Hallo , Zusammen .
Letzte Woche wurde ich durch den Vermieter eines Mehrfamilienhaus in eine leere Wohnung im Dachgeschoß gerufen um einen E-Check zu machen . In der Wohung selbst wurde nichts von mir beanstandet . Doch durch Zufall auf dem Allgemein-Dachboden wurde ich fündig ... Auf dem Dach steht eine Sat Schüssel , die NICHT in den Potetialausgleich einbezogen ist . Ich habe das dem Vermieter " Auf dem kurzen Dienstaweg " am Telefon mitgeteilt . Dieser war jedoch wenig beeindruck bzw hatte dafür kein Intresse , obwohl ich darauf Hinwies , das es Jetzt und auch bei der Installaion nicht den getenden Vorschriften entsprochen hat und mit Gefahren verbunden ist ... Wie würdet Ihr euch Verhalten ? Ich überlege nun , es Schriftlich fest zu halten und dem Vermieter zu bitten , mir das zu Unterschreiben ? Was würdet ihr machen ?
Mängel an Elektrischer Anlage / Vermieter zeigt keine Einsicht
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Re: Mängel an Elektrischer Anlage / Vermieter zeigt keine Einsicht
Moin Elek,
glaubst Du, dass er Dir etwas unterschreibt?
Wie wäre es hiermit:
Weise in der Rechnung auf den Mangel hin und biete ihm an, den Mangel zu beheben bzw. ein Angebot für die Behebung abzugeben. Wenn er die Rechnung bezahlt, hat er den Hinweis gelesen. Du bist Deiner Hinweispflicht nachgekommen und der Ball liegt bei ihm.
Besteht durch den Mangel eine Lebensgefahr, dann solltest Du weitere Schritte einleiten.
Gruß Olaf
glaubst Du, dass er Dir etwas unterschreibt?
Wie wäre es hiermit:
Weise in der Rechnung auf den Mangel hin und biete ihm an, den Mangel zu beheben bzw. ein Angebot für die Behebung abzugeben. Wenn er die Rechnung bezahlt, hat er den Hinweis gelesen. Du bist Deiner Hinweispflicht nachgekommen und der Ball liegt bei ihm.
Besteht durch den Mangel eine Lebensgefahr, dann solltest Du weitere Schritte einleiten.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Re: Mängel an Elektrischer Anlage / Vermieter zeigt keine Einsicht
Das hört sich sehr Vernüftig an . Das werde ich Morgen gleich mal in Auftrag geben . Nochmal Vielen Dank !Olaf S-H hat geschrieben: ↑Dienstag 7. November 2017, 20:41 Moin Elek,
glaubst Du, dass er Dir etwas unterschreibt?
Wie wäre es hiermit:
Weise in der Rechnung auf den Mangel hin und biete ihm an, den Mangel zu beheben bzw. ein Angebot für die Behebung abzugeben. Wenn er die Rechnung bezahlt, hat er den Hinweis gelesen. Du bist Deiner Hinweispflicht nachgekommen und der Ball liegt bei ihm.
Besteht durch den Mangel eine Lebensgefahr, dann solltest Du weitere Schritte einleiten.
Gruß Olaf