Seite 1 von 1

Beauftragung Kran

Verfasst: Freitag 15. August 2014, 00:50
von 50Hertz
Beauftragung Kranführer.
Kranführer müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen:

1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. körperlich und geistig geeignet sind,
3 im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sein und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben
4. von ihnen muss zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.