Achtung Sabotage

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steckdoesler
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Achtung Sabotage

Beitrag von steckdoesler »

@Forum,

ein Freund rief mich gestern an, weil die vor einiger Zeit gekaufte Verlängerung für den Außenbereich nicht funktionierte.
Sabotage.jpg
Nach dem öffnen zeigte sich das o.a.Bild. Man sieht es nicht ganz genau, aber braun war auf der Schutzleiterschiene und Grün-Gelb auf einer der Leisten die normalerweise Spannung führen.

Bei der Demontage stellte ich fest, dass die Schrauben schon einmal bewegt waren (die Schraubenköpfe sahen benutzt aus). Außerdem waren keine Aderendhülsen verwendet. Da der Freund nichts an der Elektrik schraubt bin ich sicher, dass er es nicht war.

Meine Vermutung:

Irgendwer hat das Teil im Baumarkt gekauft, manipuliert und wieder zurückgegeben.

Mfg

SD
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Elt-Onkel
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Re: Achtung Sabotage

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

deswegen machen gewissenhafte Verbraucher ja auch eine Wareneingangsprüfung.

Beim Inventarisieren dann eine Geräteprüfung.

Erst wenn beide Prüfungen positiv sind, kommt der Prüfaufkleber drauf.
Danach die Nutzungsfreigabe.

Wo ist das Problem ?


Challenger
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Re: Achtung Sabotage

Beitrag von Challenger »

Elt-Onkel hat geschrieben: Samstag 30. Mai 2020, 11:03 Hallo,

deswegen machen gewissenhafte Verbraucher ja auch eine Wareneingangsprüfung.…
Danke, der war gut :D
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Elt-Onkel
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Re: Achtung Sabotage

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

na, wenn sie selber sachunkundig sind, müssen sie eben einen Prüfer beauftragen.

Spätestens beim Inventarisieren muß ja jemand die Exel-Tabelle ausfüllen.
Was soll denn da unter Nummer 235 eingetragen werden ?
Dreifachsteckdose mit Anschlußkabel - Technischer Zustand: ? - Nächste Prüfung: Mai 2022 ?

Und erzähle mir niemand, man braucht keine Inventarlisten.

Spätestens wenn ein Versicherungsfall ansteht, wird danach gefragt.

Allerspätestens beim Zugewinnausgleich vor dem Scheidungsrichter.

Da ist es doch nicht so schwierig, eine zusätzliche Spalte "Wareneingansprüfung" in die Tabelle aufzunehmen.


steckdoesler
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Re: Achtung Sabotage

Beitrag von steckdoesler »

@Onkel,
deswegen machen gewissenhafte Verbraucher ja auch eine Wareneingangsprüfung.

Beim Inventarisieren dann eine Geräteprüfung.

Erst wenn beide Prüfungen positiv sind, kommt der Prüfaufkleber drauf.
Danach die Nutzungsfreigabe.

Wo ist das Problem ?
Das Problem ist dort, wo es keine Wareneingangsprüfung und keine Geräteprüfung gibt - bei Privatleuten -. Ich möchte wissen in wie vielen Haushalten in Deutschland solche Prüfungen vorgenommen werden? Ich vermute nur bei Dir zu Hause.

Meine Intention war darauf hinzuweisen dass man offensichtlich zurückgenommene Ware (Verpackung fehlt, oder ist beschädigt) nicht kauft, zumindest dann nicht, wenn man nicht selbst prüfen kann ob der gekaufte Gegenstand in Ordnung ist.

Mfg

SD
ego11
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Re: Achtung Sabotage

Beitrag von ego11 »

Hallo,

na, wenn sie selber sachunkundig sind, müssen sie eben einen Prüfer beauftragen.

Spätestens beim Inventarisieren muß ja jemand die Exel-Tabelle ausfüllen.
Was soll denn da unter Nummer 235 eingetragen werden ?
Dreifachsteckdose mit Anschlußkabel - Technischer Zustand: ? - Nächste Prüfung: Mai 2022 ?

Und erzähle mir niemand, man braucht keine Inventarlisten.

Spätestens wenn ein Versicherungsfall ansteht, wird danach gefragt.

Allerspätestens beim Zugewinnausgleich vor dem Scheidungsrichter.

Da ist es doch nicht so schwierig, eine zusätzliche Spalte "Wareneingansprüfung" in die Tabelle aufzunehmen.
Und genau dieses am richtigen Leben so völlig vorbeizulaufen ist es was dieses Forum ausmacht!

Andere Leute nennen es einen haufen Spinner!

Verständnisloser Gruß
von jemandem den das ziemlich stört
Ehemaliger 2
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Re: Achtung Sabotage

Beitrag von Ehemaliger 2 »

ego11 hat geschrieben:
Und genau dieses am richtigen Leben so völlig vorbeizulaufen ist es was dieses Forum ausmacht!

Andere Leute nennen es einen haufen Spinner!

Verständnisloser Gruß
von jemandem den das ziemlich stört
Vielen Dank, ich bin einer von den "Anderen".
Verständnisvoller Gruß an ego11
Olaf S-H
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Re: Achtung Sabotage

Beitrag von Olaf S-H »

steckdoesler hat geschrieben: Samstag 30. Mai 2020, 17:02 ... Ich vermute nur bei Dir zu Hause. ...
Moin steckdoesler,

ich kenne da noch einen anderen Haushalt.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
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Re: Achtung Sabotage

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

die Rechtslage ist doch sehr eindeutig: Wer etwas betreibt, der haftet auch dafür, dass es sicher ist. Wie er den sicheren Zustand gewährleistet ist sein Problem.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
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steckdoesler
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Re: Achtung Sabotage

Beitrag von steckdoesler »

@Olaf,
die Rechtslage ist doch sehr eindeutig: Wer etwas betreibt, der haftet auch dafür, dass es sicher ist. Wie er den sicheren Zustand gewährleistet ist sein Problem.
Wie sieht denn die Haftung aus? Die Gefängnisse wären voll, wenn alle Schäden zu einer Verurteilung des Betreibers führen würden. Ich habe schon mehrmals erlebt, dass defekte Küchenmaschinen einen Brand ausgelöst haben. Mir ist nicht bekannt, dass wer deshalb zur Rechenschaft gezogen wurde.

Wie oft brennen Häuser und hinterher wird ein Kurzschluss als Ursache angegeben (was an sich schon zweifelhaft ist). Auch hier kenne ich keinen Fall in dem der Hausbesitzer zur Rechenschaft gezogen- und verurteilt wurde.

Ist demnach die eindeutige Rechtslage nur Theorie?

Anders sieht es aus, wenn vorsätzlich ein Zustand herbei geführt wurde der zum Unfall führte. Da kenne ich Beispiele die ein Urteil zur Folge hatten.

Mfg

SD

Ps. Es war nicht meine Intention eine Diskussion über rechtliches vom Zaum zu brechen.
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