Überprüfung der Fehlerschleifenimpedanz in der Praxis (DIN EN 60204)

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Gelbschnalbel
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Überprüfung der Fehlerschleifenimpedanz in der Praxis (DIN EN 60204)

Beitrag von Gelbschnalbel »

Guten Tag.

Nach Lektüre des Abschnittes 18 der DIN EN 60204 – 1 stellt sich mir die Frage inwiefern man nur durch Rechnung den Nachweis der „richtigen“ Auswahl der Überstromschutzeinrichtungen vor Ort erbringen kann.

Ich beziehe mich auf folgende Teilabschnitte der DIN EN 60204, Abschnitt 18:

- Prüfmethoden im TN-System => Prüfung 2 => 1) Überprüfung der Fehlerschleifenimpedanz
- Anhang 4.1 Allgemeines => Ausnahme


Meine Bedenken sind folgende:

In die Berechnungen die nicht vor Ort der Maschine sondern „im Büro“ stattfinden (via Planungsprogramm) fließen die geplanten Adernquerschnitte, Leitungsmantelmaterialien, Leitungslängen etc. mit ein.

Vor Ort muss meist längere Leitungen verlegt werden (Leitung geht in Kabelkanäle hoch & runter, nicht nur gerade aus) unter Umständen werden zwar die Leitungen mit dem gefordertem Querschnitt verlegt, aber anderem Mantelmaterial (Änderung der thermischen Eigenschaften bei Kurzschlussstrom).

Für den Praktiker vor Ort und die nachfolgende Organisation der Nachweise bedeutet dies meiner Meinung nach:

Rückmeldung an das Büro über tatsächliche Leitungslänge (und unter Umständen andere Leitungsmaterialien, dies ist aber eine rein theoretische Überlegung von mir da es nicht wortwörtlich in der DIN EN drinsteht), sowie Überprüfung der Durchgängigkeit der Schutzleiter (dies ersetzt laut Anhang die Schleifenimpedanzmessung).
Anschließend erneute Berechnung, eventuelle Korrektur und passender Ersatz diverser „Abschaltgeräte“ (LS-Schalter, Motorschutzschalter etc.).

Desweiteren, in Bezug auf das Fachbuch „Prüfung nach BetrSichV, TRBS und DGUV V3, Wilfried Henning, 11. Auflage“ Seite 396 Tabelle 10.2:

Bestätigung der bei der Berechnung angenommenen Schleifenimpedanz des speisenden Netzes der Anlage (Maschine), sodass man doch noch zu einer Messung einer (Teil-)Schleifenimpedanz gezwungen wäre.


Mein Fazit: Macht die in der DIN EN 60204 genannte Möglichkeit der alleinigen Rechnung den nachvollziehbaren Nachweis nicht schwerer als die Alternative d.h. mehrere Fehlerschleifenimpedanzmessungen und dem heranziehen der jeweiligen Schutzleiterwiderstandsmesswerte mit abschließender fachlichen Betrachtung mit Urteil?

Schließlich sind bei (größeren?) Anlagen und Maschinen die in der Ausnahmen genannten Bedingungen wie „Nachvollziehbarkeit von Leitungslängen – und querschnitte“ schwerer belegbar bzw. wann diese „Nachvollziehbarkeit“ noch gewährleistet ist kaum festzumachen.


Für weitere Gedanken, Anregungen und Meinungen zum Thema wäre ich dankbar.

PS: Wie ist das denn mit DIN/VDE-Zitaten? Zählt das unter unerlaubte Vervielfältigung? hair1
Die fünf Sicherheitsregeln:
0.0 Traue niemandem, am wenigsten dir selbst.
0.1. Ausnahmen sind dauerhaft ausverkauft.
0.2. Glauben tut man in der Kirche.
0.3. Spekuliert wird an der Börse.

