Kurzschlussstrom im USV-Netz

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chris11
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Beitrag von chris11 »

Was spricht dagegen einen FI USV ausgangseitig zu benutzen? Dann hast Du mit den Abschaltzeiten der LSS kein Problem mehr.

MFG
Christian
houde
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Beitrag von houde »

Allerdings stellt sich noch die Frage, wie ich das mit den 0,5s und 0,4s realisiere.?...
Oder habe ich überlesen das es Vorgaben speziell im USV-Netz bei Batteriebetrieb gibt. ? .

gruß
Teletrabi
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Beitrag von Teletrabi »

Wer sagt, dass die Abschaltzeit 0.4 sek betragen muss?
houde
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Beitrag von houde »

Ein FI ist teilweise eingebaut. Bei einer 30kVA Anlage ist es allerdings nicht in jedem Stromkreis erforderlich einen FI einzubauen.
Mich interessiert hauptsächlich wie ich vorgehen kann, um die Kurzschlussströme und damit die selektivität des USV-Netzes zu überprüfen.
Ich werde wohl nicht um eine andere USV herumkommen.

gruß
houde
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Beitrag von houde »

Da mein Trafo der USV geerdet ist, habe ich ein TN-S Netz im Batteriebetrieb. Bei TN-Netzen habe ich eine Abschaltzeit von 0,4s in Endstromkreisen bis 32A. (DIN VDE 0100-410)
Oder hast du einen anderen verweis?
Teletrabi
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Beitrag von Teletrabi »

Schutz durch zusätzlichen PA bei Nichteinhaltung der Abschaltbedingung (oder wie das noch genau hieß)?
(Auch 0100-410)


> Ein FI ist teilweise eingebaut. Bei einer 30kVA Anlage ist es allerdings nicht in jedem Stromkreis erforderlich einen FI einzubauen.

Wenn zur Einhaltung des Schutzes gegen indireketes Berühren mangels ausreichender Kurzschlusströme zum Auslösen des Überstromschutzes (oder sosntiger Schutzkonzepte) nötig, sind sie ggf. durchaus "erforderlich"...
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

chris11 hat geschrieben:Was spricht dagegen einen FI USV ausgangseitig zu benutzen? Dann hast Du mit den Abschaltzeiten der LSS kein Problem mehr. ...
Moin zusammen,

denkt bitte auch an den Kurzschluss. Der RCD hilft nur bei den Abschaltzeiten des Erdschlusses.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
chris11
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Beitrag von chris11 »

Bei Kurzschluss schützen die LSS die Leitungen ausreichend, egal welche Abschaltzeiten sich ergeben. In der Regel schützt sich der USV Inverter selbst vor Überlast.

MFG
Christian
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin Chris11,

bei 30 kVA haben wir ca. 130 A Nennstrom. Je nachdem, wie die Anlage errichtet ist, kann die Kurzschlussbetrachtung doch interessant sein, vor allem, wenn es einen "mechanischen" Bypass gibt.

Gruß Olaf
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M@rkus
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Beitrag von M@rkus »

Der Kurzschlussfall dürfte eigentlich keine Rolle spielen, da gemäß EN62040 die Anlage nach 3 Sekunden spätestens abschalten muss, falls die Sicherungen nicht kommen. Hierbei geht es auch um darum die Zeit in der eine gefährliche Berühungsspannung ansteht zu begrenzen. Damit werden natürlich nicht die 0,4 Sekunden für TN ausser Kraft gesetzt.
Alle von mir gemachten Angaben sind Ratschläge. Soll heissen ich habe geraten und es gibt schläge falls jemand diese als rechstverbindlich ansieht. inocc1
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