Hallo,
froebel88 hat geschrieben: ↑Mittwoch 1. Dezember 2021, 22:15
Moderne Autos haben mittlerweile ca. 10+ Airbags. Für den Fahrerairbag gibt es Sicherungssysteme. Wie geht man mit den weiteren 9 Airbags um, die potentiell nicht ausgelöst sind?
Sind Handschuhe als PSA für potentiell scharfe Sprengladungen ausreichend? Ist bei Solchen Einsätzen immer jemand mit Sachkundenachweis vor Ort, der sich um die Sprengladungen kümmern kann?
Ich vermute die Antwort lautet: Bei Feuerwehreinsätzen können nicht immer alle UVV eingehalten werden, wie es z.B. in der Industriewerkstatt der Fall ist..
Das ist eine mutige These.
Welcher Gruppenführer der Feuerwehr soll denn anordnen,
unter Missachtung des Eigenschutzes
(d.h. unter Umgehung der UVV, und ohne Deckung der FUK),
etwas in einem Fahrzeug durchzuführen ?
Was nützt mir als Gruppenführer ein toter Feuerwehrmann ?
Kamikaze-Einsätze sind seit 1945 aus der Mode gekommen.
Logischerweise kann man bei der Personenrettung von den UVV abweichen.
Einfaches Beispiel:
Hebezeug muß für Personentransport einen Sicherheitsfaktor (Gamma) von 4 haben.
Habe ich ein Hebegerät (z.B. Greifzug), der bei der Aufsummierung der Lasten
auf Gamma 3,5 kommt, kann ich die Personenrettung trotzdem durchführen.
Stichwort: Gefährdungsbeurteilung
Dazu eine Anekdote:
Auf einer Bundeswehrübung fuhr ich mal als Artillerie-Offizier bei einem Panzer-Bataillon mit.
(Da fahren dann 4 Kompanien mit etwa 100 Fahrzeugen in eine Richtung)
Plötzlich stand der Tross vor einer Spannbetonbrücke, wo ein Schild mit MLC 40 stand.
So ein Leo hat aber MLC 60.
Wenden eines ganzen Bataillons auf einer Bundesstraße ist quasi unmöglich.
Dann kam der Kommandeur angelascht, und hat mich gefragt, ob man da drüber fahren kann.
Ich habe ihn dann beruhigt, daß da mindestens Gamma 1,8 drin liegt,
und die Brücke mindestens MLC 70 aushält.
Also sind alle Fahrzeuge fehlerfrei rübergefahren.
...