1. Freischalten
2. Gegen Wiedereinschalten sichern.
3. Spannungsfreiheit feststellen
4. Erden und danach Kurzschließen
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
geloescht

Re: Überprüfung der Fehlerschleifenimpedanz in der Praxis (DIN EN 60204)

Beitrag von geloescht »

Hallo
PS: Wie ist das denn mit DIN/VDE-Zitaten? Zählt das unter unerlaubte Vervielfältigung?
Kleinzitate sind erlaubt.

Was spricht gegen Messen statt rechnen? Ein Rechenergebnis berücksichtigt nicht eventuelle Übergangswiderstände an Klemmen.

Gruß

Alois
Gelbschnalbel
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Re: Überprüfung der Fehlerschleifenimpedanz in der Praxis (DIN EN 60204)

Beitrag von Gelbschnalbel »

Alois hat geschrieben: Sonntag 4. März 2018, 11:57 [...]

Was spricht gegen Messen statt rechnen? Ein Rechenergebnis berücksichtigt nicht eventuelle Übergangswiderstände an Klemmen.

Gruß

Alois
Eine Rechnung kann dies berücksichtigen. Ich nahm z. B. während meiner Zwischenprüfung einen Übergangswiderstand von ca. 10 mΩ pro Klemmstelle an.

Aber mein Anliegen ist ja nicht das ich gegen das Messen wäre, sondern eher gegen das in der Norm erwähnte Rechnen. Denn eventuelle nicht sichtbare Mängel lassen sich eben nicht durch wie auch immer geartete "Sichtprüfung" aufspüren.

Da ich "neu" im Geschäft der Anlagenprüfung bin muss ich auch auf die fachlichen Gegenargumente wie etwa:
Rechnen reicht vollkommen aus, Messung nicht notwendig, siehe Norm!
antworten können.

Ich suche sozusagen nach Schwächen in meiner momentanen Meinung, dass der erwähnte Punkt in der Norm nicht für die Praxis taugt.
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geloescht

Re: Überprüfung der Fehlerschleifenimpedanz in der Praxis (DIN EN 60204)

Beitrag von geloescht »

Hallo Gelschnabel,
Rechnen reicht vollkommen aus, Messung nicht notwendig, siehe Norm!
Gegen solche Argumente hilft
wer schreibt bleibt
Gruß

Alois
Gelbschnalbel
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Re: Überprüfung der Fehlerschleifenimpedanz in der Praxis (DIN EN 60204)

Beitrag von Gelbschnalbel »

Alois hat geschrieben: Sonntag 4. März 2018, 14:28 Hallo Gelschnabel,
Rechnen reicht vollkommen aus, Messung nicht notwendig, siehe Norm!
Gegen solche Argumente hilft
wer schreibt bleibt
Gruß

Alois
Als Advocatus Diaboli würde ich sagen:

Dann schreibt mir die befähigte Person eine Bestätigung in irgendeiner Form (auf dem Prüfprotokoll), dass er die "Sichtkontrolle" laut Norm gemacht hat.

Gruß Gelbschnabel
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0.0 Traue niemandem, am wenigsten dir selbst.
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2. Gegen Wiedereinschalten sichern.
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geloescht

Re: Überprüfung der Fehlerschleifenimpedanz in der Praxis (DIN EN 60204)

Beitrag von geloescht »

Hallo Gelbschnabel,
Dann schreibt mir die befähigte Person eine Bestätigung in irgendeiner Form (auf dem Prüfprotokoll), dass er die "Sichtkontrolle" laut Norm gemacht hat.
Ja und übernimmt die Verantwortung, wenn es nicht so gewesen ist. Die Sichtkontrolle ist ja fortwährend durchzuführen. Das bedeutet, dass schon beim Installieren eine Sichtkontrolle durchzuführen ist.

Wer schreibt bleibt war aber mehr so gemeint dass Du schreiben sollst dass Du das Messen für erforderlich hältst, weil es DInge gibt die rechnerisch nicht zu erfassen sind.

