Freie Verdrahtung in Holzgehäuse?
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Moinmoin frestyle,
dann mach Dir doch mal den Spaß und frage Deinen Ex-Chef, ob Du mal gucken dürftest (-> VDE-Ordner).
Gruß Olaf
dann mach Dir doch mal den Spaß und frage Deinen Ex-Chef, ob Du mal gucken dürftest (-> VDE-Ordner).
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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Tut mir leid da frage ich lieber einen von euch oder eine andere E-Firma ob die mir das kopieren oder ich dort gucken darf. Ganz ehrlich bin ich froh diese Person nicht sehen zu müssen.
Zum Glück gibts ja das Medium internet wo man so Fachwissende Leute wie euch findet die einem auch gerne mit Rat Helfen.
Zum Glück gibts ja das Medium internet wo man so Fachwissende Leute wie euch findet die einem auch gerne mit Rat Helfen.
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- Null-Leiter
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- Registriert: Mittwoch 11. Januar 2006, 08:51
Mal ganz provokativ: was sollte denn die Versicherung sagen: besorg dir die VDE und lies nach?
Ich meine: solange kein Personenschaden eintritt, wo du Ärger mit der Staatsanwaltschaft bekommst, ist deinem Basteldrang gesetzmässig kein Hindernis gesetzt.
Jeder kleine Häusbauer oder Autoschrauber wurstelt irgendwie rum.
Aber über handfeste belegbare Vorschriften, die auch für Normalbürger einsehbar sind, kann ich mich ja belehren lassen.
Achso, wenn du die Dosen einsetzt sieht das ganze m E vernünftig aus.
In diesem Sinne.
Ich meine: solange kein Personenschaden eintritt, wo du Ärger mit der Staatsanwaltschaft bekommst, ist deinem Basteldrang gesetzmässig kein Hindernis gesetzt.
Jeder kleine Häusbauer oder Autoschrauber wurstelt irgendwie rum.
Aber über handfeste belegbare Vorschriften, die auch für Normalbürger einsehbar sind, kann ich mich ja belehren lassen.
Achso, wenn du die Dosen einsetzt sieht das ganze m E vernünftig aus.
In diesem Sinne.
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- Null-Leiter
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- Registriert: Dienstag 10. Februar 2004, 21:00
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> wenn ich das richtig sehe ist die Kiste festmontiert. Ortsfeste Geräte
> dürfen nach meinem Wissen nicht mit steckbarer Zuleitung versehen
> werden. Oder lieg ich falsch.
Ich kenn diverse wandmontierte Stapler-Ladegeräte oder Torantriebe mit Anschluss über'n Meter H07RN mit CEE-Stecker. Heizung läuft bei usn im Haus auch über HNA-Stecker. Was sollte dagegensprechen?
> dürfen nach meinem Wissen nicht mit steckbarer Zuleitung versehen
> werden. Oder lieg ich falsch.
Ich kenn diverse wandmontierte Stapler-Ladegeräte oder Torantriebe mit Anschluss über'n Meter H07RN mit CEE-Stecker. Heizung läuft bei usn im Haus auch über HNA-Stecker. Was sollte dagegensprechen?