Wenn es im Zählerschrank machbar ist, wird dann der vorhandene Zähler auf Drehstrom betrieben, das wäre zu prüfen. Die ankommende Zuleitung lässt es ja ohne weiteres zu.
Und im Sicherungskasten wird diese Pfuschsache mit den Gabelbrücken zu beseitigen sein und ist gegen eine berührungssichere Dreileiterschiene auszutauschen.
Dazu noch zwei weitere Brücken zum RCD und die Sache ist geritzt.
Warum man da erst wieder wegen solchen Kleinkram den Vermieter vor den Karren spannen muss erscheint mir irrelevant. Dieser hatte sich seinerzeit auf die fachgerechte Ausführung der Anlage verlassen und ist nicht dafür Belangbar.
Dieses Manko was in der UV zu sehen ist kann ein Elektriker in Kundenauftrag auch selbst erledigen und der Mieter kümmert sich beim Netzbetreiber um den erweiterten Anschluss.
Jedenfalls geht es nicht einen E-Herd auf 3x230V wechselstrommäßig zu betreiben, da der Neutralleiter mit 48A. sonst überlastet wird.
Und der Mieter möchte den Herd ja haben und der Vermieter verschanzt sich selbstverständlich hinter seinen Argumenten, die entsprechende Leitung vom Zähler und zur GAD ist vorhanden und wenn der Mieter Drehstrom braucht ist es seine Sache.