Nachrüstung RCD - Kostenübernahme

Alles rund um die Arbeitssicherheit.
aleknuk
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Nachrüstung RCD - Kostenübernahme

Beitrag von aleknuk »

Hallo zusammen,

ich hab da mal eine Frage:
ein gewerblich genutztes Gebäude wurde 2011 errichtet und es wurden in einigen Stromkreisen der RCD bewusst nicht installiert.
Nun sind da aber leider Steckdosen angeschlossen die im normalen Büro zugänglich sind. Also Laienbedienbar.

Laut VDE Norm 0100-410 muss eine solche Steckdose seit 2007 einen RCD vorgeschaltet haben. Nun stellt sich mir die Frage:
Wer kommt für die Kosten der Nachrüstung auf?
Gibt es rechtliche Möglichkeiten?
Ausnahmen?
Kann man die damalige Firma verantwortlich machen?

Bitte um Ideen!
Vielen Dank schon mal im Voraus! dank1
Elo-Ocho
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Re: Nachrüstung RCD - Kostenübernahme

Beitrag von Elo-Ocho »

Hallo Alenuk,

ich kenne aus meinen VOB-Projekten seit 2014 so, dass der Kunde einen Anspruch auf ein normgerechtes, funktionierendes Werk hat. Unabhängig einer fehlerhaften Planung und Ausschreibung. Der Errichter der Anlage hat Anspruch auf die vollständige Bezahlung dieser Leistung, ungeachtet fehlender Positionen im Angebot, weil diese nicht ausgeschrieben waren. Daher wird der Errichter das kaum auf seine Kosten machen müssen.

Im Prinzip ist der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz verantwortlich. Dazu gehört auch die Sicherheit der el. Anlage. Wenn dieser jetzt einen Elektriker mit der Herstellung einer normgerechten, betriebssicheren el. Anlage mit x Steckdosen, y Schaltern und z Leuchten, sowie allem was dazugehört zum einem bestimmten, vom Elektriker kalkulierten pauschalen Preis beauftragt hätte, hätte dieser mit der Abnahme sagen können und müssen, was fehlt. Das hätte dieser dann zu seinen Lasten nachinstallieren müssen, meine ich.

9 Jahre nach Errichtung der Anlage kannst Du froh sein, wenn der Eli noch Unterlagen hat. Zu seinen Lasten wird der sicherlich gar nichts ändern.
Längere Fristen gibt es für arglistig, böswillig und absichtlich versteckte Mängel, z.B. wenn er nur die Gehäuse der FI´s nach der Erstprüfung in der Anlage belassen hätte, oder die 16² Zuleitung in der Wand auf 4² reduziert hätte. Aber einen fehlenden FI hätte man durchaus bemerken und bemängeln können (und müssen).

Für welchen Zweck wurden denn die Stromkreise gebaut? Hingen das immer schon normale, von jedem zu benutzende Schukodosen dran? Vielleicht waren die SK ja gar nicht für diesen Zweck gedacht.

Gruß,

Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
aleknuk
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Re: Nachrüstung RCD - Kostenübernahme

Beitrag von aleknuk »

Hallo und danke fürs mitdenken!

Die Steckdosen sind praktisch in allen Büros für den Anschluss von PCs.
Die sollten nicht alle auf einmal ausgehen falls einer einen Kurzen verursacht.

Bisher hat sich nicht wirklich jemand drum gekümmert, aber wenn was passiert wird das halt rauskommen, und dann bin als BVEFK als erstes dran. hair1
Olaf S-H
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Re: Nachrüstung RCD - Kostenübernahme

Beitrag von Olaf S-H »

Moin aleknuk,

um die Frage beantworten zu können müsste man wissen, was damals bei der ausführdenden Firma bestellt wurde und ob diese ggf. Bedenken angemeldet hatte.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
laut&hell
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Re: Nachrüstung RCD - Kostenübernahme

Beitrag von laut&hell »

Hallo aleknuk,
aleknuk hat geschrieben: Freitag 29. Mai 2020, 11:28 Laut VDE Norm 0100-410 muss eine solche Steckdose seit 2007 einen RCD vorgeschaltet haben. Nun stellt sich mir die Frage:
Wer kommt für die Kosten der Nachrüstung auf?
Gibt es rechtliche Möglichkeiten?
Ausnahmen?
Kann man die damalige Firma verantwortlich machen?
Generell kannst du von einer Norm jederzeit abweichen bzw. bist nicht verpflichtet diese überhaupt anzuwenden. Da Normen aber im Allgemeinen als Stand der Technik gelten sollte deine Lösung ein vergleichbares Schutzniveau wie die Norm bieten.

Wenn also auf den lt. Norm erforderlichen RCD verzichtet wird, musst du entsprechende gleichwertige Maßnahmen ergreifen, die ein vergleichbares Schutzniveau bieten. Im generellen sind das dann entsprechend organisatorische Maßnahmen (auch wenn natürlich analog zum Brandschutz gilt: Technische Maßnahmen vor organisatorischen vor persönlichen).

