Ich komm schon mal wieder mit der deutschen Sprache nicht ganz klar:Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (Arc Fault Detection Devices, kurz AFDD) werden nach DIN EN 62606 (VDE 0665-10):2014-08 nach folgenden Ausführungsformen unterschieden:
AFDD als kompakte Einrichtung bestehend aus einer AFD-Erfassungseinheit und
einer Ausschaltvorrichtung, oder
einer Überstrom- und/oder Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD);
AFDD = (Erfassungseinheit und Ausschaltvorrichtung) oder (Überstrom und/oder FI)
evtl ist die Bedeutung:
AFDD = Erfassungseinheit und (( Ausschaltvorrichtung) oder (Überstrom und/oder FI))
weiter Möglichkeiten?
Was darf jetzt als Afdd wegelassen werden???
Für mich ist eine Eindeutigkeit anderst.
Auch die jetzt verbreitete Vorraussetzungen,
dass normale Bürgermeisterämter nicht mit AFDD ausgestattet werden müssen, sondern nur wenn unwiederbringliches Kulturgut dazukommt,
dass auch Schulen nicht ausgerüstet werden müssen, sondern nur wenn darin Tagesschulen mit Schlafmöglichkeiten vorhanden sind
das alles bei der Feststellung, dass Kinder nicht durch Rauchwarnmelder geweckt werden können, sondern nur durch Personen (vertraute Stimmen) da in Ihrem Schlafzyklus Alarmsignale ausgeblendet werden.
für nicht durchzuführende Normen.
Gruß jf27el
Also wie in der Schule früher: "Was will uns der Dichter dieser Zeilen sagen?"