Wohnungsverteilung im Keller?

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Plusplatte
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Wohnungsverteilung im Keller?

Beitrag von Plusplatte »

Moin,

In einem Mehrfamilienhaus möchte der Bauherr den Stromkreisverteiler für die Erdgeschoßwohnung im Keller im zugehörigen Mieterkeller platzieren. Gibt es normative Gründe, die dagegen sprechen?

In der DIN 18015-1, Abschnitt 5.2.5 heißt es: "Innerhalb jeder Wohnung ist in der Nähe des Belastungsschwerpunktes, in der Regel im Flur, ein Stromkreisverteiler ... vorzusehen."

Schließt das "Innerhalb" einen Platz direkt unter der Wohnung aus?
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Elt-Onkel
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Re: Wohnungsverteilung im Keller?

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

ich interpretiere das als eine Bauempfehlung.

Des Menschen Wunsch ist ein Himmelreich.

Sinnvollerweise ordnet man Stockwerksverteiler an.
Ich habe aber auch schon Einfamilienhäuser installiert, die hatten einen Schrank für zwei Etagen im EG.

Wenn man es auf Stockwerksverteiler aufteilt, kann man partiell Licht erhalten,
auch wenn mal ein RCD auslöst.

Es gibt Damen von Bauherren, die haben eine Antipatie gegen Technik.
Damit der Haussegen nicht aus dem Lot gerät, kann man die EG-Verteilung in den Keller verbannen.
Vielleicht hilft ein aufklärendes Gespräch, um aufzuzeigen, daß es funktioneller ist,
die EG-Verteilung ins EG zu bauen.

...
karo1170
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Re: Wohnungsverteilung im Keller?

Beitrag von karo1170 »

Plusplatte hat geschrieben: Montag 15. Januar 2018, 22:20 Moin,

In einem Mehrfamilienhaus möchte der Bauherr den Stromkreisverteiler für die Erdgeschoßwohnung im Keller im zugehörigen Mieterkeller platzieren. Gibt es normative Gründe, die dagegen sprechen?
Jein...normativ eher nicht. Baurechtlich kommen aber ein paar Punkte hinzu, die das Vorhaben nicht gerade wirtschaftlicher machen...Ist es ein massiver, abschliessbarer Keller oder nur ein Lattenverschlag? Sind Kernbohrungen, Deckendurchbrueche, Brandschottungen in entsprechender Anzahl und Groesse vorgesehen? Wie sieht es mit den max.Leitungslaengen aus, was ist mit Multimediafeld geplant...
Was sagt eigentlich der Elt.-Planer zu dem Ansinnen des Bauherren?
Plusplatte hat geschrieben: Montag 15. Januar 2018, 22:20 In der DIN 18015-1, Abschnitt 5.2.5 heißt es: "Innerhalb jeder Wohnung ist in der Nähe des Belastungsschwerpunktes, in der Regel im Flur, ein Stromkreisverteiler ... vorzusehen."
Das ist eine Empfehlung.
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Strippe-HH
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Re: Wohnungsverteilung im Keller?

Beitrag von Strippe-HH »

Plusplatte hat geschrieben: Montag 15. Januar 2018, 22:20 Moin,
In einem Mehrfamilienhaus möchte der Bauherr den Stromkreisverteiler für die Erdgeschoßwohnung im Keller im zugehörigen Mieterkeller platzieren. Gibt es normative Gründe, die dagegen sprechen?
In der DIN 18015-1, Abschnitt 5.2.5 heißt es: "Innerhalb jeder Wohnung ist in der Nähe des Belastungsschwerpunktes, in der Regel im Flur, ein Stromkreisverteiler ... vorzusehen."
Schließt das "Innerhalb" einen Platz direkt unter der Wohnung aus?
Wenn sich innerhalb einer abgeschlossenen Wohnung eine Treppe zum Untergeschoss befindet, wo dann der Abstellraum mit der UV ist, dann wäre da nichts gegen einzuwenden. (Maisonette) Anders wäre es wenn man durch das Treppenhaus in den Keller muss, ich glaube das ist auch nicht zulässig.
Besser ist jedoch wenn sich die UV im Erdgeschoss befindet, eben wegen den schon erwähnten Belastungsschwerpunkt.
ThomasR
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Re: Wohnungsverteilung im Keller?

Beitrag von ThomasR »

Die Formulierung "ist vorzusehen" wird im rechtlichen Umfeld als "Mußbestimmung" interpretiert. Sonst würde dort "sollte" stehen. Also kann es nur um die Frage nach der Größe der Wohnung gehen (wobei wir bestimmt irgendwo eine Definition von "Wohnung" und "Keller" finden werden). Manche Menschen sehen den Keller oder die Garage ja auch als "Erweiterung" ihres Wohnraumes :rolleyes:
Wenn der Brandschutz gewährleistet werden kann und die Kosten für die Deckendurchbrüche keine Rolle spielen wären die Entfernungen zu den Verbrauchern damit vielleicht sogar kürzer :), also der Regelungszweck erreicht. Ich persönlich hätte kein gutes Gefühl, im Falle eines Falles aus meiner "sicheren" Wohnung in den Keller tappen zu müssen; da habe ich wohl zuviele Krimis gesehen.
Wenn ich allerdings sehe, was auf Neubauten alles gegen die VDE bzw. DIN gemacht wird, wäre eine UV im Keller eine Kleinigkeit doh1

Nachtrag: "Mein betrieblicher Feuerwehrmann" berichtet über Elektrounfälle im Keller, weil dort bei Einsätzen fast immer das Wasser steht; sei es vom Regen oder Löschwasser.
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Strippe-HH
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Re: Wohnungsverteilung im Keller?

Beitrag von Strippe-HH »

In einem Duplex-Reihenhaus von 1962 (ehemals von Neue Heimat gebaut worden) da waren die Sicherungen von der Erdgeschoßwohnung auch im Kellerflur zuerst gewesen. Und der Zugang zum Keller geht über das Treppenhaus, war damals wohl gang und gebe gewesen.
Inzwischen ist aber die UV ins Erdgeschoss verlegt worden die NZ-Tafel mit den Vorsicherungen ist aber noch dort.
Wie das nun in der oberen Wohnung ist, da hatte ich aber nicht darauf geachtet, ist aber wahrscheinlich auch so.
Aber wie es damals bei der NH. so gewesen ist, da wurde viel gespart, so hängt auch eine ganze Häuserzeile auf einem 3x63A. HAK
Trumbaschl
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Re: Wohnungsverteilung im Keller?

Beitrag von Trumbaschl »

Hier gibt es teilweise EFHs wo der Verteiler für EG, OG und DG im EG ist... mit einem FI und <10 LSS, gebaut nach der Jahrtausendwende. Stromkreisverteiler außerhalb der Wohnung findet man auch mitunter, meistens aber im unmittelbaren Nahbereich der Wohnungstür im Allgemeinbereich. Wohnungsverteiler im MFH in einem anderen Stockwerk ist mir bislang nur einmal begegnet, eine sehr alte Installation (noch mit G-Drähten und Zählern auf Holzplatte, G-Drähte mit Gummi-Isolierung und Textilumhüllung kamen um 1950 aus der Mode). Ich würde vor allem darauf hinweisen, dass der Verteiler im Keller teurer ist, da er mindestens tropfwassergeschützt sein muss. Außerdem steigen u.U. die Leitungslängen sinnlos an. Unbequem ist es für die Mieter auch. Andererseits ist der Vorteil, dass bei LSS-/FI-Auslösung die Allgemeinbeleuchtung wohl nicht betroffen sein wird und daher beim Verteiler Licht ist.
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