Moin zusammen,
das Forumtreffen findet vom 09.02.2018 bis 11.02.2018 in Speyer statt. Unser Forumtreffenbeauftragter ist Steffen.
Achtung: Anmeldeschluss ist der 01.12.2017!
Anbei erhaltet Ihr das derzeitige Programm sowie das Anmeldeformular. Steffen hat mit der Jugendherberge gesprochen. Wir können die Doppelzimmer auch als EZ nutzen. Die Zimmer sind alle vergeben.
Zu den Beiträgen/Vorträgen der Teilnehmer gibt es ein separates Thema.
Gruß Olaf
Aktualisierung 17.11.2017
Aktualisierung 29.11.2017
Aktualisierung 01.12.2017
Forumtreffen 2018 in Speyer
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Forumtreffen 2018 in Speyer
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Re: Forumtreffen 2018 in Speyer
Moin zusammen,
die Anmeldefrist ist abgelaufen und die zur Verfügung stehenden Zimmer sind zu 100 % gebucht.
Die weiteren Informationen für die Teilnehmer folgen dann hauptsächlich per E-Mail.
Gruß Olaf
die Anmeldefrist ist abgelaufen und die zur Verfügung stehenden Zimmer sind zu 100 % gebucht.
Die weiteren Informationen für die Teilnehmer folgen dann hauptsächlich per E-Mail.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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