Tierfreund hat geschrieben:hallo
was ist MRL
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MRL ist die allgemein gebräuchliche Abkürzung für die „Maschinenrichtlinie 2006-42-EG“ welche beschreibt was eine Maschine in der EU ist und wie diese ganz generell auszusehen hat damit sie innerhlab der EU in Verkehr gebracht werden darf – oder einfach gesagt, das Dokument welches regelt wann eine Maschine ein CE-Zeichen bekommt. ]— eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für
eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind;
— eine Gesamtheit im Sinne des ersten Gedankenstrichs, der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden;
— eine einbaufertige Gesamtheit im Sinne des ersten und zweiten Gedankenstrichs, die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel oder Installation in einem Gebäude oder Bauwerk funktionsfähig ist;
— eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne des ersten, zweiten und dritten Gedankenstrichs oder von unvollständigen Maschinen im Sinne des Buchstabens g, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren;
— eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind und deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist;[/i]
In der Maschinenrichtlinie finden sich übrigens keine detaillierten elektrotechnischen Vorgaben, sondern es wird nur darauf verwiesen das die Elektrik „sicher“ sein muss. Ebenfalls finden sich dort auch keine Prüffristen oder Prüfvorgaben oder ähnliches – das steht dann in den jeweiligen Normen.
Also nicht zu viel von der MRL selbst erwarten !
Die „elektrische Norm“ welche im Sinne der Maschinenrichtlinie anzuwenden ist wäre die EN60204-1 bzw. VDE0113 in der Ausgabe von 2006 – dort sind unter Punkt 18 Prüfungen
nach der Errichtung festgelegt, u.a. die Überprüfung der Durchgängigkeit des Schutzleitersystems, Funktionsprüfungen und eventuell wenn nötig Isolationsprüfung und Spannungsprüfung.
Da die EN60204-1 sich aber mit dem Errichten der elektrischen Ausrüstung von Maschinen befasst gibt es keine Anforderungen für Folgeprüfungen – mit einer Ausnahme: nach Reparaturen sind wenn nötig erneute Prüfungen durchzuführen….
Somit muss man eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und sich selbst einen entsprechenden „Prüfumfang“ zurechtbasteln
Für mich muss mindestens erneut das Schutzleitersystem durch Augenschein und Messung überprüft werden, ebenso sollte meiner Meinung nach eine vollständige Funktionsprüfung erfolgen, vor allem ist dabei ein besonderer Augenmerk auf eventuelle Sicherheitsabschaltungen usw. zu legen, ebenso auf eine korrekte Verlegung etwaiger Elektroleitungen von auf den Tischen befindlichen Geräten (Telefon, PC, Drucker, Schreibtischleuchte…).
Es spricht nichts dagegen diese Prüfungen im Rahmen der normalen VDE0701/702-Prüfungen in einem entsprechenden Rhythmus durchzuführen – bei ortsfesten Maschinen und Anlagen beträgt der Prüfzyklus normalerweise ca. 4 Jahre. Somit würde ich einfach alle 4 Jahre die Tische bei den 701/702-Prüfungen mit prüfen lassen….
Im Endeffekt ist es aber jeder Firma selbst überlassen das zu regeln – vielleicht ergibt eine Gefährdungsbeurteilung andere Gefahren und damit andere Prüfabstände
Ob jetzt „privat“ angeschafft oder durch die Firma – darin sehe ich nicht das problem. Auch Privatgeräte müssen geprüft werden, nicht nur wegen der Elektrosicherheit, auch die Brandversicherungen sehen das nicht gerne wenn ungeprüfte Elektrogeräte in Betrieb gehen….