Sicherheitsunterweisung selbst lesen

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cmyk61
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Sicherheitsunterweisung selbst lesen

Beitrag von cmyk61 »

Hallo zusammen,
ich brauche mal Eure Einschätzung zu dem Thema aus dem Betreff.
Ja, es ist ein Cross-Posting aus dem Elektronik-Kompendium.
Aber ich benötige noch weitere, kompetente Antworten. INsbesondere um die Frage der rechtlichen Konsequenzen für mich wenn ich unterschreibe.

Durch Corona-bedingte Kurzarbeit kamen natürlich auch diese Sicherheitsunterweisungen zu kurz: sie fanden nicht statt.
Nun legte uns unser Abteilungsleiter (Nicht Elektrofachkraft) einen Schnellhefter vor: "Leseschulung Jahresunterweisung Elektrofachkräfte", welche wir uns durchlesen sollen.
Im Anschluss daran dürfen wir eine Unterschrift leisten mit der eingetragenen, schriftlichen Bemerkung: "Aufgrund der Corona-Pandemie wird das Wissen nicht durch eine Schulung vermittelt, sondern durch das eigenständische Durcharbeiten einer theoretischen Arbeitsmappe. Die Namen der Elektrofachkräfte sind grau unterlegt."
Ist eine solche Unterweisung im Selbststudium überhaupt möglich? Die Teilnahme an dieser Unterweisung sollen auch 3 "Nicht-Elektrofachkräfte" nach dem Durchlesen bestätigen.
Jeder Teilnehmer bestätigt, so verstehe ich den Text, lediglich seine Teilnahme mit Unterschrift und Datum. Weiterhin bestätigt der Abteilungsleiter durch seine Unterschrift die Unterweisungen mit seiner Unterschrift.
Unsere VEFK habe ich diesbezüglich noch nicht gesprochen. Der ist nicht erreichbar. Vllt erst wieder nächste Woche :-/
Kann es sein, dass dieses Unterschrift dann nicht das Papier wert ist auf dem sie steht? Oder gibt es anlässlich der aktuellen Situation tatsächlich die Möglichkeit dies so zu handhaben?
Gruß
Ralf
Leben und leben lassen
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Elt-Onkel
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Re: Sicherheitsunterweisung selbst lesen

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

in Deutschland ist die Amtssprache Deutsch.

Ist das Schriftstück in Deutsch verfasst ?

Wenn ja, dann ist doch alles richtig.
Wo steht denn, das die Unterweisung mündlich zu erfolgen hat ?
Der Arbeitgeber kann die Art der Darreichung selbst bestimmen.


...
ThomasR
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Re: Sicherheitsunterweisung selbst lesen

Beitrag von ThomasR »

Jein.

Eine Unterweisung muß regelmäßig Verständnisfragen ermöglichen. Auch eine Selbstlernplattform kann das bieten. Eine lediglich schriftliche Unterweisung aber nicht. Im Übrigen hat sich der Unterweisende zu versichern, daß die Unterwiesenen die Inhalte auch verstanden haben. Das kann durch persönliche Nachfrage oder, - im Falle einer Selbstlernplattform -, durch entsprechende Testfragen erfolgen.

Wenn es sich ausschließlich um erfahrenes Personal und Wiederholungsunterweisungen handelt, dürfte das - Corona bedingt - einmalig auch in Papierform möglich sein. In keinem Fall aber bei "Neulingen" oder "neuer Materie"!

Man stelle sich vor, ein Analphabet (davon gibt es genügend "versteckte") unterschreibt das Papier blind und begeht in der Folge einen Fehler, der aus der Unterweisung nicht hätte passieren dürfen! Dann dürfte der Unterweisende ein Problem haben :cool:

Wir haben dafür eine Selbstlernplattform eingerichtet, in der jede Menge Multiple Choice Tests drin sind. Diese sind zufallsbedingt ausgewählt und in immer anderer Zusammenstellung/Reihenfolge. Da hilft auch kein auswendiglernen. Damit wird alles zuverlässig erfüllt.
DBY656
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Re: Sicherheitsunterweisung selbst lesen

Beitrag von DBY656 »

cmyk61 hat geschrieben: Freitag 12. März 2021, 12:28 ... Aber ich benötige noch weitere, kompetente Antworten. ...
Das sollte doch bereits Begründung genug sein, dieses noch nicht zu unterschreiben.

Steht auf den schriftlichen Einweisungsunterlagen, bzw. dem Blatt wo unterschrieben werden soll, wer der Unterweisende ist?

Gruß Markus
Elo-Ocho
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Re: Sicherheitsunterweisung selbst lesen

Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen cmky61,

ich sehe grundsätzlich kein Problem darin, dass sich jeder fähige Elektriker, der das nicht zum ersten oder zweiten Mal mitmacht, die jährliche Unterweisung selbst antut.

Für neue Mitarbeiter und frische Gesellen könnte das anders aussehen, dass muss die VEFK entscheiden.

