Wiederinbetriebnahme einer älteren Elektroanlage

In dieses Forum gehört alles, was sich mit dem Titel vereinbaren lässt
Benutzeravatar
NZ-Tafel
Null-Leiter
Beiträge: 437
Registriert: Samstag 6. Februar 2016, 19:38

Wiederinbetriebnahme einer älteren Elektroanlage

Beitrag von NZ-Tafel »

Moin,

ich habe mehrere Fragen zur Wiederinbetriebnahme einer älteren Elektroanlage, welche wegen Nichtzahlung außerhalb des Hauses freigeschaltet wurde.

Es handelt sich hierbei um eine Elektroanlage aus DDR-Zeiten in einem ungenutzten Haus. Der Strom wird nur ab und an zum "freihalten" des Gartens und zum sauber halten des Hauses benutzt...

Kurz nach der Wendezeit wurde von Freilandeinspeisung mit 1x 35A Diazed Vorsicherung auf Erdkabel mit 3x 50A NH Vorsicherung umgestellt. Im Zuge dessen wurde die Innenverdrahtung der NZ-Tafel auf neusten Stand gebracht und auf Drehstrom umgestellt. Am Zählerplatz liegen also nun 7 10mm² Adern nach heutiger Farbgebung und Nummerierung an. Auch wurde ein neues Kabel zum Zählerplatz verlegt.

Da die eigentliche Installation des Hauses bereits vor 10 Jahren nicht mehr tragbar war, habe ich diese bereits außer Betrieb gesetzt.

Der momentane Aufbau der Elektroanlage sieht so aus:

HAK 3x NH00 50A --> NYM-J 4x 10mm² --> Klemmleiste Zählertafel --> Zählerverdrahtung H07V-K 10mm² + Zähler --> 3x Diazed DIII 35A zur Absicherung eines zweireihigem Hager Verteilers, welcher sich direkt neben der Zählertafel befindet.

Der Verteiler ist bestückt mit:

1x FI-Schalter 40A / 0,03A
3x C13A für drei Schukosteckdosen direkt unter dem Verteiler
3x C16A für eine 16A CEE Steckdose
1x B6A für einen Lichtschalter und eine Leuchte, welche sich in ca. 3m vom Verteiler entfernt befindet (Aufputz verlegt)

Das ganze lief nun gut 10 Jahre einwandfrei und bestand auch problemlos eine eigene Anlagenprüfung sowie einen externen "E-Check".

Leider kam jetzt jemand auf die Idee, dieses Haus jemandem bedürftigen bereitzustellen. Der Strom wurde also umgemeldet. Die Anlage wurde wie errichtet benutzt und nicht verändert. Leider hat der Bewohner den Strom nicht bezahlt. Dieser wurde außerhalb des Hauses am Kabelverteiler vorm Haus abgestellt. Dies fiel allerdings leider erst nach über 8 Monaten auf, als ich mit der Renovierung und Neuinstallation des Hauses beginnen wollte.

Nun habe ich also vor einiger Zeit mit dem Call-Center der Energieversorgers telefoniert. Die nette Telefonisten teilte mir mit, dass ich einen Prüfbefund der Elektroanlage einreichen müsste und der Elektroinstallateur einen "Antrag" stellen müsste.
Auf Nachfrage welcher Antrag dies genau ist, konnte mir jedoch keine Auskunft gegeben werden. Ein Zählerantrag kann es ja schließlich nicht sein, der Zähler ist ja schon da :D
Auf "tieferes Nachbohren" sollte ich mit dem Netzmeister zwecks Beantwortung meiner Fragen verbunden werden. Dieser war jedoch nicht erreichbar und sollte zurückrufen, was seit gut 10 Tagen nicht passiert ist.

Also stelle ich mal meine Fragen hier:

- Ist es ausreichend, wenn die Elektro- und Zähleranlage den damaligen Normenstand erfüllt, oder muss zwangsläufig eine Anpassung an die neuen Normen vorgenommen werden? Letzteres wäre finanziell nicht machbar und somit "das Ende" des Hauses.
- Kann jede Elektrofirma diesen Prüfbefund anfertigen oder gibt es auch Firmen, welche dazu nicht befugt oder nicht in der Lage sind?
- Wie viel Euronen müsste ich für einen Prüfbefund und Wiederzuschaltung einrechnen, wenn die Anlage so bestehen bleiben kann, wie Sie ist?

