Strippe-HH hat geschrieben:Ich habe bei mir nur einen RCD für das Bad und für den Balkon, alles andere an der Anlage hat keinen. Dazu ist diese in den Zeitraum der seinerzeit gängigen Normen errichtet und vor 11 Jahren verändert worden und da war es mit dem RCD in Steckdosenstromkreise noch keine Pflicht gewesen.
Und was daran ändern, fast neue UP-UV wegen einer größer benötigten rausreißen und neue einbauen das würde ich genau so wenig machen wie andere auch dessen Wohnung/Haus über 10 Jahre alt ist und die Anlage zu den damaligen Normen zum Zeitpunkt der Errichtung erstellt wurde.
Da könnte man auch Wohnungsgenossenschaften schwer von überzeugen ihren Bestand von etlichen Tausenden von Wohnungen umrüsten zu lassen.
Claus ich und noch 229 andere Kollegen haben am Dienstag 08.11.2016 in Dresden gehört, daß es nun zur 420 und zum AFDD noch eine neue Verlautbarung geben wird, da die erste vom August nicht so schön war.
Unabhängig davon habe ich einmal eine Argumentation aufgeschrieben, warum es vielfach auch ein FI macht.
Durch die Forderungen zum zwingenden Einsatz der AFDD in bestimmten Bereichen werden vorherige Schutzkonzepte völlig in Frage gestellt.
In einschlägigen Vorschriften VDE 0100-482 (zurückgezogen) VDE 0100-420, VDE 0100-430,VdS und BG Schriften wurde und wird der RCD 300 mA als Schutzeinrichtung z.B. für feuergefährdete Betriebsstätten als Brandschutzmaßnahme vorgegeben.
Das Problem sind bei Bränden, wenn überhaupt meist nicht unter Putz liegende Endstromkreise, da diese oft zusätzlich mit RCD 30 mA geschützt sind und damit geringere Auslöseschwellen als ein AFDD haben, sondern Drehstromhauptstromkreise.
Das Konzept bei RCD als Brandschutzmaßnahme besteht nur zu einem geringen Teil aus den mit dem Personenschutz vergleichbaren Anforderungen aus VDE 0100-410, insbesondere der, daß an der Fehlerstelle eine sichere PE Verbindung vorhanden ist, mit der die zulässige Spannung begrenzt wird und dann eine schnelle Abschaltung erfolgt.
Beim Brandschutz ist offensichtlich ein anderes Konzept die Grundlage. Auslöser ist ein Fehler in der Leitung oder auch an einer Klemmstelle.
Man muß also davon ausgehen, daß in jedem Fall die Leitung oder Klemmstelle wegen der Isolationsbeschädigung zur endgültigen Fehlerbeseitigung immer ganz oder teilweise ersetzt werden muß.
Daher ist es dann auch unerheblich ob der Fehler nur in einer Phase, zwischen zwei Phasen oder mehreren Adern auftritt.
Die Abfolge beim kleinen Fehlerlichtbogen der den AFDD auslöst ist einschlägig gut beschrieben. Es fehlt aber immer dabei die Beschreibung der Auswirkung auf andere Adern. Schon im Stadium der Überhitzung einer mechanisch vorgeschädigten Fehlerstelle wird es neben der Schädigung der Isolation der betroffen Ader bei üblichen Kabeln und Leitungen auch zur Schädigung der Isolation anderer Adern führen. Wenn das Stadium der Verkohlung ausreichend fortgeschritten ist, bilden sich dann dort bereits Kriechströme auch zum PE aus, die dann bei Vorhandensein eines RCD auch schon zur Abschaltung führen, wenn die zur Auslösung des AFDD notwendigen Ströme und Zeiten noch nicht erreicht sind und vielleicht noch nicht einmal ein Lichtbogen existiert.
Dieses gilt natürlich auch für dreiadrige, einphasige Stromkreise. Somit ist zwar der RCD nicht in der Lage einen einphasigen seriellen Lichtbogen zur detektieren, da aber aus diesem meist sogar in einer Vorstufe eine leitfähige Phase PE Verbindung spätestens dann hervorgeht, wenn der Lichtbogen sich nach allen Richtungen ausbreitend den Mantel der Leitung durchdringt ist der RCD praktisch auch für den Brandschutz gut geeignet und sicher ausreichend.
Bei den für den AFDD vorgeschriebenen Anwendungen muß man dessen Kennlinie nicht nur mit einem LS vergleichen, sondern insbesondere auch mit einem RCD 30 mA in einem Fehlerbereich unter 0,5 A.
Für diesen Bereich fehlen meist Angaben zum AFDD. Der Vorteil des RCD liegt darin, daß ich damit auch dreiphasige Objekte und mehrere SK nachträglich schützen kann und dafür meist Platz vorhanden ist.
Bei einem AFDD ist man auf einen SK beschränkt und braucht daher bei dem Gedanken der Nachrüstung erheblich mehr Verteilerplatz, weshalb die
Nachrüstung auch für Objekte wo es notwendig wäre und Verteilerdose mit
Schraubklemmen existieren nicht gefordert ist.
Bei neuen Objekten sind allgemein bereits zusätzlich Brandschutzmaßnahmen wie schwer entflammbares Schutzrohr, Verlegung unter Putz, RCD oder weitere Brandschutz unterstützende Maßnahmen vorhanden. Somit ist die Werbung, wie sie teilweise erfolgt als auch die daraus resultierende Anwendungswirkung sicher stark übertrieben.