Gefährdungsbeurteilung anlagenbezogen
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 20
- Registriert: Dienstag 26. April 2016, 15:58
Gefährdungsbeurteilung anlagenbezogen
Hallo,
kennt ihr Quellen die darauf verweisen, dass man Gefährdungsbeurteilungen
anlagenbezogen aufbaut?
Wir haben z.B. diverse unterschiedliche Unterverteilungen und diskutieren, ob es sinnvoll ist hier Gruppen zu bilden.
Oder bleiben wir einfach allgemein bei einer tätigkeitsbezogenen Beurteilung
für Betriebselektriker?
Gruß Koaxman
kennt ihr Quellen die darauf verweisen, dass man Gefährdungsbeurteilungen
anlagenbezogen aufbaut?
Wir haben z.B. diverse unterschiedliche Unterverteilungen und diskutieren, ob es sinnvoll ist hier Gruppen zu bilden.
Oder bleiben wir einfach allgemein bei einer tätigkeitsbezogenen Beurteilung
für Betriebselektriker?
Gruß Koaxman
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin koaxman,
möchtes Du die GeBe für die Anlage oder für die Tätigkeit erstellen?
Gruß Olaf
möchtes Du die GeBe für die Anlage oder für die Tätigkeit erstellen?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin Koaxman,
nochmal die Frage: Willst Du die Tätigkeiten oder die Anlage mit einer Gefährdungsbeurteilung beackern?
Gruß Olaf
nochmal die Frage: Willst Du die Tätigkeiten oder die Anlage mit einer Gefährdungsbeurteilung beackern?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- kabelmafia
- Beiträge: 7503
- Registriert: Montag 7. April 2003, 22:25
- Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
- Kontaktdaten:
Moin Koaxmann,
Die TRBS 1112 ist eine ganz tolle Quelle dafür, ab Abschnitt 3.2 wird es da sehr konkret.
Je nach dem wie verschiedenartig deine Anlagen sind ist des durchaus denkbar eine generelle GeBe für eine Tätigkeit zu erstellen und eine analgenbezogene und anlassbezogene zusätzliche Gebe vor Ort zu erstellen. Das kann man z.B. anhand einer sehr guten Checkliste vor Ort erledigen.
Die TRBS 1112 ist eine ganz tolle Quelle dafür, ab Abschnitt 3.2 wird es da sehr konkret.
Je nach dem wie verschiedenartig deine Anlagen sind ist des durchaus denkbar eine generelle GeBe für eine Tätigkeit zu erstellen und eine analgenbezogene und anlassbezogene zusätzliche Gebe vor Ort zu erstellen. Das kann man z.B. anhand einer sehr guten Checkliste vor Ort erledigen.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin koaxman,
dann hast Du es doch relativ leicht. Nehme die 3 Tätigkeiten
- Arbeiten unter Spannung
- Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
- Arbeiten im freigeschalteten Zustand
ergänze diese um z. B.
- Instandhaltungsarbeiten
und berücksichtige in Deinem Fall noch die VDV bzw. BOStrab, falls da noch etwas interessantes drinnen steht.
Die von mir genannte Aufzählung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Gruß Olaf
dann hast Du es doch relativ leicht. Nehme die 3 Tätigkeiten
- Arbeiten unter Spannung
- Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
- Arbeiten im freigeschalteten Zustand
ergänze diese um z. B.
- Instandhaltungsarbeiten
und berücksichtige in Deinem Fall noch die VDV bzw. BOStrab, falls da noch etwas interessantes drinnen steht.
Die von mir genannte Aufzählung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 129
- Registriert: Dienstag 4. Mai 2010, 21:15
- didy
- Null-Leiter
- Beiträge: 1433
- Registriert: Donnerstag 14. April 2005, 16:30
- Kontaktdaten:
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 129
- Registriert: Dienstag 4. Mai 2010, 21:15