Natürlich muss jeder Fragen stellen können und dürfen, ein, auch fernmündlich abgehaltenes kurzes Gespräch kann genutzt werden, um mit gezielten Fragen heraus zu finden, ob jeder weiß, was er so im Arbeitsalltag zu tun und zu lassen hat.

Ich gehe doch schwer davon aus, das die VEFK das Verfahren kennt und gutheißt, bzw. selbst initiiert hat.

Was meinst Du mit "Nicht-Elektrofachkräfte"?

Gruß,

Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
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Tobi P.
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Re: Sicherheitsunterweisung selbst lesen

Beitrag von Tobi P. »

Moin,
ThomasR hat geschrieben: Freitag 12. März 2021, 15:42 Wir haben dafür eine Selbstlernplattform eingerichtet, in der jede Menge Multiple Choice Tests drin sind. Diese sind zufallsbedingt ausgewählt und in immer anderer Zusammenstellung/Reihenfolge. Da hilft auch kein auswendiglernen. Damit wird alles zuverlässig erfüllt.
sowas haben wir für unsere Firmenfahrzeugführer in Verwendung (ja, auch für das Führen von Fahrzeugen sind Unterweisungen vorzunehmen!). Die regelmässige Kontrolle der Führerscheine und die Unterweisungen (mit Lernerfolgskontrollen) erfolgen komplett online, die Führerscheinüberprüfung enthält einen Echtheitscheck.

Und seien wir mal ehrlich - die meisten "Verständnistests" bei Sicherheitsunterweisungen sind so gestrickt dass die praktisch jeder bestehen kann der sein Gehirn nicht an der Eingangstür abgegeben hat. Insofern habe ich mit dem Selberlesen einer schriftlichen Unterweisung kein Problem sofern es sich nicht um irgendwelche Supersonderspezialspezialistenthemen handelt. Wenn ich mir eine neue Kaffeemaschine fürs Büro kaufe kommt ja auch keiner vorbei und liest mir die Bedienungsanleitung vor um sicherzugehen dass ich die verstanden habe.


Gruß Tobi
Olaf S-H
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Re: Sicherheitsunterweisung selbst lesen

Beitrag von Olaf S-H »

Moin cmyk61,

zu den rechtlichen Belangen bitte ich Dich, einen Fachanwalt zu konsultieren.

Das ArbSchG fordert in § 12 eine Unterweisung. Der AG hat den AN zu unterweisen.
Die DGUV Vorschrift 1 fordert in § 4 eine Unterweisung. Die Unterweisung muss in "verständlicher Weise" erfolgen.
Die DGUV Regel 100-001 hat hier nun die Konkretisierung im Abschnitt 2.3.1:

"... Ein ausschließliches Selbststudium der Versicherten ist zur Unterweisung in der Regel nicht ausreichend. Die mündliche Unterweisung hat in verständlicher Form und Sprache stattzufinden. ..."

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
IH-Elektriker
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Re: Sicherheitsunterweisung selbst lesen

Beitrag von IH-Elektriker »

Olaf S-H hat geschrieben: Sonntag 21. März 2021, 00:03
"... Ein ausschließliches Selbststudium der Versicherten ist zur Unterweisung in der Regel nicht ausreichend. Die mündliche Unterweisung hat in verständlicher Form und Sprache stattzufinden. ..."

Ganz schlaue Leute nehmen dann ein entsprechendes Video zur Unterweisung, schicken das einfach an die zu unterweisenden Personen und lassen sich die Unterweisung bestätigen – und sind damit auf der sicheren Seite, denn die Unterweisung ist MÜNDLICH erfolgt (vorausgesetzt das Video hat eine Tonspur….)

Also einfach (s)ein Smartphone schnappen, die Unterweisung „runterlabern“ und die MP4-Datei dann per Whatsapp verschicken oder so 😉 (und anschließend unterschreiben lassen), wohl wissentlich das 95% aller zu unterweisenden Mitarbeiter dieses Video nie ansehen werden.

Aber der Vorschrift ist Genüge getan ! sagnix1
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Elt-Onkel
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Re: Sicherheitsunterweisung selbst lesen

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

das liegt doch genau im Trend der Zeit.

Die Obrigkeit will doch in Zeiten von Corona keine persönlichen Kontakte mehr.


...
IH-Elektriker
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Re: Sicherheitsunterweisung selbst lesen

Beitrag von IH-Elektriker »

Elt-Onkel hat geschrieben: Montag 22. März 2021, 20:09
das liegt doch genau im Trend der Zeit.

Die Obrigkeit will doch in Zeiten von Corona keine persönlichen Kontakte mehr.
Unterweisungen per Skype, Zoom, Teams oder andere Tools sind aktuell oftmals die einzige Möglichkeit um Unterweisungen von mehreren Personen gleichzeitig durchzuführen ohne gleich ein halbes Fußballstadion nutzen zu müssen....

Ich habe Ende Oktober eine Präsenzschulung geplant - mit 15 Teilnehmern und zwei Dozenten, in einem Raum (eher Saal) für normal 400 Personen ;)
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