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Zutrittsdokumentation elektrische Betriebsräume

Verfasst: Freitag 8. Mai 2020, 11:31
von laut&hell
Guten Morgen zusammen,

gibt es eine Vorschrift oder Richtlinie (gleich welcher Art), die eine Dokumentation darüber fordert, wer bzw. wann einen Betriebsraum betreten hat (Trafostation, NSHV etc.), ggf. auch mit damit verbundenen Aufbewahrungsfristen? Bitte unbedingt mit Quelle, um gelebte Praxis oder betriebsindivduelle GfA oder Vereinbarungen geht es mal nicht.

Hat datenschutzrechtliche Gründe...

Danke & viele Grüße

Re: Zutrittsdokumentation elektrische Betriebsräume

Verfasst: Freitag 8. Mai 2020, 14:57
von langer
Hallo laut & hell,

in den nun über 30 Jahren meiner Tätigkeit in der Elektrotechnik und das auch in mehreren Firmen, egal ob dort angestellt oder als Dienstleister tätig, war nicht einmal von einer Zutrittsdokumentation die Rede. Selbst in einer Trafostation, in der Trafos des ortsansässigen EVUs und der Firma betrieben wurden, wurde das nicht gemacht.
Nach meiner bisherigen Erfahrung war jeder zutrittsberechtigt, der einen Schlüssel von der jeweiligen vEFK ausgehändigt bekam, was oftmals mit einer gesonderten Unterweisung und Empfangsbestätigung einherging.

Gut, das soll jetzt nicht heißen, dass das in den 30 Jahren immer richtig gemacht wurde.

Viele Grüße
langer

Re: Zutrittsdokumentation elektrische Betriebsräume

Verfasst: Freitag 8. Mai 2020, 15:06
von Elo-Ocho
Hallo laut & hell,

geht mir genauso. Einmal musste ich sogar eine Kopie meines Gesellenbriefes beibringen, damit ich selbstständig in den Schalträumen eines Energieversorgers arbeiten durfte.

Solche Dokumentationen sind mir nur bekannt, wenn ich in Chemischen Anlagen war. Dann allerdings nicht wegen der el. Betriebsumgebung, die wollten im Schadensfall einfach nur wissen, wen sie noch suchen müssen.

Ich gehe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass eine solche Forderung nicht aus "öffentlichen" Quellen hergeleitet werden kann. Sollte eine Firma jedoch mitmeißeln wollen, wer wann in welchem Raum war oder ist, weiß ich nicht, ob man das verbieten kann.

Mir ist jedoch ein Fall bekannt, da sollte die Anwesenheit von Personen in einem Raum über eine Zeit aufgezeichnet werden, um notwendige Luftwechselraten berechnen zu können. Das wurde vom Betriebsrat unterbunden, weil man befürchtete, man wolle die Arbeitnehmer ausspionieren.

Gruß,

Ocho

Re: Zutrittsdokumentation elektrische Betriebsräume

Verfasst: Freitag 8. Mai 2020, 18:01
von Funker
Als erstes einmal eine aktuelle Ausschreibung des SIB -Sachsen für die Felsenbühne Rathen Umbau
, wo unter

1 .5.16. 1 ,000 psch .........................
Einweisung des Nutzers und des Energieversorgers
in die neu errichtete Trafostation,
einschließlich Einweisungsprotokoll und Betriebsbuch.

https://www.google.de/search?ei=RoC1Xof ... 8953364757

Ich kenne das eigentlich aus Mittelspannungsstationen 20 kV / 10 kV / 400 V, wo die Bücher ausliegen und ich mich immer fleißig eintrage.

Re: Zutrittsdokumentation elektrische Betriebsräume

Verfasst: Freitag 8. Mai 2020, 19:51
von Olaf S-H
Moin laut&hell,

mir ist hierzu auch keine Regelung bekannt.

In MS-Stationen ist es üblich, dass ein Stationsbuch geführt wird. Dies kann noch eine Altlast aus einem verstaubten Regelwerk sein.

Bei einem Kunden hatten wir letztens den Fall, dass eine abgeschlossene elektrische Betriebsstätte mehrmals zu Feierabend zur offenen elektrischen Betriebsstätte wurde. Ein Auslesen des elektronischen Schließzylinders erwies sich als bürokratische Herausforderung. Wir haben dann nochmals Unterweisungen durchgeführt und Kontrollgänge vorgenommen. Derzeit klappt es.