Theoretisch könnte man auch die Isolationswiderstandsmessung mit dem Argument "einsparen", dass man ja Leitungen verwendet deren Isolationswiderstand bereits bei der Fertigung gemessen wurde. Messen könnte aber ergeben, dass irgendwo die Leitung - z.B. durch eine Baumaßnahme - beschädigt ist.

Gruß

Alois
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cyclist
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Re: Überprüfung der Fehlerschleifenimpedanz in der Praxis (DIN EN 60204)

Beitrag von cyclist »

Hallo,
erst mal herzlich willkommen hier!

Ja, Prüfung von Maschinen...
Die Erst(inbetriebnahme)prüfung beginnt ja eigentlich schon bei der Montage einer Maschine (Sichtprüfung, richtige Auswahl von Betriebsmitteln etc.) und endet quasi erst mit der offiziellen Übergabe der Prüfdoku / Abnahme und Inbetriebnahme (nicht Probebetrieb). Alles soll am besten vorgestern fertig sein, der Beginn der Produktion steht schon lange vorher fest... Das da Fehler vorprogrammiert sind, ist doch recht wahrscheinlich.
Insofern vorher eine Gefährdungsanalyse erstellen, was an möglichen Fehlern "eingebaut" werden kann, die entsprechenden Prüfschritte schon während der Montage dokumentieren, bzw. auch während der Montage die entsprechend erforderlichen Messungen machen lassen.
Das wäre die Theorie...

Die Praxis sieht dann so aus, das die Maschine fertig ist, irgendwem einfällt, das ja noch mal eben wer schnell das "Teilchen" prüfen muss... :rolleyes: doh1
Wenn dieser (externe) Prüfer dann eine fertige Maschine da stehen hat, diese auch nicht selber montiert hat, so kann dann nur noch eine Erstprüfung in Anlehnung an eine Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105-100 gemacht werden, da ein großer Teil der erforderlichen Prüfschritte einer "echten" Erstprüfung gar nicht mehr gemacht werden kann. Blank gescheuerte Leitungen auf einer vollen Kabelpritsche lassen sich da kaum finden. Eine Dokumentation von irgendwelchen Prüfungen während der Montage? In der Regel Fehlanzeige...

Auch lassen sich nicht mehr alle erforderlichen Messungen am fertigen Objekt durchführen. Spannungsfestigkeit entfällt dann in solchen Fällen schon mal - Prüfplatz lässt sich kaum sicher aufbauen, die Prüfung kann auch nicht mehr sicher zerstörungsfrei im voll montierten Zustand durchgeführt werden.
Motoranschlusskästen sind nicht mehr zugänglich, weil über Kopf, oder mit so knappen Abstand zu anderen Bauteilen verbaut, das ein sicheres Messen nicht mehr möglich ist, oder der Antrieb nicht in Betrieb gehen kann aus technischen Gründen - Auch wenn eine Messung des Zsch sicher sinnvoll wäre, ist eine Messung nicht mehr möglich... Bleibt also nur rechnerisch ermitteln, oder nur am Abgang im Schaltschrank messen und dann rechnerisch weiter.
Motor über FU - vor Ort keine Messung des Zsch möglich. Die Leitung muss nach den Herstellerangaben des FU-Herstellers ausgelegt sein, der FU muss passend u. richtig parametriert sein ---> das kann ein Prüfer normalerweise gar nicht in aller Tiefe prüfen.

Bleibt die Messung bzw. der Nachweis der Niederohmigkeit (und des Isolationswiderstand). Wenn auch die Niederohmigkeit nicht schon vor dem Anschließen des Schutz- oder Potentialausgleichleiter am Motor gemessen wurde, kann man da zwar messen, aber aufgrund der zahlreichen nicht nachvollziehbaren (Quer)Verbindungen zum Betriebsmittel (Rohrleitungen, Stahlgestell, ...), wird man (obwohl der PE-/PA-Leiter neben dem Anschluss liegt = nicht angeschlossen weil vergessen) trotzdem einen super guten Wert messen, der fast identisch ist, mit dem Wert, wenn alles korrekt angeschlossen worden wäre.
Wenn man sicher gehen will, sollte dann zusätzlich zum Nachweis der Niederohmigkeit (Rlo) an den entsprechenden PE-/PA-Leitungen eine Erdschleifenwiderstandmessung mit einer Erdungsmesszange gemacht werden und der Erwartungswert (anhand Länge u. Querschnitt) mit dem Messwert abgeglichen werden. Den nicht definierten "Rückweg" über die Querverbindungen kann man bei größeren Maschinen in der Regel vernachlässigen.