Für alle Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus!
Stromtier
Null-Leiter
Beiträge: 15
Registriert: Dienstag 1. Januar 2013, 20:39
Wohnort: Großenhain

Beitrag von Stromtier »

Hallo NZ Tafel,

Sperrungen sind eigentlich nichts weltbewegendes aber man sollte in unserer "unbundelten" Stromwelt einiges beachten.

1. Der Nutzer der E-Anlage benötigt einen Lieferant, dass kann die Mutter des VNB sein muss aber nicht.
Dieser muss auch bescheinigen, dass ein Lieferantenverhältnis besteht. Sonst wird niemand entsperren.

2. Wenn 1. erfüllt ist, Kontakt mit dem VNB aufnehmen und entsperren lassen. Dafür bedarf es nicht unbedingt des Netzmeisters. Hier ist eine angenehme Kommunikation das wichtigste Gut, wenn man wirklich niemanden erreicht, dann Störungsnummer anrufen. Entsperrungen müssen zeitnah erfolgen.

3. Bei weiteren Zweifeln seitens VNB vor Ort Termin vereinbaren.

4. Vielleicht bescheinigt der damalige Fachbetrieb im E-Fall ja noch einmal die Freiheit der Anlage von sicherheitsrelevanten Mängeln.

5. Interessehalber: Wo ist denn der Anlagenstandort grob. Bei uns sollte es unter Annahme, dass die Anlage sauber ausgeführt ist bei solch einer Konstellation kein Problem geben. (auch Ost-VNB)

Beste Grüße und gutes Gelingen
Bitte immer bedenken: Strom macht klein schwarz und hässlich. Meine getroffenen Aussagen stellen lediglich Ratschläge dar.
Joachim
Null-Leiter
Beiträge: 258
Registriert: Donnerstag 9. April 2015, 01:42
Wohnort: In der Nähe von Baden-Baden

Beitrag von Joachim »

Du brauchst einen ins Installatuerverzeichnis des VNB eingetragenen Betrieb, der auf dem ganz normalen VdEW-Formblatt ("Antrag") die Punkte "Inbetriebsetzung" -> "Anschluß-/Anlagenveränderung" -> "Wiederinbetriebsetzung" ankreuzt, den Rest ausfüllt und vor allem mit seiner Unterschrift bestätigt, daß die Anlage "den anerkanntenRegeln der Technik, insbesondere den DIN VDE Normen und den TAB" entspricht.
Zudem natürlich ein aktuelles Prüfprotokoll.

Damit wird es klappen, mit allen anderen Versuchen höchstwahrscheinlich nicht...
Dani CEE
Null-Leiter
Beiträge: 106
Registriert: Samstag 4. Juli 2015, 10:40

Beitrag von Dani CEE »

Glaube im dem BDEW Schreiben Erweiterung bestehenden Zähleranlagen useht da was nur bei Schutzkasse 2 möglich bei Inkasso
Joachim hat geschrieben:daß die Anlage "den anerkanntenRegeln der Technik, insbesondere den DIN VDE Normen und den TAB" entspricht.
und das wir mit Zählertafel schwirig.

ggf. ist hier ein Baustromkasten ab HAK auch eine Lösung.
Benutzeravatar
NZ-Tafel
Null-Leiter
Beiträge: 437
Registriert: Samstag 6. Februar 2016, 19:38

Beitrag von NZ-Tafel »

Schutzklasse 2 ist gegegen. Die Zählertafel ist aus Kunststoff und direkt auf verputzter Wand montiert.
Genau genommen entspricht die Anlage ja den Normen zum Zeitpunkt der Errichtung. Die TABs gab es damals ja noch gar nicht.
Benutzeravatar
Strippe-HH
Beiträge: 1430
Registriert: Freitag 10. Oktober 2014, 17:01
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Strippe-HH »