Gruß Olaf

Re: Zutrittsdokumentation elektrische Betriebsräume

Verfasst: Freitag 8. Mai 2020, 20:15
von Funker
Grundlage ist VDE 0105 - 100 : 2015 -10 bzw. vorherige Auflagen

"4.4 Kommunikation (Informationsübermittlung)
Kommunikation umfasst jede Art der Informationsübergabe oder des Informationsaustausches zwischen Personen, d. h. mündlich (z. B. Telefon, Sprechfunk, direktes Gespräch), schriftlich (z. B. Telefax oder E Mail) und optisch (z. B. Sichtgeräte, Anzeigetafeln, Leuchtanzeigen).
Vor Beginn einer Arbeit muss der Anlagenverantwortliche über die vorgesehene Arbeit informiert werden.
Alle für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage erforderlichen Informationen, wie Netzzustand, Schaltgerätezustand (ein, aus, geerdet), Zustand der Sicherheitseinrichtungen, müssen durch eine Meldung über¬mittelt werden."

"4.7 Schaltpläne und Unterlagen
Es müssen aktuelle Schaltpläne und Unterlagen für die elektrische Anlage verfügbar sein."

Erläuterung im Band 13 der VDE SR des zuständigen K223

Für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage sind aktuelle Schaltpläne und Unterlagen von wesentlicher Bedeutung. Zu Unterlagen zählen z. B. Betriebshandbücher, Betriebsanleitungen, Checklisten, Tabellen mit Einstellwerten. Schaltpläne und Unterlagen sind z. B. notwendig bei:
• Schalthandlungen
• Prüfungen
• Fehlersuche und -beseitigung
• Änderungen und Erweiterungen
Abhängig von Art, Umfang und Nutzung der elektrischen Anlage sind unterschiedliche Ausführungen der Dokumentation möglich und sinnvoll.

Anmerkung von mir:

Schalthandlungen werden im Betriebsbuch eingetragen.

Re: Zutrittsdokumentation elektrische Betriebsräume

Verfasst: Freitag 8. Mai 2020, 21:05
von Tobi P.
Moin,

mir ist dazu auch keinerlei offizielle Regelung bekannt. Das einzige was mir dazu einfällt sind Übergabeprotokolle wenn wir Schlüssel/Transponder vom Kunden bekommen aber da gehts nur drum wer welchen Schlüssel/Transponder bekommen hat um denjenigen bei Verlust in Regress nehmen zu können. Wer dann wann welchen Raum betritt wird nicht überwacht, sobald ich den Schlüssel habe kann ich rein wie ich lustig bin.


Gruß Tobi

Re: Zutrittsdokumentation elektrische Betriebsräume

Verfasst: Samstag 9. Mai 2020, 13:40
von laut&hell
Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Nachrichten, ich hatte es in der Richtung schon befürchtet, dass es sich hierbei mehr um "gelebte Praxis" als um Vorgaben handelt.

(Tatsächlich wäre es in dem Fall besser gewesen, wenn es eine entsprechende Vorgabe gegeben hätte)

Re: Zutrittsdokumentation elektrische Betriebsräume

Verfasst: Samstag 9. Mai 2020, 15:26
von Olaf S-H
Moin laut&hell,

der Anlagenbetreiber gibt die Spielregeln für seinen Bereich vor. So steht es in der VDE 0105-100. Wenn es ihm nun beliebt zu wissen, wer wann welche der heiligen Hallen betreten hat, dann kann er dies vorgeben. Mehr wirst Du aber wohl nirgens finden.

Gruß Olaf

Re: Zutrittsdokumentation elektrische Betriebsräume

Verfasst: Sonntag 10. Mai 2020, 00:28
von EIB-Nutzer
Hallo,

bei uns (Chemischer Betreibe) muss es wegen der Feuerwehr dokumentiert werden, wann wer wo ist bis er weg ist.
Grund: brennt die Bude will man wissen ob man noch Menschen retten muss. Wenn das nicht der Fall ist schickt man kein Feuerwehrleute rein.
Das mag bei andern Anlagen aufgrund Auflagen der Feuerwehr auch zutreffen.

Für kritische Infrastruktur gibt es eine ähnliche Konzernvorgabe, aber bis jetzt nur aus IT Räume beschränkt. Eine Ausweitung auf Elektro-Räume ist in Arbeit um Sekundärangriffe zu vermeiden. Damit ist nicht nur EDV gemeint, eine Unterbrechung der Stromversorgung die zu stilllegen von z.B. Lüftern führt kann auch verehrend wirken und wird ggf. als Doppelfehler in der Normalen Risikoabschätzung nicht betrachtet werden.

gruß

Ralf

ps: man sollte die Auswirkungen von "Low-Tech" nicht unterschätzen. Ein Datenangriff gegen die Taz wurde per Fax gemacht, der die Domäne einfach um bog und das Auslesen der Postfächer ermöglichte. Im Nachgang gelangten Inhalte von Informanten an die Öffentlichkeit, auch aus nicht so demokratischen Ländern...