Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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Strippe-HH
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von Strippe-HH »

melange hat geschrieben: Samstag 3. März 2018, 18:26 @Strippe_HH
Entschuldige bitte meine etwas emotionale und auch angreifende Wortwahl, aber diese Sache bringt mich schon auf's Pferd.
Solange du nicht A....loch zu mir sagst, bin ich ja jeglicher Kritik erhaben.
Und ich bin kein Erzkapitalist sondern Rentner. old-man1
geloescht

Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von geloescht »

sondern Rentner.
Da fällt mir nur "66" ein.

Gruß

Alois
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-Claus-
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von -Claus- »

Hallo Miteinander!
Lange nichts geschrieben, aber zu manchem muss ich doch aktivieren.
Auf eine spezielle Frage kommen Antworten, die kaum von WOHLÜBERLEGT zeugen.
1. Bei Gefahr im Verzug/ zur unmittelbaren Schadensabwehr kann ein Mieter sehr wohl handeln. Seine Kosten muss er dann notfalls einklagen!!!
2. Wenn eine EFK gravierende Mängel/Gefahren erkennt, dann hat er gefälligst eine Mängelanzeige an den Vermieter (nachweislich) zu senden.
Ein derartiges Schreiben könnte dann wie folgt aussehen:
Sehr geehrter Vermieter XYZ!
In der von Ihnen vermieteten Wohnung (Adresse/Mieter XY) wurden folgende Mängel festgestellt, die einer umgehenden Beseitigung bedürfen.
Nachstehende Mängel stellen eine Gefahr durch elektr. Schlag/Brandgefahr (Grad der Gefahr benennen) dar.
Mangel 1
Mangel 2
.......
Auf Grund der schwere der Gefährdung sehen wir uns gezwungen den zuständigen Energieversorger zu unterrichten. Ebenso sehen wir uns gezwungen bei einen eventuellem Rechtsstreit unsere Prüfdokumentation der entsprechenden Stelle vorzulegen.
Von dieser Maßnahme können wir nur absehen, wenn Sie uns in einem angemessenem Zeitraum (nicht länger als 7/14 Tagen) schriftlich (z.Bsp. mit einer Auftragsauslösung eines zulässigen Unternehmens ihrer Wahl) die Mängelbeseitigung zur Kenntniss geben.
Gern führen wir die Mängelseitigung für Sie auch fachkompetent aus.
Mit freundl. Grüßen
Ihr EFK Unternehmen
Du bist erst mal aus dem Schneider und die Verantwortung ist korrekt zugeordnet. Was wird der Vermieter wohl machen?
Wer schreibt der bleibt.

Gruß
Claus der eine Krippe auskurieren muss
Trumbaschl
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von Trumbaschl »

Eigentlich ist doch die Sache relativ klar. Wenn der Elektriker des Vermieters von nichts wissen will auf eigene Kosten Überprüfung anleiern, Befund dem Vermieter eingeschrieben schicken und Frist setzen wie von Claus vorgeschlagen.

Die Brandgefahr ist bei der aktuellen Lösung ja wohl schwer zu übersehen.
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Snippy30
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von Snippy30 »

Ich werfe fetzt einfach mal dieses Urteil vom BGH in den Raum, bei dem es um etwas ähnliches geht:

https://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Ur ... arkett.htm

Hier geht es um Um einen Rechtsstreit, bei dem die Mieter vom Vermieter verlangten in einem Altbau die Unterverteilung zu modernisieren. Die Parteien haben nicht vertraglich festgelegt, dass die Elektroanlage der angemieteten Wohnung einem bestimmten Standard, etwa dem zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Stand der Technik und den dafür maßgeblichen DIN-Vorschriften, genügen sollte. DIN-Normen können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben, aber auch hinter diesen zurückbleiben (BGHZ 139, 16, 20). Wer macht das auch schon :) doh1
Trotz Gutachten von Sachverständigen ist laut diesem Urteil der Vermieter hier nicht verpflichtet die Verteilung zu Modernisieren, sowohl darf aber der Vermieter einen Mindeststandard erwarten, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht und den Einsatz der für die Haushaltsführung allgemein üblichen elektrischen Geräte erlaubt. Und hier ist die Frage, ob man einen Herdanschluss mit zwei oder sogar eine Phase als Standard ansehen darf.

