Hallo zusammen. Bevor ich nun mein Vorhaben in die Tat umsetze, möchte ich um eure Meinung bitten. Ich möchte in meinem Büro einen Rechner und weitere Geräte, an eine Steckdosenleiste anstecken. Diese Steckdosenleiste soll eine "Brennenstuhl Super-Solid, Steckdosenleiste 8-Fach mit Überspannungsschutz" Link entfernt werden. Davor möchte ich, damit ich die Leiste per Sprache aktivieren und auch den ungefähren Verbrauch überblicken kann, folgendes Gerät stecken: "GreenSun WLAN Steckdose Alexa Steckdose Smart Steckdose WiFi Steckdose Smart Plug Energiekostenmesser Sprachsteuerung mit Alexa & Google Sprachsteuerung 2,4GHz, 16A". Link entfernt
Also Reihenfolge: eine Steckdose, Greensun WiFi Steckdose, Steckdosenleiste mit Überspannungsschutz und daran die Geräte.
Frage ist, ob diese Steck-Kombi sicher ist und der Überspannungsschutz für die angesteckten Geräte bestehen bleibt, auch wenn dieser WiFi Stecker davor sitz? Was haltet ihr von dieser Lösung und übersehe ich ein Problem oder ein Risiko?
Ich würde mich sehr über konstruktive Beiträge und Meinungen freuen und wünsche einen schönen Abend
Editvermerk Olaf S-H: 2 Links entfernt
Steckerleiste in Kombination mit WLAN Steckdose
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Re: Steckerleiste in Kombination mit WLAN Steckdose
Grundsätzlich beeinflusst die geschaltene Steckdose den Überspannungsschutz nicht und deine Geräte sind weiterhin geschützt.
Du kannst das kaufen und wie du beschrieben hast zusammenstecken.
Du kannst das kaufen und wie du beschrieben hast zusammenstecken.
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Re: Steckerleiste in Kombination mit WLAN Steckdose
Moin hi.jacker.2004,
Willkommen im Forum.
Du hast in Deinem ersten Beitrag gleich 2 Werbe- bzw. Produktlinks eingebaut. Da wir kein Werbeforum sind, habe ich beide Links gelöscht. Über die Produktbeschreibungen sind die Artikel ja eindeutig zu finden.
Leider melden sich hier gelegentlich Nutzer an, die nur Werbung verbreiten wollen. Dann ist es bei Neuanmeldungen immer schwierig, eine gut gemeinte und informative Produktverlinkung von einer Werbelinkverbreitung zu unterscheiden. Insofern bitte nicht böse sein. Bei den "alten Hasen" lassen wir Links als Produktbeschreibung bestehen.
Gruß Olaf
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Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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