Desweiteren ist noch die Messung des Isolationswiderstands erforderlich, nötig und auch sinnvoll. Hin und wieder ist auch mal ein nagelneuer Motor fehlerhaft, oder hat zwischendrin mal "aus Versehen" eine Dusche abbekommen (Rohrleitung über dem Motor undicht). Aber auch hier kann u.U. nicht mehr an allen Betriebsmitteln mit der vollen Prüfspannung (500V) gemessen werden (Gefahr der Beschädigung durch die Messung), oder gar nicht mehr gemessen werden kann, da z.B. der Aufwand des Abklemmens am FU zu hoch ist.

Letztlich muss also der für die Maschine Verantwortliche festlegen, wie, was, womit geprüft werden soll.

Ein guter (grundsätzlicher) Artikel zu der Thematik ist hier: https://www.weka.de/elektrosicherheit/p ... de-0113-1/ zu finden.

PS: Ich bin als (ausschließlich externer) Prüfer für Maschinen und Anlagen tätig und weiß was so los ist. :)
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
IH-Elektriker
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Re: Überprüfung der Fehlerschleifenimpedanz in der Praxis (DIN EN 60204)

Beitrag von IH-Elektriker »

cyclist hat geschrieben: Montag 5. März 2018, 00:38 Ja, Prüfung von Maschinen...
Die Erst(inbetriebnahme)prüfung beginnt ja eigentlich schon bei der Montage einer Maschine (Sichtprüfung, richtige Auswahl von Betriebsmitteln etc.) und endet quasi erst mit der offiziellen Übergabe der Prüfdoku / Abnahme und Inbetriebnahme (nicht Probebetrieb). Alles soll am besten vorgestern fertig sein, der Beginn der Produktion steht schon lange vorher fest... Das da Fehler vorprogrammiert sind, ist doch recht wahrscheinlich.

Die Fehlerwahrscheinlichkeit bei der Messung bzw. Erstprüfung geht gegen NULL – denn wenn ich NICHTS mache kann ich auch keine Fehler beim „nichts machen“ machen…. :D

Leider ist die Realität oftmals so das beim Bau der Maschine keine Prüfungen erfolgen, irgendwann bekommt die Anlage Strom und jemand wirft den Hauptschalter (pardon – Netztrenneinrichtung ! ;) ) rum und es wird quasi „experimentell“ auf richtige Verdrahtung geprüft – alle Funktionen in Ordnung bedeutet dabei auch oftmals das alles I.O. ist, auch von der elektrotechnischen Sicherheitsseite.

Nur wenn dann der Kunde unbedingt ein Prüfprotokoll möchte – dann wird halt gemessen. Aber fast immer erst hinterher, oft erst nach Montage beim Kunden. Die Schleifenimpedanz – Sache vom Kunden, der Hersteller sieht oft nur „seine“ Maschine ab Netztrenneinrichtung, alles davor ist „bauseits“ zu errichten und zu prüfen….

