Neue Betriebssicherheitsverordnung
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Moin Ralfi_K
Erstmal willkommen hier.
Ich habe mir mal deinen Link angesehen. Persönlich halte ich davon nichts, angstmacherei und nichts neues.
Nimm deinen "VDE-Auswahlordner", das "Praxishandbuch für Elektrotechniker-Handwerk" und das aktuelle "Kiefer", dann bist du erstmal basisausgestattet.
Alles andere besorge dir nach bedarf, zu viel mach nur mall im Kopf.
Bei speziellen Fragen wird dir hier mit Sicherheit auch jemand weiterhelfen können.
dwarslöper
Erstmal willkommen hier.
Ich habe mir mal deinen Link angesehen. Persönlich halte ich davon nichts, angstmacherei und nichts neues.
Nimm deinen "VDE-Auswahlordner", das "Praxishandbuch für Elektrotechniker-Handwerk" und das aktuelle "Kiefer", dann bist du erstmal basisausgestattet.
Alles andere besorge dir nach bedarf, zu viel mach nur mall im Kopf.
Bei speziellen Fragen wird dir hier mit Sicherheit auch jemand weiterhelfen können.
dwarslöper
Was ist betriebliche Mitarbeiterfürsorge?
Die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die Reibungshitze für Nestwärme halten.
Die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die Reibungshitze für Nestwärme halten.
- kabelmafia
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Moin Ralfi_K,
Die Autoren Ralf Ensmann, Stefan Euler (die ja mittlerweile nicht mal mehr genannt werden) dieses Werkes distanzieren sich entschieden von den Werbestrategien zu diesem Werk.
Und mal ganz ehrlich - mit einer Normänderung, die schon 4 bzw. 5 Jahre alt ist holt mal keinen mehr hintern Ofen vor.
Die Autoren Ralf Ensmann, Stefan Euler (die ja mittlerweile nicht mal mehr genannt werden) dieses Werkes distanzieren sich entschieden von den Werbestrategien zu diesem Werk.
Und mal ganz ehrlich - mit einer Normänderung, die schon 4 bzw. 5 Jahre alt ist holt mal keinen mehr hintern Ofen vor.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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- Epileptriker
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Sie ist fertig! \o/
- Dateianhänge
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- verordnung-neuregelung-anforderun-arbeitsschutz-verwendung-arbeitsmitteil-gefahrstoffe.pdf
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Ohne die segensreiche Wirkung des Forums mit seiner messiastischen Verkündigung froher Botschaften wären die Döspaddel "draußen" selbstverständlich mehrheitlich noch gar nicht auf dies oder jenes gekommen.
Sicherheit ist mitnichten eine Frage des Geldes, sondern viel mehr eine Frage des Sachverstandes desjenigen, der sie implementiert.
- Epileptriker
- Beiträge: 1154
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Ich bin mal gespannt wie lange ich noch die alte bei unseren Kunden antreffe. Erfahrungsgemäß mindestens bis 2018, vereinzelt auch 2021.DBY656 hat geschrieben:Diese tritt erst zum Anfang nächsten Jahres in Kraft, da hat man noch ein paar Tage Zeit zum
Ohne die segensreiche Wirkung des Forums mit seiner messiastischen Verkündigung froher Botschaften wären die Döspaddel "draußen" selbstverständlich mehrheitlich noch gar nicht auf dies oder jenes gekommen.
Sicherheit ist mitnichten eine Frage des Geldes, sondern viel mehr eine Frage des Sachverstandes desjenigen, der sie implementiert.
- kabelmafia
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Moin,
Jetzt habe ich neben der Neufassung auch die Begründung zur neuen BetrSichV durch. Hochinteressant!
Begründung zur BetrSichV2015
Leider hat man entgegen dem ersten Anschein doch nicht den Anwendungsbereich auf "normale" Anlagen erweitert. Wenn man bisher umsichtig und umfassend die alte Verordnung umgesetzt hat ist nicht so viel neues bei.
