiert die Unwissenheit, ob er denn nun notwendig ist.
Soweit erstmal.
@Olaf: Nächstes Jahr vielleicht
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- Null-Leiter
- Beiträge: 76
- Registriert: Montag 28. September 2015, 06:24
Re: Hauptschalter in Wohnungs-UV
Wulff hat geschrieben: ↑Donnerstag 5. April 2018, 21:24 Danke Kollegen für die Ergebnisse.
Werde morgen mal in der TAB Nord nachlesen, was Stromnetz-HH da zum Besten gibt.
Anlage steht demzufolge in Hamburg.
Wie Olaf schon schrieb, geht es darum, ob ein Hauptschalter in der UV sein MUSS.
Wie ich schon schrieb: Es gibt ja bereits einen HS, allerdings eben im Zählerschrank. Dass die Mieter da eventuell nicht rankommen, ist ein anderes Problem, nämlich organisatorisch, aber nicht technisch. (Wobei es natürlich unpraktisch ist, keine Frage.)
Der Hintergrund der ganzen Aktion ist ein anderer. Ein Bauherr hat vor einiger Zeit das Gebäude von einem GU übernommen und wohl keine richtige fachlich begleitete Übernahme gemacht. Und nun poppt da ein Problem nach dem anderen auf, unter anderem hat ein Kollegenbetrieb im Rahmen eines profanen Reparatureinsatzes diverse Fehler in der E-Anlage festgestellt.
Und nun ist der Eigentümer an uns herangetreten, wir haben dann im Zuge der Überprüfung unter anderem die UV mit eindeutigen Fehlern vorgefunden (8xB16 auf einem 40A-FI und so).
Bloß beim Hauptschalter regiert die Unwissenheit, ob er denn nun notwendig ist.
Soweit erstmal.
@Olaf: Nächstes Jahr vielleicht
Hallo
Wieso oben einen Hauptschalter einbauen, wenn unten HSS Automaten eingebaut sind, die Laienbedienbar sind.
Waren bei uns vor der Freigabe der HSS Automaten durch das örtliche EVU vorgeschrieben, aber da waren unten noch NH Sicherungen eingebaut.
Manche sind auch der Meinung, den Hauptschalter braucht man nicht mehr, man kann ja den FI ausschalten.
Und, ist es wirklich zu viel verlangt, alle Sicherungen einzeln abzuschalten?
Hauptschalter braucht nur Platz und Zeit zum einbauen.
Und wenn jemand, egal ob EFK oder Laie, an der Verteilung arbeitet, schaltet er sowieso im Keller ab.
Oder, wie oft schaltet "Ihr in Hamburg" euren Hauptschalter ab?
Ich habe vor 25 Jahren, bei Aufbau meiner Verteilung das letzte mal die Schraubsicherung über dem Zähler im Keller herausgedreht.
Warum sind 8 Sicherungen nach einen 40A FI ein Problem für euch.
Ich gehe mal davon aus, das es sich hier um einen 4 Poligen FI handelt.
Kennt Ihr den Gleichzeitigkeitsfaktor, sind wirklich alle Stromkreise voll belastet.
Und vor dem FI sind sicher 32 A oder 35 A Sicherungen, die den Strom begrenzen.
andi2206