Problem dabei ist das auch der Maschinenhersteller eigentlich seine Mitarbeiter „schützen“ muss, sprich der ganze Mess-Kram und eine Erstprüfung zumindest für Teilabschnitte der Maschine vor dem ersten Einschalten beim Hersteller erfolgen müsste. Ebenso müsste dieser auch die Schleifenimpedanz vor Ort bei der Inbetriebnahme im Werk ermitteln. Das macht kaum ein Hersteller, manchmal ist man ja schon froh wenn das „Provisorium“ zur Maschineneinspeisung halbwegs ordentlich isoliert und ausgeführt ist ;)

Es gibt allerdings auch Ausnahmen, das sind Hersteller welche ihre Hausaufgaben gemacht haben. Dort wird sauber gemessen, der Aufbau sauber dokumentiert und das ganze dann auch dementsprechend an den Kunden weiter gegeben.

Betreffend den „optionalen“ Prüfungen wie Isolationsprüfung, Hochspannungsprüfung, Entladezeiten usw. – hier muss der Hersteller entscheiden welche Prüfung in welchem Stadium des Aufbaus der Maschine durchgeführt werden muss. Idealerweise wird dies auch sauber begründet und dokumentiert.

Darauf kann dann ein gewissenhafter Betreiber seine Wiederholprüfungen aufbauen und so Dinge wie Prüfintervall usw. festlegen. Wobei ja auch da gerne ein bisschen „geschlampt“ wird ;)

Ein weiteres Thema welches fast noch weniger Beachtung findet sind so Themen wie die Erstprüfung von AOPDs wie Lichtgittern – da gibt es fast keinen Hersteller welcher hier eine saubere Erstprüfung durchführt auf welche dann der Betreiber mit regelmäßigen Wiederholprüfungen aufbauen kann…
Probator
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Re: Überprüfung der Fehlerschleifenimpedanz in der Praxis (DIN EN 60204)

Beitrag von Probator »

Es gibt allerdings auch Ausnahmen, das sind Hersteller welche ihre Hausaufgaben gemacht haben.
Dies gilt (wie ich mit eigenen Augen gesehen habe) auch für diverse kleine Maschinenbauer mit <100 Mitarbeitern.

Eine vollständige Prüfung wurde dort auch an fußballfeldgroßen Anlagen gemacht. Incl. Hochspannungsprüfung mit mehreren kV.
Aussagen wie "wir sind nur eine kleiner Maschinenbauer, bei uns ist sowas gar nicht machbar. Ausserdem sind wir Sondermaschinenbau und alles ist jedes mal anders" lasse ich also nicht gelten. Ich habe gesehen, dass es geht.

Kleine Einschränkung: Die Hochspannungsprüfung erfolgte stets kurz vor Auslieferung. Da war also schon alles lauffähig angeschlossen und die Maschine war testweise auch schon unter Dampf. Aber vor Auslieferung erfolgte immer eine Sicherheitsprüfung und dann noch ein I/O-Test (Sensoren, Aktoren, NotAus-Kreis, ...).
Die Schleifenimpedanz – Sache vom Kunden, der Hersteller sieht oft nur „seine“ Maschine ab Netztrenneinrichtung, alles davor ist „bauseits“ zu errichten und zu prüfen….
Im o.g. Beispiel hatte man verstanden, vor Anlieferung mit seinen Kunden die Netzform, die Belastbarkeit/Absicherung und somit auch die nötige Schleifenimpedanz vertraglich festzuhalten. Da gab es quasi einen "Stromfragebogen", welcher besonders bei Lieferungen ins Ausland zwingend nötig war. Man sehe sich allein die vielen möglichen Netzformen an (ich sage nur "High-leg delta").
Anders ist das in meinen Augen auch kaum möglich.
Als Maschinenbauer hast du i.A. nicht die Möglichkeit, dir im Gebäude des Kunden deine eigene Leitung zu ziehen. Die Anschlussleistung muss vorher klar mitgeteilt werden und dann sorgt der Kunde dafür, dass der Anschlusspunkt diese einhält. Oder halt nicht, dann ist es sein Problem.
Gelbschnalbel hat geschrieben: Samstag 3. März 2018, 19:48 In die Berechnungen die nicht vor Ort der Maschine sondern „im Büro“ stattfinden (via Planungsprogramm) fließen die geplanten Adernquerschnitte, Leitungsmantelmaterialien, Leitungslängen etc. mit ein.

