Welche Unterweisung für F&E Bereiche für EFKs

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Fabi aus Berlin
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Welche Unterweisung für F&E Bereiche für EFKs

Beitrag von Fabi aus Berlin »

Hallo in die Runde,
mich interessiert es wie Mitarbeiter bei Euch geschult werden die im F&E (Forschung und Entwicklung) Bereich tätig sind. Aus meiern Sicht macht es nicht viel Sinn den F&E Mitarbeitern etwa über Abschaltbedingungen der Hausinstallation zu erzählen. Diese fühlen sich dann gelangweilt. Die meisten dieser MA haben ein Studium oder Technikum abgeschlossen.

Folgende Themen gehören aus meiner Sich in eine Unterweisung einer EFK die im F&E Bereich tätig ist:

- Gesetzliche Grundlagen ArbSchG, DGUV V1, DGUV V3 und BetrSichV
- Spannungsebenen
- Schutzklasse
- Schutzart
- Trenntransformator
- Arbeitsmethoden gemäß VDE 0100-105
- VDE Werkzeug
- RCD und die Funktionsweise
- Umgang mit Hochspannungsprüfungen (Prüfungen auf Durchschlagsfestigkeit)
- Gefahren des elektrischen Stromes
- Messkategorien bei den Messgeräten CAT0, CAT2, CAT3 und CAT4
- Messleitungen nur mit Berührungsschutz
- Spannungsfreiheit feststellen mit Spannungsprüfer
- Messen Strom und Spannung mit Multimeter (alternativ Stromzange)
- Errichten und Betrieben von Prüf- und Versuchsfeldern gemäß DIN EN 50191
- Prüfplatz mit und ohne zwangsläufigen Berührungsschutz
- DGUV V3 Prüfungen wie beantragen und wo
- Umgang mit defekten Betriebsmitteln
- Arbeitstägliche Sichtprüfung auf offensichtliche Beschädigungen

Ich würde mich freuen, wenn ich von Euch erfahren könnte was ihr noch in die Unterweisung der F&E MA einbezieht. Ich kann mir vorstellen, dass einige Tätigkeiten in allen F&E Bereichen stattfinden.

Viele Grüße

Fabi aus Berlin
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Elektromann
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Re: Welche Unterweisung für F&E Bereiche für EFKs

Beitrag von Elektromann »

Hallo Fabi,

ich mache auch Schulungen für die Mitarbeiter in Teilchenbeschleunigern
(z.B. Spannung messen bei 30kV, arbeiten mit dem Ignitron, Schutzmaßnahmen in unterschiedlichen Netzformen).
Wenn Dich das interessiert dann PM
froebel88
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Re: Welche Unterweisung für F&E Bereiche für EFKs

Beitrag von froebel88 »

Kommt das nicht auch auf die konkreten Tätigkeiten/Berührungspunkte an?

Jemand der studiert hat, hat grundsätzlich wahrscheinlich noch nichts von Abschaltbedingungen gehört.. Jedenfalls ist das nicht unbedingt Teil eines klassischen Ingenieurstudiums. Und selbst wenn, dann ist die Fülle an Wissen, das nach der geschriebenen Klausur noch vorhanden ist, erfahrungsgemäß durchaus variabel.
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Elektromann
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Re: Welche Unterweisung für F&E Bereiche für EFKs

Beitrag von Elektromann »

froebel88 hat geschrieben: Freitag 9. September 2022, 01:14 Jemand der studiert hat, hat grundsätzlich wahrscheinlich noch nichts von Abschaltbedingungen gehört.. Jedenfalls ist das nicht unbedingt Teil eines klassischen Ingenieurstudiums. Und selbst wenn, dann ist die Fülle an Wissen, das nach der geschriebenen Klausur noch vorhanden ist, erfahrungsgemäß durchaus variabel.
Meine Schulungsteilnehmer in den Teilchenbeschleunigern sind meist Physiker, teilweise auch Physik Professoren. Das ist zum Schulen immer eine kleine Herausforderung. Die können aus den Stand eine komplexe Differentialgleichung lösen, aber mit Normen haben die das nicht so. Ich habe eine Netzsimulation gebaut auf der alle Netzformen und die Schutzmaßnahmen enthalten sind. Also vom IT/TT/TN Netz usw. damit und mit konkreten Experimenten kann man die Schulungsteilnehmer ganz gut abholen. Als ich einmal über den Widerstand des menschlichen Körpers gesprochen hab, kam aus dem Auditorium sofort die Frage ob wir das nicht mal messen können. Herausgekommen ist eine beeindruckende Messreihe mit Hightech Messgeräten das hat schon Spaß gemacht. Man muss eben damit leben können, dass solche Teilnehmer eigene Ideen haben und durchaus Fragen aufwerfen die nicht aus dem Stand zu beantworten sind. Manchmal muss man dann auch die Normen und (VDE-) Vorschriften verteidigen. Viele in diesen Kreisen sind der Ansicht "das gilt doch hier gar nicht!" das ist aber falsch. Auch im Kerntechnik- oder LHC Labor gelten DGUV und Co :-)
MOMA2
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Re: Welche Unterweisung für F&E Bereiche für EFKs

Beitrag von MOMA2 »

Prinzipielle Grundsätze für Unterweisungen
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen
und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 ArbSchG
sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 ArbSchG zu unterweisen.

Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen.
Sie muss dokumentiert werden.
Der Unternehmer hat den Versicherten, die für ihren Arbeitsbereich
oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte
der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln
sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.

Beispielsweise sind auch betriebliche Ereignisse (Unfälle-Beinaheunfälle etc.)
inklusive der durchgeführenden Maßnahmen nochmals Anzusprechen.

Anders schauts bei Maßnahmen für Elektrotechnische Qualifizierungsmaßnhamen aus,
die zum Erwerb bzw. Erhalt der Sach- und Fachkunde notwendig bzw. erforderlich sind.
Diese sind z.B. auf Basis eines betrieblichen Schul- Ausbildungsplanes durchzuführen.

Die bishergigen Vorschläge betreffen aus meiner Sicht den Bereich Elektrotechnische Qualifizierungsmaßnahmen.
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