Moin!
ohoyer hat geschrieben:Einmal werden dadurch hoffentlich viele juristische indirekte Beweisführungen, die durch mehrere Gesetze gehen, und dann nach den jeweils aktuellen juristischen Kommentaren als Referenz auszulegen sind, deutlich einfacher. Gerade sowas wie die ganzen Konstrukte im Rahmen einer Verkehrssicherungspflicht etc., die man dann teilweise ranholen musste, werden hier ja deutlich vereinfacht, wenn man hier nicht lange Reden halten muss und sagen kann: BetrSichV, §§ XY.
Korrekt. Das nennt sich dann Rechtsvereinfachung. Der Arbeitgeber soll sich die BetrSichV nehmen können und wissen was er zu tun hat. Bei Unklarheiten gibt es die TRBS als Erklärung.
ohoyer hat geschrieben:Andererseits: Wie gründlich und tiefgehend muss es denn sein? Und kann ein Auftraggeber denn überhaupt die Arbeit einer Fremdfirma bewerten?
Das bleibt Sache des Arbeitgebers.
ohoyer hat geschrieben:Und: Wer prüft das denn? Oder ist das einfach nur die Art, _nach_ einem Geschehnis recht einfach die Leute ranholen zu können mit: Zeigt mal Unterlagen, ansonsten brauchen wir uns keine Arbeit zu machen und ihr seit pauschal Schuldig?
Das prüfen die Aufsichtsbeamten der BG und der Gewerbeaufsichtsämter. Und nach einem Unfall der Staatsanwalt.
ohoyer hat geschrieben:Gelebte Praxis z.B.: Es sind Gewerke installiert, wo man als Betreiber mit dem Hersteller, der eigene Servicetechniker hat, Wartungsverträge etc. hat.
Wartung ist Teil der Instandhaltung, ersetzt aber keine Prüfung!
ohoyer hat geschrieben:Bisher hat man den Leuten salopp gesagt "die Tür aufgehalten", weil diese ja nunmal besser wissen sollten, nach welchen Vorschriften und Normen etc. ihre eigenen Anlagen zu warten und prüfen sind.
Genau. Sollten. Was aber leider oftmals nicht der realen Praxis entspricht.
ohoyer hat geschrieben:Am Ende kommt ein Prüfprotokoll raus, oder zumindest ein Rapportzettel, mit dem Inhalt: Jährliche Wartung durchgeführt.
Das ist aus meiner Sicht heute bereits kein ausreichender Nachweis. Wartung kann alles sein: Angucken, reinigen, Ölen, Fetten, was weiß ich....
ohoyer hat geschrieben:Damit hat man auch diese Firma in einer Garantenstellung gesehen, weil man ja selbst nicht alle Normen kennen kann oder kennen wollte, die im deutschen Normendschungel so alle gelten können...
Die Garantenstellung bleibt. Aber auch die Organisationspflicht des Arbeitgebers, das richtige Personal auszuwählen und einzusetzen.
ohoyer hat geschrieben:Jetzt müsste man ja selbst prüfen, welche Normen die Fremdfirma in ihrem eigenen Gewerk so alles zu beachten hat, ob der Servicetechniker auch wirklich alles getan hat, was im Protokoll steht resp. überhaupt jeden Handschlag dokumentiert, und vor dem Einsatz klärt, welche Techniker des Vertragspartners welche Qualifikationsnachweise haben und sich diese in Kopie geben lassen zum abheften...
Korrekt. Das ist bei uns und vielen anderen Unternehmen bereits gelebte Praxis - und wie unsere Erfahrungen zeigen, auch mehr als sinnvoll. Dabei muss ich natürlich nicht jedes von 128.000 Prüfprotokollen pro Jahr ansehen, aber 5 pro Woche von jedem Prüfer sollten schon auf Plausibilität geprüft werden. Wenn ich den Dienstleister noch nicht kenne, eben auch mehr, wenn ich ihn gut kenne, eben auch mal weniger. Im Zweifel kann ich auch mal manipulierte Prüflinge einstreuen, usw. Ob eine Fremdfirma im Ansatz weiß worum es geht, erkenne ich schon an der Reaktion wenn ich einen Befähigungsnachweis im Sinne der TRBS 1203 anfordere.
50Hertz hat geschrieben:Bei der von uns besichtigten Wigas ist es schon lange üblich, dass Fremdfirmen Werkzeug nur mit Prüfsiegel benutzen dürfen. Sind Bohrmaschinen ungekennzeichnet, bedeutet das beim zweiten Mal, keine Arbeitserlaubnis auf dem Firmengelände. Fahrzeuge dürfen nur mit gültiger TÜV-Plakette ins Werksgelände. Mir gefällt die Tatsache, dass Schlupflöcher gestopft werden.
So soll es auch sein!
xReapeRx hat geschrieben:Ich könnte mir Vorstellen das es dabei auch um so sachen geht wie: hat die Fremdfirma ausreichend (bescheinigte) Ersthelfer? Sind die Leute die dann kommen auch wirklich Qualifiziert?( und nicht von einer Leihfirma, zB gelernte Schlosser, welche aber als Elektromonteur verliehen werden und E-Arbeiten machen müssen/sollen)?
Das auch. Ebenso um das Wassin aktueller Normen- und Gesetzesinhalte, etc.
xReapeRx hat geschrieben:Wann kann man den mit dem Erscheinen/Inkrafttreten rechnen?
Erklärtes Ziel ist noch in dieser Legislaturperiode.
Olaf S-H hat geschrieben:Auch wenn Du der flasche Ansprechpartner bist: Frage doch mal einen Elektriker, ob er EFK nach VDE 0100 oder VDE 1000-10 ist. Oder frage ihn, ob er seine Prüfbefähigung nach TRBS 1203 Teil 100 erlangt hat.
Harmlos. Ich frage immer nach den fünf Sicherheitsregeln. Das ist dann meistens wirklich peinlich.
Lightyear hat geschrieben:Ich tue mich schwer, eine Handvoll Elektrofachkräfte (Gesellen und Meister) aus meinem Kollegen- bzw. Bekanntenkreis zusammenzusuchen, die überhaupt von der Existenz der VDE 1000-10 wissen... Von einer TRBS ganz zu schweigen.
Oder finde mal jemanden der ein Messgerät anständig bedienen kann und dabei auch noch ein Prüfprotokoll ausfüllt und dir hinterher erklärt was er und sein Messgerät da überhaupt gemacht haben.