Beauftragung Kran
Verfasst: Freitag 15. August 2014, 00:50
Beauftragung Kranführer.
Kranführer müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen:
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. körperlich und geistig geeignet sind,
3 im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sein und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben
4. von ihnen muss zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Kranführer müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen:
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. körperlich und geistig geeignet sind,
3 im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sein und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben
4. von ihnen muss zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.