Wenn du mit "damalige Firma" den Errichter meinst mitnichten. Wenn der Errichter korrekt war, hat der Bauherr von diesem eine Errichterbescheinigung erhalten (Rechtscharakter von Normen etc.), sollte aber in diesem Zug auch dokumentiert haben, wo es Ausnahmen gab (...soviel zur Theorie, auch viele Fachunternehmer haben von Fachunternehmererklärung und Errichterbescheinigung noch nie etwas gehört). Im Falle des Falles müssten hier viele weitere Faktoren beachtet werden, die wesentliche Frage wäre vor allem, wer die Fachplanung leitete.

Unabhängig davon obliegt es dem Betreiber bzw. dem Unternehmer der Immobilie, hier über entsprechende Maßnahmen zu entscheiden. Wenn dieser bzw. dessen VEFK also nun zu dem Schluss kommt, dass aufgrund der Gefährdungslage hier ein RCD eingebaut werden muss, muss dies, selbstverständlich zu dessen eigenen Lasten, installiert werden.

Langer Rede kurzer Sinn: RCD installieren lassen und gut ist. Wenn erhöhte Anforderungen an die Verfügbarkeit der Stromkreise bestehen, für jeden Stromkreisen einen eigenen RCBO verwenden. Wenn zu viele Rechner an einem Stromkreis hängen, mehr Stromkreise legen. Oder die Rechner mit einer kleinen USV ausstatten...
steckdoesler
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Re: Nachrüstung RCD - Kostenübernahme

Beitrag von steckdoesler »

@alle,

Abgesehen davon: Die VDE gibt es her, dass kein FI verbaut wird. Es ist dort zulässig, wo eine Elektrofachkraft regelmäßig die Anlage überprüft und wartet. Der Fragesteller ist doch EFK!?

Ich vermute, dass das der Hintergrund war weshalb man auf den FI verzichtete.

MfG

SD
E-Jens
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Re: Nachrüstung RCD - Kostenübernahme

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

es gibt keine Erfordernis, auf den RCD zu verzichten und dadurch eine höhere Gefährdung in Kauf zu nehmen.
Gruß Jens
steckdoesler
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Re: Nachrüstung RCD - Kostenübernahme

Beitrag von steckdoesler »

@Jens,
es gibt keine Erfordernis, auf den RCD zu verzichten und dadurch eine höhere Gefährdung in Kauf zu nehmen.
was hat diese Bemerkung damit zu tun, dass der VDE den Verzicht auf einen FI zu lässt. Ich wollte dem Fragesteller lediglich signalisieren dass sein Unterfangen "Kostenübernahme" schon deshalb ins Leere laufen könnte. Ich war und bin schon immer für den Einsatz von FI-Schutzschaltern unabhängig von der Diskussion die gerade aus Fachkreisen dagegen geführt wurde.

MfG

SD
Funker
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Re: Nachrüstung RCD - Kostenübernahme

Beitrag von Funker »

Hallo zusammen,

das Thema nicht Normengerecht ausgeführte Anlage gibt es öfters.
Wie hier vergessene oder nicht installierte RCD, Errichtung der Hauptstromverbindungen in TN - C statt TN - S u.s.w. gibt es öfters.
Zuständig wäre eigentlich der GU gewesen durch ordnungsgemäße Planung, Errichtung und Abnahme.
Wenn der das nicht ordnungsgemäß organisiert aber dann trotzdem durch den Bauherrn / Betreiber ohne eigene Kontrollen die Abnahme erfolgt,
ist für diesen in der Regel fünf Jahre nach Errichtung der Zug zu Reklamationen abgefahren.
Stellt dann im Nachgang bei einer Wiederholungsprüfung eine EFK diese Mängel mit, ist der Betreiber in der Pflicht diese Mängel auf seine Kosten
korrigieren zu lassen.
Gibt es in den nächsten 30 Jahren einen Unfall mit Todesfolge greift die Haftung bis dahin. Dort sind alle dann mit befangen, die in dem Zeitraum geprüft aber Mängel nicht gemeldet haben oder als Betreiber die Mängel nicht abgestellt haben oder wenn im Versicherungsfall die Versicherung
bei Schadensereignis nicht zahlt.
Daher sollte man als prüfende EFK nach Mangelfeststellung diesen schriftlich wiederholen, bis etwas geändert wird. Nur so bleibt man im Schadenfall außerhalb der Haftungskette.
aleknuk
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Re: Nachrüstung RCD - Kostenübernahme

Beitrag von aleknuk »

Ich danke allen für Ihre Gedanken und Wissen zu dem Thema.dank1 dafuer1
Mittlerweile hab ich das Thema auf höhere Ebenen innnerhalb unserer Organisation geleitet.
Auch hier ist man der Meinung das das so schnell wie möglich auf Normgerechten Stand gebracht werden muss.
War ja eigentlich klar. Bin gespannt wer die Kosten tragen muss.

Grüße ins Forum!
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