Hallo,
ThomasR hat geschrieben: ↑Montag 16. Oktober 2023, 20:08
Wenn ja, dürfte doch auf einer unfertigen Baustelle gar kein Personenverkehr zulässig sein bzw. keine E-Fahrten stattfinden?
Ja, so ist es.
Fehlt an einem Streckenabschnitt auch nur eine Masterde, wird das zugehörige Gleis für E-Betrieb gesperrt.
Auf den Bahnhöfen (und daher stammt das obige Foto) sind alle Metallteile Bahngeerdet.
Auch die Lichtmasten und metallenen Sitzbänke.
Alles für den Fall, dass der Fahrdraht mal reisst, und z.B. auf dem Bahnsteig liegt.
Und glaube niemand, dass eine abgeschaltete Fahrleitung spannungslos ist.
So an die 4'000 Volt sind da noch drauf.
Das kann man schön sehen, wenn man die ausgeschaltete Fahrleitung Bahnerdet.
Wenn man mit der Tastspitze bis auf wenige cm am Fahrdraht ist, fängt es an zu knistern,
und der Lichtbogen leuchtet nachts schön hellblau.
Deswegen muss z.B. bei einem Unfall die Fahrleitung BAHNGEERDET werden.
Erst dann dürfen Rettungskräfte und Feuerwehr agieren.
Deswegen liegen bei mir nicht nur Spannungsprüfer 15 kV, sondern auch 20 Garnituren mit 50mm² Kupferseilen zum Erden.
Mit den langen Garnituren kann ich auch profilfrei erden.
Dann kann mit Dieseltraktion weiter gefahren werden.
Wenn dann die Baustelle fertig ist, und alle Fahrleitungserdungen abgebaut sind,
lasse ich bei der ZES dann wieder einschalten.
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