Ganz ehrlich - dafür dass es eine Begründung für eine Verordnung des Bundes ist kann man das sogar halbwegs lesen und verstehen.
Jetzt habe ich neben der Neufassung auch die Begründung zur neuen BetrSichV durch. Hochinteressant!
Begründung zur BetrSichV2015
Leider hat man entgegen dem ersten Anschein doch nicht den Anwendungsbereich auf "normale" Anlagen erweitert. Wenn man bisher umsichtig und umfassend die alte Verordnung umgesetzt hat ist nicht so viel neues bei.
Ganz ehrlich - dafür dass es eine Begründung für eine Verordnung des Bundes ist kann man das sogar halbwegs lesen und verstehen.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
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- Registriert: Samstag 9. Februar 2013, 10:07
Hallo,kabelmafia hat geschrieben:Moin, Jetzt habe ich neben der Neufassung auch die Begründung zur neuen BetrSichV durch. Hochinteressant Begründung zur BetrSichV2015
wie ist denn der offizielle Stand der Dinge? Denn offensichtlich ist es ja noch nicht beschlossen. Wenn die vorliegende Version einen Ausgabestand hätte würde sie die bstehende ohne Übergangsfrist ablösen.
bis denne
- Momo
- Beiträge: 2367
- Registriert: Sonntag 27. Februar 2005, 14:06
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Es geht weiter mit der BetrSichV 2.0
Der Bundesrat hat die Änderungen beschlossen und der Verordnung mit den Änderungen vom 28.11.2015 zugestimmt.
Es geht also final weiter mit der Entscheidung der Bundesregierung. Ich denke das Datum 1.1.2015 könnte noch klappen mit dem Inkrafttreten.
Änderungen: Ehrlich gesagt nicht viel tatsächlich Neues, WENN man es bisher korrekt gemacht hat. Dafür steht es nun konkreter in der BetrSichV drin, man muss nicht mehr querlesen/querdenken in anderen Verordnungen etc.
Und die §§ Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestand sind super explizit geworden.
Meine Prognose deswegen: Es ist damit die Grundlage gelegt, dass es auch tatsächlich mal eine Verurteilung nach BetrSichV geben wird. Ich bin gespannt...
Es geht also final weiter mit der Entscheidung der Bundesregierung. Ich denke das Datum 1.1.2015 könnte noch klappen mit dem Inkrafttreten.
Änderungen: Ehrlich gesagt nicht viel tatsächlich Neues, WENN man es bisher korrekt gemacht hat. Dafür steht es nun konkreter in der BetrSichV drin, man muss nicht mehr querlesen/querdenken in anderen Verordnungen etc.
Und die §§ Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestand sind super explizit geworden.
Meine Prognose deswegen: Es ist damit die Grundlage gelegt, dass es auch tatsächlich mal eine Verurteilung nach BetrSichV geben wird. Ich bin gespannt...
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
- Epileptriker
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- Registriert: Sonntag 6. Dezember 2009, 16:20
- Wohnort: Zwischen Köln, Trier, Frankfurt
Im Planarprotokoll wird doch auf die Ausschussempfehlungen verwiesen - und dort steht: "In Artikel 1 § 24 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 ist jeweils die Angabe "1. Januar 2015" durch die Angabe "1. Juni 2015" zu ersetzen.".Momo hat geschrieben:Es geht also final weiter mit der Entscheidung der Bundesregierung. Ich denke das Datum 1.1.2015 könnte noch klappen mit dem Inkrafttreten.
Ohne die segensreiche Wirkung des Forums mit seiner messiastischen Verkündigung froher Botschaften wären die Döspaddel "draußen" selbstverständlich mehrheitlich noch gar nicht auf dies oder jenes gekommen.
Sicherheit ist mitnichten eine Frage des Geldes, sondern viel mehr eine Frage des Sachverstandes desjenigen, der sie implementiert.