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Bahn mit 1435 mm Spurweite

Verfasst: Mittwoch 6. August 2014, 00:26
von Elt-Onkel
Hallo,

da der Spezialist telefonisch nicht erreichbar war,
hier mal eine Nachfrage.

In Mannheim gab es letzte Woche eine Menge Bruch.
Nach Auswertung der Fotos bin ich zu dem Schluß gekommen,
daß der IC eine Fahrstraße hatte,
der Güterzug aber nicht.

Nun ist aus Ermittlerkreisen durchgesickert,
daß der Lokführer vom Güterzug ein LS (Sperrsignal) überfahren hat,
über die PZB eine Zwangsbremsung bekommen hat,
diese ohne Rücksprache mit dem FDL aufgehoben hat,
und weitergefahren ist.

Frage:

Geht das so einfach, die PZB 'zu überlisten' ?

...

Verfasst: Mittwoch 6. August 2014, 00:50
von didy
Hallo,

100% weiß ich es auch nicht.
Ich glaube die Zwangsbremsung selbst kann man nicht abbrechen.

Aber man kann natürlich nach Stillstand wieder anfahren (vermute, man muss davor noch Indusi frei oder Befehl betätigen, wei0ß ich auch nicht genau gerade).
Muss ja gehen, wenn das Fahrzeug nicht da festrosten soll.

Allerdings muss man vor so einer Maßnahme mit dem zuständigen Fahrdienstleiter rücksprache halten. Das ist der Knackpunkt...

Verfasst: Mittwoch 6. August 2014, 07:16
von kabelmafia
Moin,

Es kann normalerweise kein LS gewesen sein - es war eine Zugfahrt. Entsprechend enden Fahrstraßen an Hauptsignalen. Bei Rangierstraßen sind nicht alle LS mit PZB ausgerüstet.

Die Zwangsbremsung ist bis zum Stillstand aktiv. Sobald der Stillstand erreicht ist, kann mittels "PZB frei" die Zwangsbremsung aufgehoben werden. Für die nächsten 200 m ist dann eine Geschwindigkeitsüberwachung von 25 bis 55 km/h aktiv, je nach Zugart. Bei dem am Unfall beteiligten Zug vermute ich die Zugart "M" und damit 45 km/h.

Je nach dem wie schnell der Lokführer über das haltzeigende Signal gefahren ist (und wie weit er über das Signal gefahren ist), hat er den Gleisabschnitt noch nicht verlassen und der Fahrdienstleiter noch keine Meldung bekommen.
Auch das Auslösen der Zwangsbremsung und wiederanfahren dürfte bei dem Zug in weit unter einer Minute machbar sein.
In diesem Fall:
Warum ist der Lokführer ohne Rücksprache mit dem Fahrdienstleiter einfach wieder angefahren? Gemäß Regelwerk war er dazu verpflichtet. Er hätte im Grunde einen schriftlichen Befehl zur Weiterfahrt benötigt.

Verfasst: Mittwoch 6. August 2014, 11:34
von Elt-Onkel
Hallo,

Zusatzfrage:

Wenn der TfzFhr vergisst, die Aufmerksamkeitstaste zu drücken,
erfolgt ja auch eine Zwangsbremsung.
Als Reisender habe ich schon bemerkt, daß es während der Fahrt
hin und wieder einen 'Ruck' gibt.
Ich vermute, daß wenn der Lokführer nachfristig die Taste drückt,
die eingeleitete Zwangsbremsung wieder aufgehoben wird.

Daher die Kostellation:

Kann es sein, daß der Lokführer die beiden Gründe zur Zwangsbremsung
verwechselt hat ?

Dann ist er weiter (wieder los) gefahren in der Meinung,
er hätte seinen Knopp nicht gedrückt,
in Wirklichkeit war es aber ein rotes Signal.

...

