Aber pinkeln gehen darf man noch ohne vorherige Einweisung?IH-Elektriker hat geschrieben:Die neue BetrSichV 2015 (...)
Das geht soweit das z.B. dem "Bürofuzzi" sein gefährlicher, privater Brieföffner "verboten" werden muss wenn er nicht sicher zu handhaben ist
Betrieb von Haushaltsgeräten in der Firma
- didy
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Moin IH-Elektriker,IH-Elektriker hat geschrieben:... Föhn ... länger als ca. 10min. in Betrieb ... damals langen Haaren ...
gibt es auch ein Bild davon?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Moin didy,didy hat geschrieben:Aber pinkeln gehen darf man noch ohne vorherige Einweisung?
da könnte man jetzt philosophieren, ob Du diese Einweisung nicht schon mit der Muttermilch aufgenommen hast. Eigentlich sollten in Mitteleuropa die Regularien für die Nutzung einer solchen Einricht zum allgemeinen Bildungsgut zählen.
Allerdings: Eine Einweisung, welche Bedürfnisanstallt wann genutzt werden darf kann nicht schaden. Und immer ans PoGl denken. http://de.wikipedia.org/wiki/Zwei_Tote_ ... os_im_PoGl
Gruß Olaf bP (befähigter Pinkler)
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http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ ... .bild.html
http://www.express.de/panorama/dramatis ... 77418.html
http://www.badische-zeitung.de/panorama ... 80006.html
Ganz so ungefährlich ist pinkeln wohl doch nicht......
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Ganz so ungefährlich ist pinkeln wohl doch nicht......
Liebe Grüße, Bernd
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Von den langen Haaren oder dem geschmolzenen Föhn....?Olaf S-H hat geschrieben:Moin IH-Elektriker,
gibt es auch ein Bild davon?
Gruß Olaf
Vom Föhn definitiv NEIN, von den langen Haaren geibts bestimmt Bilder, aber damals nur auf Chemiefilm.....in der PRE-Selfie-Zeit hat man sich nicht 3x täglich selbst fotografiert
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Gefährdungsanalyse für die Sanitärkeramik....bitte aber auch den Toilettenpapierhalter berücksichtigen und die Einklemmgefahr der Finger in der Kabinentür - und den Seifenspender....Zitteraal hat geschrieben:Nur wenn zuvor eine adäquate Gefährdungsanalyse gefertigt wurde!
Natürlich muss dabei zwischen großem und kleinem Geschäft differenziert werden........
Mir ist heute mein Brotzeitmesser vom Schreibtisch gefallen, direkt in Richtung Fuß - nix passiert da ich auf Arbeit auch im Büro Sicherheitsschuhe trage (bin es leid die jedes Mal anzuziehen wenn ich vor Ort muss....) - wer schreibt mir die Gefährdungsanalyse für mein Brotzeitmesser - oder ist das Provatsache - muss da jetzt der Arbeitgeber nicht darauf achten das mein Messer ungefährlich ist....?
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Innerhalb des Pausenraumes bestimmungsgemässer Gebrauch und, wie ich letztens wieder bei der jährlichen Sicherheitsunterweisung gelernt habe, "eigenwirtschaftliche Tätigkeit", also deutlich minder BG-relevant ;-)
„Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.“
Friedrich Nietzsche (Werk: Jenseits von Gut und Böse, Aph. 146)
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Moin IH-Elektriker,IH-Elektriker hat geschrieben:... mein Brotzeitmesser ...
darfst Du denn private Arbeitsmittel mit in den Betrieb nehmen? Und dann nutzt Du sie nicht für die Arbeit sondern nur für die Pause.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- didy
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Nun ich denke mein Beispiel war einigermaßen wirksam, um mitzuteilen, dass ich einiges heutzutage doch deutlich übertrieben finde.
Halbwegs passend zum Thema, ein sehr amüsanter Tipfehler der mir heute über den Weg gelaufen ist:
Unfallvergütung anstelle von Unfallverhütung.
Was bekommt man wohl so für einen Unfall?
Halbwegs passend zum Thema, ein sehr amüsanter Tipfehler der mir heute über den Weg gelaufen ist:
Unfallvergütung anstelle von Unfallverhütung.
Was bekommt man wohl so für einen Unfall?