LAN (WAN) zwischen 2 Gebäuden
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LAN (WAN) zwischen 2 Gebäuden
Zur Vernetzung zwischen mehreren bestehenden Netzwerken einer Fabrik (LAN des Gebäude 1 soll mit LAN des Gebäüde 2 vernetzt werden) ist aus Gründen der galvanischen Trennung (TN-C Netz!!!) eine Vernetzung mittels W-LAN vorgesehen (W-LAN Bridge). Wer hat damit Erfahrungswerte? Welcher Hersteller liefert da etwas vernünftiges?
Es geht mir hier nicht um die Routing - Problematik oder um Bandbreiten. Es geht mir um die Frage., mit welcher Hardware man eine derartie W-LAN Bridge betriebssicher realisieren kann.
Hat vielleicht jemand im Forum so etwas schon mal gebaut?
(Die Variante eines VPN Tunneling über 2 DSL oder SDSL Anschlüsse fällt aus Bandbreitengründen aus, es sollen mind. 54 Mbit (802.11 g) ereicht werden.)
:help: :help: :help: Wer hat soetwas schon mal gemacht?
Es geht mir hier nicht um die Routing - Problematik oder um Bandbreiten. Es geht mir um die Frage., mit welcher Hardware man eine derartie W-LAN Bridge betriebssicher realisieren kann.
Hat vielleicht jemand im Forum so etwas schon mal gebaut?
(Die Variante eines VPN Tunneling über 2 DSL oder SDSL Anschlüsse fällt aus Bandbreitengründen aus, es sollen mind. 54 Mbit (802.11 g) ereicht werden.)
:help: :help: :help: Wer hat soetwas schon mal gemacht?
Sie lesen hier die Ansichten eines Kommunikationselektronikers / IT-Menschen . Zu VDE und Sicherheitsaspekten bitte an die Fachbetriebe wenden und an die Menschen hier im Forum, die davon viel mehr Ahnung haben als ich.
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- Null-Leiter
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Hi,
selber habe ich es noch nicht gemacht, aber ich würde den Produkten von Cisco den Vorzug geben.
Früher haben wir getrennte Gebäude immer mit 'ner Glasfaserstrecke versorgt (wegen Blitzschutz).
Höhere Bandbreite als WLAN und sicherer. Die Glasfaserteile kosten ja heute auch nicht mehr die Welt.
selber habe ich es noch nicht gemacht, aber ich würde den Produkten von Cisco den Vorzug geben.
Früher haben wir getrennte Gebäude immer mit 'ner Glasfaserstrecke versorgt (wegen Blitzschutz).
Höhere Bandbreite als WLAN und sicherer. Die Glasfaserteile kosten ja heute auch nicht mehr die Welt.
Gruß
Frank
Wenn du verstehst, was du tust, wirst du nichts lernen...
Frank
Wenn du verstehst, was du tust, wirst du nichts lernen...
Hallo Gordon,
Mit Suche nach "wlan" UND "richtfunk" findest Du bei Google eine Menge!
http://www.techwriter.de/thema/wlan-rei.htm
Vielleicht ist das die Lösung!?
Gruß
Karl
Mit Suche nach "wlan" UND "richtfunk" findest Du bei Google eine Menge!
http://www.techwriter.de/thema/wlan-rei.htm
Vielleicht ist das die Lösung!?
Gruß
Karl
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Moinmoin Gorden,
ich würde Dir statt WLAN auch zu Glasfaser raten.
Gruß Olaf
ich würde Dir statt WLAN auch zu Glasfaser raten.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- kabelmafia
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Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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