Wie ego11 schon schrieb:
Nur handelt es sich bei deiner 2adrigen Herdzuleitung um eine Sache, die seinerzeits VDE konform wahr, was hier jedoch nicht gegeben ist.
IH-Elektriker
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von IH-Elektriker »

Ob das Einschalten des Energieversorgers wirklich was bringt…? Normal wäre zu erwarten das dieser dann „die Sicherungen rausdreht“ sprich die entsprechende marode Anlage abklemmt und dem Mieter somit den Stromanschluss nimmt. Stört das einen Vermieter wenn sein Mieter keinen Strom hat…? Erst mal nicht, wenn weiterhin die Miete am Konto landet….

Also müsste nach so einer Maßnahme der Mieter aktiv werden, eine Mietkürzung vornehmen bzw. keine Miete mehr zahlen, sich auf einen Rechtsstreit mit seinem Vermieter einlassen. Eventuell darf er dann auch noch selbst die Rechnung des Elektrikers bezahlen und sich das Geld auf dem Klageweg wieder vom Vermieter holen. Auch Dumm, geholfen hat das dem Mieter dann auch nur wenig.
Funker
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von Funker »

Bei solch heiklen Situationen hilft sicher ein taktisches diplomatisches Vorgehen. Hilfreich wäre da auch eine Rechtschutzversicherung bevor man handelt.

Ich würde, in einer solchen Situation erst einmal dem Vermieter eine Frist zur Nachbesserung setzen, ca. 4 Wochen angemessen,
mit Vorgabe ansonsten Ersatzvornahme vorzunehmen.

Wenn die vier Wochen verstrichen sind würde ich die Anlage vorerst auf meine eignen Kosten anpassen lassen und danach den Vermieter die Rechnung präsentieren mit Bitte um Überweisung.

Bei fehlender Reaktion wäre dann der nächste Schritt Mietkürzung in Raten bis der Betrag beglichen ist.
Dadurch zwingt man immer die andere Partei, wenn diese das verhindern will juristisch aktiv zu werden, was ja bekanntlich Geld kostet,
hier z.B. eventuell Unterlassungsklage, Klage auf Mietzins oder Räumungsklage e.t.c..

Da es sich wie beschrieben wahrscheinlich nur um das Umklemmen von Anschlüssen handeln wird, wird sich die Rechnung sicher
in überschaubaren Grenzen halten. Damit hat der Vermieter ein hohes Kostenrisiko wegen des relativ geringen Betrages.

Ein kleines Risiko bleibt immer aber ich würde das für mich in dem Fall sehr gering sehen.

Ich glaube dadurch läßt sich das Problem dann lösen und die Zeit heilt die Wunden.
Olaf S-H
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

solange wir in einem System leben, in dem jeder seinen Vorteil sieht, werden diese Probleme immer existent sein. Da hilft dann nur der Kommunismus - alle sind gleich. Leider hat die Praxis gezeigt, dass auch einige Kommunisten immer etwas gleicher sein wollen.

Wenn das gütliche Gespräch mit dem Vermieter nichts bringt, dann wäre der Weg zum Fachanwalt angeraten.

Manchmal ist der einfachste Weg aber, den Vermiter um Freigabe zu bitten, um den "Fehler" durch einen Fachbetrieb auf eigene Kosten beheben zu lassen. Die Lösung ist nicht optimal und fördert den Gedanken des Kapitalismus, kann aber ggf. weniger Magenbeschwerden hervorrufen und schneller zu Anstellung des Mangels führen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Probator
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von Probator »

Vielleicht hilft dir dieses Urteil:
http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VI ... eb72e3a517

Ich denke, der "konkrete Anlass" wäre in deinem Fall gegeben.
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Taliesin
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von Taliesin »

Guten Tag,
auch wenn sich der thread schon einige Tage hinzieht, kann man davon ausgehen, dass die Reparatur/Sanierung der Elektroanlage vermutlich doch nur dem Nachmieter des aktuellen Mieters zugute kommt.
Ein Mieter, der seine Wünsche mittels Anwalt durchdrücken will, wäre für mich als Vermieter der nächste Ex-Mieter.
Da wäre allein die Überzeugung durch gute Argumente die zielführendste Methode.
Gruß
Tali
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