Ladesteckdose am Mietshaus

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Josupei
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Re: Ladesteckdose am Mietshaus

Beitrag von Josupei »

Moin Olaf,

tausend Dank für die geile Aufstellung!

Grüßle
Josupei
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Elt-Onkel
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Re: Ladesteckdose am Mietshaus

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

Go-Box 11kW:
.
Go_Box_11kW_ab.png
.

Kabellänge: 8,50m
Das müsste auch für Rückwärtseinparker hinreichen.


...
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SPS
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Re: Ladesteckdose am Mietshaus

Beitrag von SPS »

Olaf S-H hat geschrieben: Dienstag 5. September 2023, 06:01 Wenn ich einen Haupt-RCD habe, dann passt es. Habe ich jedoch mehrere parallel geschaltete RCDs, dann muss ich die Bemessungsdifferenzström addieren und bekomme plötzlich kleinere Werte für den Erder. Auf den Typ B wird hier nicht eingegangen - muss ja auch nicht, da der Gleichfehlerstrom-Erder einen größeren Wert haben darf als der Wechselfehlerstrom-Erder.
Hallo Olaf zum Thema Erdungswiderstand bei mehreren RCD hatten wir schon Beiträge.
Da gab es eine Rechnung zu. Ich glaube im EP von Klaus.
Ich hatte dazu eine Office-Tabelle erstellt. Im verlinkten Thema zugänglich

Neuere Fachbeiträge haben da einfachere Rechnungen oder auch keine.

Altes Thema
viewtopic.php?t=17400&p=207237#p207237

Bei Typ B RCD muss der Erder, so wie ich es verstanden habe, einen kleineren Widerstand haben.
Da steht in den Tabellen bei Gleichfehlerströmen der RCD mit Faktor 2 für den Auslösestromtyp. 0,5 ... 2 IΔn Bei Typ B und bei Typ A 0,35 ... 1,4 IΔn
https://search.abb.com/library/Download ... mentPartId
Tabelle Seite 18 im PDF

Sowie multipliziert mit Faktor 2 für den 2-fachen Prüfstrom bei Selektiven RCD im TT.
Meinst du die Grenze beim Herzkammerflimmern, die bei Gleichstrom höher ist?
Mit freundlichem Gruß sps
Olaf S-H
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Re: Ladesteckdose am Mietshaus

Beitrag von Olaf S-H »

Moin SPS,

bei 50 V Berührungsspannung und 30 mA Bemessungsdifferenzstrom ergibt sich ein Erder von 1 667 Ohm (50 V / 0,03 A).

Bei 120 V (DC) und 60 mA haben wir 2 000 Ohm (120 V / 0,06 A).

Wenn der Wechselstromerder passt, dann passt auch der Gleichstromerder.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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SPS
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Re: Ladesteckdose am Mietshaus

Beitrag von SPS »

dank1 Olaf
Mit freundlichem Gruß sps
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