Vor Ort muss meist längere Leitungen verlegt werden (Leitung geht in Kabelkanäle hoch & runter, nicht nur gerade aus) unter Umständen werden zwar die Leitungen mit dem gefordertem Querschnitt verlegt, aber anderem Mantelmaterial (Änderung der thermischen Eigenschaften bei Kurzschlussstrom).
Ich bin kein Planer, aber der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass bei der Dimensionierung eine Portion Sicherheit aufgeschlagen wird (werden sollte), die solche unvorhersehbaren Differenzen zwischen Plan und Praxis berücksichtigt. Gibts bestimmt auch eine Norm dafür... :)
Gelbschnalbel
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Re: Überprüfung der Fehlerschleifenimpedanz in der Praxis (DIN EN 60204)

Beitrag von Gelbschnalbel »

Alois hat geschrieben: Sonntag 4. März 2018, 15:42 [...]
Theoretisch könnte man auch die Isolationswiderstandsmessung mit dem Argument "einsparen", dass man ja Leitungen verwendet deren Isolationswiderstand bereits bei der Fertigung gemessen wurde. Messen könnte aber ergeben, dass irgendwo die Leitung - z.B. durch eine Baumaßnahme - beschädigt ist.

Gruß

Alois

Exakt. Und genau deswegen habe ich Magenschmerzen was diese Rechnung angeht. (Nur das dies im Gegensatz zu der "Schutz durch automatische Abschaltungs"-Prüfung keine Pflichtprüfung nach Norm darfstellt.)

@ cyclist

cyclist hat geschrieben: Montag 5. März 2018, 00:38 Hallo,
erst mal herzlich willkommen hier!

Danke!

cyclist hat geschrieben: Montag 5. März 2018, 00:38 [...]
Bleibt die Messung bzw. der Nachweis der Niederohmigkeit (und des Isolationswiderstand). Wenn auch die Niederohmigkeit nicht schon vor dem Anschließen des Schutz- oder Potentialausgleichleiter am Motor gemessen wurde, kann man da zwar messen, aber aufgrund der zahlreichen nicht nachvollziehbaren (Quer)Verbindungen zum Betriebsmittel (Rohrleitungen, Stahlgestell, ...), wird man (obwohl der PE-/PA-Leiter neben dem Anschluss liegt = nicht angeschlossen weil vergessen) trotzdem einen super guten Wert messen, der fast identisch ist, mit dem Wert, wenn alles korrekt angeschlossen worden wäre.
Wenn man sicher gehen will, sollte dann zusätzlich zum Nachweis der Niederohmigkeit (Rlo) an den entsprechenden PE-/PA-Leitungen eine Erdschleifenwiderstandmessung mit einer Erdungsmesszange gemacht werden und der Erwartungswert (anhand Länge u. Querschnitt) mit dem Messwert abgeglichen werden. Den nicht definierten "Rückweg" über die Querverbindungen kann man bei größeren Maschinen in der Regel vernachlässigen.
[...]

Darüber habe ich mir auch schon Gedanken gemacht. Und eigentlich kommt man bei vermaschten Schutzleiter- und Potentialausgleichssystemen gar nicht drumherum nach erfolgreicher Schutzleitermessung auch noch eine Schleifenwiderstandsmesszange zu benutzen. Wer misst, misst Mist.

cyclist hat geschrieben: Montag 5. März 2018, 00:38 [...]

Letztlich muss also der für die Maschine Verantwortliche festlegen, wie, was, womit geprüft werden soll.

[...]

Meint du damit die VEFK des Herstellers oder derjenige die befähigte Person vor Ort (zur Erstprüfung beauftragte EFK)? Hat auch nicht noch der Kunde (VEFK des Kunden) ein Wörtchen mitzureden?

IH-Elektriker hat geschrieben: Montag 5. März 2018, 09:52 [...]

