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Re: ADR 2019

Verfasst: Donnerstag 3. Januar 2019, 11:06
von IH-Elektriker
Elt-Onkel hat geschrieben: Mittwoch 2. Januar 2019, 16:44 die 100 Wh - Grenze gilt für die Summe aller transportierten Akkus.

Die Obergrenzen für einzelne Zellen sind kleiner.
Dann habe ich ein gravierendes Problem wenn ich meine „normale“ Video- und Fotoausrüstung mit dem Auto transportiere.

In einer „kleinen“ Videokamera stecken i.d.R. Akkus mit so um die 25Wh. Jetzt habe ich aber auch noch
einen Fotoapparat, in dessen Batteriegriff stecken auch 2 Akkus mit je um die 7,5Wh. Sind also 15Wh.

Somit in den Geräten bereits ca. 40Wh.

Da aber diese Akkus i.d.R. nicht ausreichen habe ich immer mindestens 2 Sätze als Tauschakkus dabei.

Somit wären wir bei 120Wh – und der Transport somit nur unter Auflagen (Warnschild) möglich.

Nehme ich meine große professionelle Videokamera so habe ich dazu Akkus mit 98Wh sowie Akkus mit 120 und 180Wh.
Das sind für solche Kameras (Lebendgewicht ca. 11Kg) völlig normale Kapazitäten.

Hier dürfte ich nur den kleinsten Akku mitnehmen, dann muss aber das Smartphone zu Hause bleiben.

Noch schlimmer trifft es professionelle Filmteams bspw. vom Fernsehen. Dort addiert sich das ganze recht fix, einige
hunderte Wattstunden sind da verteilt auf verschiedene Geräte völlig normal – Kameraakkus, Kontrollmonitor, Tonmischer, Akkuleuchten usw.
Oftmals nimmt man da aus Gründen der Kompatibilität gleichartige Akkus, oft mit um die 60 bis 100Wh pro Stück.

Wenn ich in den Urlaub fahre so habe ich i.d.R. den Fotorucksack dabei, also da schon mal 120Wh, dazu Laptop und Tablet, Powerbank dazu und das unvermeidliche Smartphone – schon alles viel zu viel !

Oder wie machen das zukünftig Handwerker mit vielen Akkuwerkzeugen ?

Re: ADR 2019

Verfasst: Donnerstag 3. Januar 2019, 20:30
von Olaf S-H
IH-Elektriker hat geschrieben: Donnerstag 3. Januar 2019, 11:06 ... Oder wie machen das zukünftig Handwerker mit vielen Akkuwerkzeugen ?
Moin zusammen,

wenn man es jetzt 110 %ig nimmt, dann benötigt der Omnibus sicherlich auch eine Kennzeichnung. Was da so alles im "Handgepäck" mitgeführt wird, könnte die Grenze locker überschreiten.

Wer muss jetzt zum Arzt - der, der darüber nachdenkt, oder der, der die Richtlinie verabschiedet hat?

Gruß Olaf

Re: ADR 2019

Verfasst: Montag 7. Januar 2019, 12:36
von Elo-Ocho
Moinsen,

zum Glück ist es doch nicht ganz so schlimm...

https://www.gefahrgut-foren.de/ubbthre ... #Post25983

Ocho

Re: ADR 2019

Verfasst: Montag 7. Januar 2019, 13:03
von IH-Elektriker
Elo-Ocho hat geschrieben: Montag 7. Januar 2019, 12:36 Moinsen,

zum Glück ist es doch nicht ganz so schlimm...

https://www.gefahrgut-foren.de/ubbthre ... #Post25983

Ocho
Besten Dank für die Info !

Re: ADR 2019

Verfasst: Montag 7. Januar 2019, 21:47
von Elt-Onkel
Hallo,

man beachte meine Wortwahl:
Elt-Onkel hat geschrieben: Mittwoch 2. Januar 2019, 16:44 Hallo,


die 100 Wh - Grenze gilt für die Summe aller transportierten Akkus.


Man sich (aus politischen Gründen) dazu entschlossen,
daß Lithium-basierte-Batterien in Fahrzeugen, die zu dessen Antrieb dienen,
per Anordnung nicht deklariert werden müssen.

Ein Tesla S hat z.B. 65'000 Wh an Bord.
das ist kein Gefahrgut.

Aber ein Schuhkarton voller Funktelefon-Akkus muß deklariert werden,
und der Fahrer braucht eine zugehörige Ausbildung,
und das Transportfahrzeug eine vorgeschriebene GGVS-Ausrüstung.

Schon vor einem Jahr habe ich dem KBA geschrieben,
daß an jedes E-Auto mindestens 4 o.g. orange Warntafeln anzubringen seien müssten.

Der Feuerwehr ist es egal, zu welchen Zweck sich Lithium-Akkus in einem Auto befinden.


Man kann auch immer weiter Ausnahmeregelungen erfinden.

Helfen tut es der Feuerwehr (und den Fahrzeuginsassen) nicht.



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