PSA bei verunfallten Batterie-Autos

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Elt-Onkel
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Re: PSA bei verunfallten Batterie-Autos

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,
lagerregal hat geschrieben: Sonntag 6. August 2023, 22:03 Hallo Elt-Onkel,
Elt-Onkel hat geschrieben: Sonntag 6. August 2023, 21:59
Das Abbrennen von Batterie-Autos ist sekundär.

Schwieriger ist die Lage bei "normalen" Unfällen.

Man darf weder als Ersthelfer, noch als Feuerwehrmann ein verunfalltes Batterie-Auto anfassen.

Ich hatte dazu beim Treffen in Kleve einen entsprechenden Vortrag gehalten.
Bist Du bei einer öffentlichen Feuerwehr tätig?
Bei welcher genau?

Danke für die Info
Ich bin Mitglied in zwei Deutschen Freiwilligen Feuerwehren, und Leiter einer Betriebsfeuerwehr.

Den Vortrag über die Problematik von Batterie-Autos halte ich als VEFK bei den Feuerwehren kostenlos.


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lagerregal
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Re: PSA bei verunfallten Batterie-Autos

Beitrag von lagerregal »

Bei welchen Feuerwehren genau bist Du in welchen Funktionen tätig? Ich würde den zuständigen Kreisfeuerwehrverband gerne darüber informieren, dass dort entgegen der einschlägigen Fachinformationen* gehandelt wird und kritische Defizite bei der Unfallrettung zu erwarten sind.

* https://www.vfdb.de/media/doc/merkblaet ... 4_2017.pdf
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Elt-Onkel
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Re: PSA bei verunfallten Batterie-Autos

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

das ist ein Werbeflyer der Automobilindustrie.

Fachlich sind eine ganze Reihe von Fehlern drin.

Das hatte ich auch den FUK's mitgeteilt.

Nochmal zum Mitschreiben:
Die Spannungsfreiheit (Potentialdifferenz) bei verunfallten Batterie-Autos kann und darf nur eine VEFK feststellen.



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lagerregal
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Re: PSA bei verunfallten Batterie-Autos

Beitrag von lagerregal »

Hallo,

danke für die Infos. Nennst Du mir trotzdem die Feuerwehren, bei denen Du Mitglied bist? Gerne auch als Privatnachricht.
Da Du ja auch für andere Feuerwehren Vorträge hältst, sollte das ja kein Geheimnis sein.

Ich würde gerne mindestens den KFV darüber informieren, bevor aufgrund dieser Thematik bzw. der damit verbundenen defizitären Unfallrettung jemand zu Schaden kommt. Der kann das dann weiter beurteilen.

Danke vorab
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Elt-Onkel
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Re: PSA bei verunfallten Batterie-Autos

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

wahrscheinlich bin ich der einzige in Deutschland, der die Problematik der Batterie-Autos bis zur letzten Nachkommastelle
durchdrungen hat. Und ich habe auch viel mit den Amerikanern diskutiert, wie die das dort machen.

Die Landesfeuerwehrschulen, das Verkehrsministerium, und das Kraftfahrtbundesamt kennen meinen Vortrag.
Aber die Verantwortlichen haben Angst.
Man will aus politischen Gründen der Bevölkerung Batterie-Autos verordnen.
Daher traut sich keiner 'aus der Deckung'.
Ich habe dezidiert nachgewiesen, dass wegen fehlender PSA Deutsche Feuerwehrleute an vernfallten Batterie-Autos
nicht agieren dürfen.
Ersthelfer haben schon gar nichts daran zu tun.

Die Reaktion der FUK-Nord spricht Bände:
Zit.: "Sie wollen sich doch nicht mit der Deutschen Automobilindustrie anlegen."
Da habe ich dann zurückgeschrieben, das mir das als selbständiger Ingenieur egal ist.
Bisher hat es niemand geschafft, meine Ausarbeitungen auszuhebeln.


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Elt-Onkel
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Re: PSA bei verunfallten Batterie-Autos

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,
E-Jens hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 17:31 Hallo,

ich sehe die vEFK nicht an der Einsatzstelle.
Also in der Leitstelle ?

Frage:
Wie soll der von dort die Spannungsfreiheit am Unfallort prüfen ?

Wie war das noch mit den 5 Sicherheitsregeln ?

Was steht da bei Spiegelstrich 3 ?


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lagerregal
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Re: PSA bei verunfallten Batterie-Autos

Beitrag von lagerregal »

Elt-Onkel hat geschrieben: Sonntag 6. August 2023, 22:32 Bisher hat es niemand geschafft, meine Ausarbeitungen auszuhebeln.
Das macht dann ggf. der Staatsanwalt wegen unterlassener Hilfeleistung. Wundert mich, dass Du Deine FFs nicht nennen möchtest, nachdem Du das Thema ja schon an diverse Stellen kommuniziert hast..
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Elt-Onkel
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Re: PSA bei verunfallten Batterie-Autos

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

genau das macht er nicht.

Ich halte mich nämlich an §17 UVV.