Leider ist die Realität oftmals so das beim Bau der Maschine keine Prüfungen erfolgen, irgendwann bekommt die Anlage Strom und jemand wirft den Hauptschalter (pardon – Netztrenneinrichtung ! ;) ) rum und es wird quasi „experimentell“ auf richtige Verdrahtung geprüft – alle Funktionen in Ordnung bedeutet dabei auch oftmals das alles I.O. ist, auch von der elektrotechnischen Sicherheitsseite.

Nur wenn dann der Kunde unbedingt ein Prüfprotokoll möchte – dann wird halt gemessen. Aber fast immer erst hinterher, oft erst nach Montage beim Kunden. Die Schleifenimpedanz – Sache vom Kunden, der Hersteller sieht oft nur „seine“ Maschine ab Netztrenneinrichtung, alles davor ist „bauseits“ zu errichten und zu prüfen….

Problem dabei ist das auch der Maschinenhersteller eigentlich seine Mitarbeiter „schützen“ muss, sprich der ganze Mess-Kram und eine Erstprüfung zumindest für Teilabschnitte der Maschine vor dem ersten Einschalten beim Hersteller erfolgen müsste. Ebenso müsste dieser auch die Schleifenimpedanz vor Ort bei der Inbetriebnahme im Werk ermitteln. Das macht kaum ein Hersteller, manchmal ist man ja schon froh wenn das „Provisorium“ zur Maschineneinspeisung halbwegs ordentlich isoliert und ausgeführt ist ;)

[...]

Traurig aber wahr. Siehe Probebetrieb:

https://www.bghm.de/fileadmin/user_uplo ... etrieb.pdf

Probator hat geschrieben: Mittwoch 7. März 2018, 19:30
Gelbschnalbel hat geschrieben: Samstag 3. März 2018, 19:48 In die Berechnungen die nicht vor Ort der Maschine sondern „im Büro“ stattfinden (via Planungsprogramm) fließen die geplanten Adernquerschnitte, Leitungsmantelmaterialien, Leitungslängen etc. mit ein.

Vor Ort muss meist längere Leitungen verlegt werden (Leitung geht in Kabelkanäle hoch & runter, nicht nur gerade aus) unter Umständen werden zwar die Leitungen mit dem gefordertem Querschnitt verlegt, aber anderem Mantelmaterial (Änderung der thermischen Eigenschaften bei Kurzschlussstrom).
Ich bin kein Planer, aber der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass bei der Dimensionierung eine Portion Sicherheit aufgeschlagen wird (werden sollte), die solche unvorhersehbaren Differenzen zwischen Plan und Praxis berücksichtigt. Gibts bestimmt auch eine Norm dafür... :)

Da muss ich mich wirklich mal schlau machen...


Zur Problematik habe ich übrigens noch einen interessanten Fachartikel gefunden:

https://www.elektropraktiker.de/ep-2010 ... 8e6a444621

Daraus:
Selbst wenn sich die Berechtigung eines Verzichts aus den Normenvorgaben herleiten lässt, kann dieses Recht nicht willkürlich in Anspruch genommen werden. Es ist immer erforderlich nachzuweisen, dass trotz dieses Verzichts alle etwaigen Mängel gleichermaßen entdeckt und die Sicherheit mit der gleichen Konsequenz gewährleistet wird.
Ich hoffe mit diesem und euren Beiträgen und Erfahrungen mal weiterargumentieren zu können, vielleicht ändert sich noch etwas.

Leider ist immer alles super solange nichts passiert. inocc1
Die fünf Sicherheitsregeln:
0.0 Traue niemandem, am wenigsten dir selbst.
0.1. Ausnahmen sind dauerhaft ausverkauft.
0.2. Glauben tut man in der Kirche.
0.3. Spekuliert wird an der Börse.

1. Freischalten
2. Gegen Wiedereinschalten sichern.
3. Spannungsfreiheit feststellen
4. Erden und danach Kurzschließen
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
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