Verfasst: Mittwoch 6. August 2014, 12:30
von kabelmafia
Moin,

nein, eine Zwangsbremsung ist -immer- bis zum Stillstand wirksam der der aktuellen PZB.
Die Bestätigung des "Vorsignal in Warnstellung" muss binnen 2,5 s nach überfahren des Gleismagneten erfolgen mittels "PZB Wachsam"-Taste. Dies wird bei der Lok durch die Sprachausgabe "Zugbeeinflussung" und Leuchtmelder gelb "1000Hz" bestätigt.
Er muss auch unter der überwachten Geschwindigkeit gewesen sein, nennt sich dann restriktive Geschwindigkeitsüberwachung.
Ich persönlich gehe davon aus, dass der Tf abgelenkt war. Zumindest hätte ihm klar sein müssen, dass er gerade über Signal mit Haltbegriff gefahren ist. Im Führerraum werden die Gründe der Zwangsbremsung durch die PZB nicht unterschieden.
Und spätestens wenn er aus dem Fenster geguckt hätte "ups, das war ein Hauptsignal" und " was war der angezeigte Begriff doch gleich...?" wäre der Griff zum Telefonhörer unvermeidlich, nicht nur nach den Regelwerken. Stattdessen zum Zugkraftregler zu greifen ist dann... naja...
Bei jeder Zwangsbremsung durch die PZB ist Rücksprache mit dem Fahrdienstleiter zu halten. Dass das nicht die gelebte Praxis ist, ist bekannt doch hier entscheidend.

Verfasst: Donnerstag 7. August 2014, 04:21
von kabelmafia
Moin,

na, so ähnlich war´s dann wohl auch...
Presseportal BUPOL

Verfasst: Montag 11. August 2014, 00:52
von EIB-Nutzer
Hallo,

Geil ist auch der Hintergrund zum Zug:
Der Zugbetreiber ist ein Tochterunternehmen einer Englischen Firma, die Lok war aus Österreich geliehen, und der Lokführer über ein Sklavenverleih dazu gekauft.

Da darf man sich dann nicht mehr wundern wenn es Kracht, jeder macht nur noch genau ein Teil und der Rest ist Egal.

Glaubt ja bloß keiner das es über die Zeitfirmen einen Lohndumpingmarkt für Quasi Selbständige Lokführer gibt. Wer am wenigsten verlangt darf den Zug fahren. Weiterbildung und Regelwerks-Update? Fehlanzeige, ist dein Problem.

Man hat schon Loks stillgelegt weil der Lokführer da seit Wochen mit auf Tour war und die Lok wie eine Messi-Wohnung aussah, incl. Ratten und Schmutzwäsche. Und maximal 8-10 Stunden wurde auch nicht eingehalten.

Nicht das der TF das nicht verbockt hätte und das nicht auch bei der Behördenbahn passiert wäre, das ist klar, aber hier zeigen sich die Schattenseiten der Neoliberalen Weltbilder. Denn die Häufigkeit der Regelverstöße nimmt zu. Nicht immer mit so verehrenden Folgen, aber in Bahnerforen wird da heftig drüber Diskutiert. Gerade in der Gütersparte.

mfg

Ralf

Unglaublich

Verfasst: Montag 11. August 2014, 01:22
von 50Hertz
EIB-Nutzer hat geschrieben: Man hat schon Loks stillgelegt weil der Lokführer da seit Wochen mit auf Tour war und die Lok wie eine Messi-Wohnung aussah, incl. Ratten und Schmutzwäsche. Und maximal 8-10 Stunden wurde auch nicht eingehalten.
Hallo Ralf!

Hier präsentierst Du uns Geschichten, die ich gar nicht glauben kann.
In ein paar Wochen fährt man doch von Sibirien nach Sizilien? Dazu schreibst Du noch in der Mehrzahl.
Ich fände es super, wenn Du mich durch nachvollziehbare Daten, von der Richtigkeit überzeugen könntest.

Grüße
50Hertz

Ich weiß es nicht

Verfasst: Montag 11. August 2014, 01:30
von 50Hertz
didy hat geschrieben:..100% weiß ich es auch nicht.
Ich glaube die Zwangsbremsung selbst kann man nicht abbrechen.
...
Wenn du es nicht weißt, was bringt uns dann Dein Beitrag?
Ich hab mal einfach Tante G.. gefragt (was Du auch hättest können).
Zwangsbremsungen sind abzubrechen.

Verfasst: Montag 11. August 2014, 06:20
von kabelmafia
Moin,
Zwangsbremsungen sind abzubrechen.
Echt? Bei einem Taurus im DB-Modus mit aktueller Software? Wie geht das denn?