Wenn dem so ist, dann aber noch nicht immer.Elt-Onkel hat geschrieben:Sicher.
Wenn eine Strecke - auch nur temporär - aus der Benutzung genommen wird,
gibt es FESTE Erdverbindungen der Fahrleitung zur Erdschiene.
Den Bahnhof München Olympiastadion (regelmäßig verwendet "nur" zu Olympia 1972, danach nur sporadisch zu großen Fußballspielen) hat man in den 80ern als Abstellgleis für Güterwaggons verwendet. Fahrleitung abgeschaltet und dann abgebaut hat man erst, nachdem es einen tödlichen Unfall von Güterwagenturnern gab.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bahnhof_M ... piastadion
Nun dass man eine Speiseleitung nicht eingeschaltet Erden kann ist das eine. Aber man könnte ja durchaus bei der ZES anrufen, sagen man solle hier ausschalten (Die Feuerwehr wird keine genauen Stromkreisnummern kennen - in diesem Fall hat die ZES halt alles abzuschalten, was an diesem Streckenkilometer vorbeikommt), nach entsprechener Meldung die Spannungsfreiheit feststellen und dann erden...?Elt-Onkel hat geschrieben:Feuerwehren an Bahnlinien besitzen (manchmal) eine Erdungsgarnitur
mit Spannungsprüfer.
Sie besitzen keine Erdungsgarnituren für Speiseleitungen.
(Ich hatte es oben erklärt.)
Wenn auf dem Fahrleitungsmast eine 110kV-Speiseleitung hängt, dann muss die ZES der Feuerwehr eben sagen, dass sie da mit ihrem Spannungsprüfer und Erdungsgarnitur nirgends hingehen darf - abschalten kann die ZES dann trotzdem alles.
Das war wann ungefähr?Teletrabi hat geschrieben:Als die Bahnfeuerwehren aufgelöst wurden
Pflicht hin oder her. Bis der Notfallmanager da ist, dauert es allemal deutlich länger, als bei der örtlichen Feuerwehr...zebra-ma hat geschrieben:ist hier definitiv nicht gewollt und gewünscht. Man sieht die Bahn in der Pflicht.