Brandschutz Verlegung auf Holz

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Olaf S-H
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Re: Brandschutz Verlegung auf Holz

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

NYIF und Holz passen nicht zusammen. NYIF auf Holz ist nicht zulässig. Verlegung in Hohlräumen aus brennbaren Baustoffen ist ebenfalls nicht zulässig. Beides: VDE 0100-520:2013-06, 521.10.5

Folglich ist NYIF hinter Holz nicht zulässig.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Elt-Onkel
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Re: Brandschutz Verlegung auf Holz

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

schade, dann habe ich es versäumt, in den 70er Jahren die diesbezüglichen Installationen mit NYIF zu fotografieren.

Mir wurde es mal so beigebracht.

Wieder was gelernt.


...
Olaf S-H
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Re: Brandschutz Verlegung auf Holz

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Elt-Onkel,

dies war noch ein Relikt aus den 50er Jahren. Damals war NYIF in der Holzbalkendecke noch zulässig.

Gruß Olaf
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Strippe-HH
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Re: Brandschutz Verlegung auf Holz

Beitrag von Strippe-HH »

Zu meiner Lehrzeit 1971 hieß es schon, NYIF darf auf Holz und in Hohldecken nicht verlegt werden.
Auch unter den sogenannten "Sauerkrautplatten" ist es verboten obwohl diese ja Verputzt werden
Ich hatte mal einen Wohnungsumbau in einem Wohnhaus von 1958 gehabt da waren diese unter der Betondecke verbunden damit der Deckenputz wohl besser hält.
Beim Prüfen des Altbestandes in den Decken nach eventueller Verwendbarkeit der 3-Poligen Impuleitungen stellte ich es zufällig fest.
Mein eindeutiges Urteil, es muss alles neu wegen Brandgefahr, obwohl mein Chef vorher gesagt hatte, versuche wenigstens die Deckenleitungen zu retten.
Aber zur Leitungsverlegung auf Holz mit Iso-Nadelschellen, da gibt es keine Einwände, natürlich ist eine Rohrverlegung auf Schnappschellen schneller zu erledigen aber ich habe bei Objekten wo nun nicht viel verlegt werden muss es auch mit Nadelschellen gemacht:
IMG_1690 (640x480).jpg
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kabelmafia
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Re: Brandschutz Verlegung auf Holz

Beitrag von kabelmafia »

Moin,

ich hab noch mal kurz nachgesehen:
In der VDE 0100:1965 war es im § 42N noch unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt NYIF in einer Fehlbodendecke zu verlegen.
In der VDE 0100:5.73 war es im § 42 dann nicht mehr erlaubt.
Ich kann mich erinnern, dass um 1970 einige Fachartikel zu dem Thema erschienen sind. Ergebnis war dann die Normänderung.

Wer also heute NYIF auf Holz findet kann es entweder wegreißen weil es zum Errichtungszeitpunkt nict mehr zulässig war oder weil es die 40 Jahre zu erwartende Lebensdauer überschritten hat. Auf jeden Fall eine deutliche Gefahrenquelle...
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Elt-Onkel
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Re: Brandschutz Verlegung auf Holz

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

danke für die Aufklärung.

Aber wo kommt der Zeitansatz von 40 Jahren her ?


...
Olaf S-H
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Re: Brandschutz Verlegung auf Holz

Beitrag von Olaf S-H »

Elt-Onkel hat geschrieben: Montag 4. Dezember 2017, 00:05 ... Aber wo kommt der Zeitansatz von 40 Jahren her ? ...
Moin Elt-Onkel,

die Anlage wäre dann älter als Kabelmafia und kann somit nicht normkoform sein. :D :D :D

Gruß Olaf
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Olaf S-H
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Re: Brandschutz Verlegung auf Holz

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

ich habe vor etlichen Monaten in einem Wohngebäude in Wilhemshaven Isolationswiderstände an NYIF in der Holzbalkendecke gemessen. Die Hütte ware aus den 50er Jahren und hatte Werte im mittleren zweistelligen Megeohm-Bereich. Mir würde da eher die Porösität des Isolationsmaterials Bauchschmerzen verursachen.

Gruß Olaf
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ThomasR
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Re: Brandschutz Verlegung auf Holz

Beitrag von ThomasR »

Die äußere Isolierung von Stegleitung zerbröselt bei langem Luftkontakt (vermutlich durch Ozoneinwirkung). Daher war die Verwendung irgendwann nur noch unter/im Putz zulässig. Nachdem es günstige Fräsen gibt, wird heutzutage alles nur noch in NYM verlegt, Ausnahme Betondecke. Daher wird auch der Preis von NYIF erheblich höher sein als NYM, die Menge machts.....

Für NYM gibt es m.W. keine Einschränkungen auf Holz. In meiner Lehrzeit waren allerdings viele Objekte (Leuchten, Abzweigdosen, Schalter) nicht schutzisoliert bzw. mit einer "F" Rückseite ausgestattet. Diese durften dann nicht auf Holz montiert werden bzw. brauchten Asbestunterlagen damit ein Funke/glühende Klemmstelle nicht mit dem Holz in Berührung kommen konnte. Hier wird vieles in einen Topf geworfen und Erinnerungen vermischt.....
Probator
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Re: Brandschutz Verlegung auf Holz

Beitrag von Probator »

Strippe-HH hat geschrieben: Sonntag 3. Dezember 2017, 16:50...aber ich habe bei Objekten wo nun nicht viel verlegt werden muss es auch mit Nadelschellen gemacht:
IMG_1690 (640x480).jpg
In der Hütte, wo mit scharfen Gartenwerkzeugen hantiert wird, hätte meine persönliche Entscheidung anders ausgesehen. In solchen Umgebungen kommt bei mir das NYM ins Rohr. Schaut sauberer aus, ist mechanisch sicherer (wenn mal der Rechen umfällt) und lässt sich auch leichter mal wieder ändern.
In Außenbereichen kommt zusätzlich der UV-Schutz durch das Rohr als Vorteil hinzu.
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