Sowas schreiben nur Leute, die keine Ahnung haben.

Eigenschutz geht immer vor.
Niemals werde ich einen Kameraden anweisen, eine Elektroanlage zu berühren, deren Spannungsfreiheit nicht festgestellt worden ist.

Was nützt mir als Einsatzleiter ein toter Feuerwehrmann ?

Einfach das Thema von vorne lesen.


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E-Jens
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Re: PSA bei verunfallten Batterie-Autos

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

wenn man etwas gegen e-Mobilität hat, kommt so etwas heraus. Zum Glück ist es nicht immer so schlimm wie hier dargestellt. Bei den meisten Unfällen ist die Batterie äußerlich völlig unbeschädigt.

Ich stimme dir soweit zu, daß man sich irgendwann nicht mehr auf die Sicherheit eines verunfallten e-Fahrzeuges verlassen kann. Spannungen von 400 VDC oder 800 VDC sind kein Spaß.
Für alle Unfälle bei dehnen die Batterieumhüllung noch geschlossen ist, wird Sicherheit dadurch erreicht, dass die Batterie den Strompfad nach außen automatisch abschaltet. Dafür werden die Batterien permanent überwacht und schalten bei Fehlern ab. Ein ernster Unfall wird immer erkannt. Einige Fahrzeuge besitzen zusätzlich extra gekennzeichnete Stecker oder Sicherungen, damit die Rettung die Abschaltung der HV Batterie von Hand auslösen kann.
Bei den Unfällen bei denen die Batterieumhüllung offen ist, findet das meistens unter dem Auto statt. Das ist noch kein Problem weil immer noch abgedeckt.
Schwierig wird es, wenn das innere der Batterie offen ist. Weil die Batterie unter dem Fahrzeug ganz oder teilweise herausgebrochen ist. Das musst du abdecken.
Der Gedanke, das du während einer Rettung die Spannungsfreiheit feststellen kannst ist unrealistisch. Bis du fertig bist sind alle fertig und schon weg.
Und wo möchtest du messen, wenn die Fahrzeugfront stark verformt ist. Die Messpunkte sind irgendwo dadrinne und verlassen kannst du dich auf die Messergebnisse auch nicht.
Ja, eine bei einem Unfall zerfetzte Batterie ist nicht gut. Wenn der Schaden am Fahrzeug zu gross ist, spielt es für die Personen im Auto keine Rolle mehr, wie viel Zeit sich die Feuerwehr lässt.

Noch etwas zum Batteriehauptschütz.
Das Batteriehauptschütz ist ein überwachtes Doppelschütz. Alle Schaltzustände, alle Spannungsfälle und die Temperaturen im Schütze werden permanent überwacht. Ein Fehler bedeutet die sofortige Abschaltung der Batterie. Wenn die Steuerspannungen der Notauslinie fehlt, ist das Schütze auch sofort aus.

Aber mal eine grundlegende Frage. Wo soll das zweite Potential herkommen, wenn die Karosse an einem Potential liegt. Dann must du schon direkt in die Batterie greifen verd1 und irgendwie an die Karosse.

Es gibt bestimmt noch viel Verbesserungspatential aber Verteufeln braucht man E-Autos nicht.
Gruß Jens
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Elt-Onkel
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Re: PSA bei verunfallten Batterie-Autos

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

ein netter Beitrag.

Könnte ein Politiker geschrieben haben.

Leider wird kein einziges Problem mit Namen und Norm benannt.

Das Prüfen auf Spannungsfreiheit (Potentialdifferenz) soll also demnächst durch Handauflegen erfolgen ?
In Russland könnte das üblich sein.
In der EU, und insbesondere in Deutschland geht das so nicht.

Nochmal:

Das Abschalten der Batterie in KEINE vertraglich zugesicherte Eigenschaft der Automobilhersteller.

Ein Unfall in KEIN bestimmungsgemässer Gebrauch eines Batterie-Autos.

Wir werden doch hier öffentlich im Forum doch niemandem empfehlen,
die dritte Sicherheitsregel absichtlich zu missachten.

Es ist doch soooo einfach:
Zu jedem KFZ-Unfall wird eine VEFK beordert.
Die prüft die Spannungsfreiheit.
Fettich.

Und wenn eine Feuerwehr keine VEFK hat, dann muss sie eben eine ausbilden.
Es wird doch auch niemand ohne Führerschein als Fahrer in ein Feuerwehrauto befohlen.

Wer geht hinterher für 6 Jahre ins Gefängnis wenn ein Feuerwehrmann tot ist ?
Freiwillige vor.
E.Jens ?

Der Staatsanwalt sagt dann:
Sie hätten wissen müssen, dass zuerst die Spannungsfreiheit zu prüfen ist.

.
Sicherheitsregeln_E_a.jpg
.

Ich habe immer den Eindruck, es gibt guten und bösen Strom.

Böser Strom ist zuhause 230/400 Volt.

Guter Strom sind 800 bis 1'500 Volt in Batterie-Fahrzeugen.


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