der Plan könnte aber schief gehen. Ich meine doch, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist ein ordnungsgemaß erstelltes Werk zu erstellen, das schließt meiner Meinung eine Prüfung ein. Allerdings ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, das Werk auch vollständig zu bezahlen. Also wird es für den AG nicht billiger, nur die Zahl unter dem Angebot ist kleiner.cyclist hat geschrieben: ↑Samstag 3. Februar 2018, 18:46 ... Um die Kosten für den Auftraggeber klein zu halten, wird die erforderliche Prüfung meist im Leistungsverzeichnis nicht gesondert aufgeführt ("vergessen"), trotzdem ist man als Auftraggeber dazu verpflichtet, sie durchzuführen und entsprechend zu dokumentieren ...
Meine Meinug,
Ocho