NZ-Tafel hat geschrieben: Genau genommen entspricht die Anlage ja den Normen zum Zeitpunkt der Errichtung. Die TABs gab es damals ja noch gar nicht.
Aber wohl nicht dann wenn die Anlage in einen Einzelhaus komplett erneuert wird, da wird diese alte NZ-Tafel bestimmt nicht mehr gültig sein zumal es sich hier um eine Neuinbetriebnahme handelt.
Anders wäre das in einem Mehrfamilienhaus wo noch eine alte Tafelanlage im Keller ist und du baust dort eine Etagenwohnung um.
Das sind zwei getrennte Bereiche wo das eine mit den anderen nichts zu tun hat weil du ja an der Zählertafel nichts veränderst,
Aber bei einer Einzelanlage, da klemmst du bestimmt eine neue Abgangsleitung drauf und schon ist es eine Veränderung.
Immer das Beste draus machen
Benutzeravatar
NZ-Tafel
Null-Leiter
Beiträge: 437
Registriert: Samstag 6. Februar 2016, 19:38

Beitrag von NZ-Tafel »

Habe jetzt mal ein Elektrounternehmen in der Nähe um eine Angebotserstellung gebeten. Die Anlagendetails habe ich wie hier aufgelistet.
Mal sehen, wie teuer der Spaß wird, und ob es überhaupt möglich ist.
Kennt sich hier jemand zufällig mit der rechtlichen Lage aus?
jf27el
Null-Leiter
Beiträge: 4312
Registriert: Donnerstag 2. August 2007, 09:10
Wohnort: BW

Beitrag von jf27el »

Kennt sich hier jemand zufällig mit der rechtlichen Lage aus?
Ja, demjenigen müsste ein Teil vergoldet werden. :D :cool:

Momentan ist normal, dass eine Unterschrift auf der "Anmeldung an das Niederspannungsnetz" ist <bzw. verlangt wird>. Das bedeutet der Versorger ist aus der Haftung raus und der Elektriker der unterschreibt hat den "Schwarzen Peter".

Hier übertreffen sich Elektroinstallateure mit Befriedigung der Kundenwünsche.
"tu doch" :cool: dd1 :schimpf:

jf27el
„Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.“ (I.Kant)
Benutzeravatar
Lightyear
Beiträge: 3458
Registriert: Sonntag 10. Juni 2007, 16:41

Beitrag von Lightyear »

Merkwürdig!
Ich habe die Situation ja auch gelegentlich, Mieter kann nicht zahlen, Anlage wird stillgelegt (Zähler 'raus), Räumungsklage gegen Insolventen Mieter dauert und zieht sich wie Kaugummi (mein persönlicher Rekord liegt bei rund 30 Monaten) und danach reichte bislang IMMER ein einziger Anruf und der Zähler wurde binnen einer Woche wieder gesetzt. Ohne Prüfung, ohne Fachunternehmer, ohne Papierkrieg und ohne Firlefanz.
dd1
Benutzeravatar
NZ-Tafel
Null-Leiter
Beiträge: 437
Registriert: Samstag 6. Februar 2016, 19:38

Beitrag von NZ-Tafel »

Hmmmm, evtl. habe ich auch den "falschen" Kommunikationsweg gewählt!

Habe beim Energieversorger (Überlandwerk Rhön GmbH mit Sitz in Mellrichstadt) angerufen und mitgeteilt, dass ich der neue Nutzer der Anlage bin und gerne meinen Strom ummelden möchte, die Anlage allerdings zur Zeit Spannungslos ist.

Ich wurde letztendlich 3x weitergeleitet und eine freundliche Telefonisten teilte mir mit, dass der Hausbesitzer doch einen Elektroinstallateur zur Anlagenprüfung beauftragen soll, welcher den "Antrag" stellt. Bei erfolgreichem Antrag würde der Strom wieder eingeschaltet werden.

Mit dem versprochenen Zählermonteur wurde ich nicht verbunden. Habe dann allerdings auch nicht mehr gesagt, dass ich selbst gelernter Elektroinstallateur bin und den Anlagenzustand für gut befinde.

Auf das Angebot des Elektrofachbetriebes warte ich noch. Der Zähler sitzt übrigens lustigerweise noch. Das letzte mal 1996 geeicht... Es wurde außerhalb des Hauses abgeschalten.

Letztendlich müsste der Energieversorger nur die NH-Sicherungen einsetzen und das wars...
Antworten