Wann wird ein Gerüst benötigt?

Alles rund um die Arbeitssicherheit.
Olaf S-H
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Wann wird ein Gerüst benötigt?

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

wir diskutieren derzeit über das Erfordernis von Gerüsten. Im Kern geht es um die Frage, ab welcher Arbeitshöhe eine Leiter unzulässig ist. Hierzu bin ich leider noch nicht so richtig fündig geworden.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Wulff
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Re: Wann wird ein Gerüst benötigt?

Beitrag von Wulff »

Hallo Olaf,

ich weiß von der TRBS2121, da habe ich mir mal einen Link gespeichert. Die BG Bau schreibt dazu https://www.bgbau.de/mitteilung/aktuell ... geruesten/ .

Ansonsten: Unser aller Lieblingswort: Gefährdungsbeurteilung NN1

Hilft dir das weiter? (Wahrscheinlich kennst du das sowieso schon...)
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Elt-Onkel
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Re: Wann wird ein Gerüst benötigt?

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

vom Grundsatz her muß ein Gerüst her,
wenn das Aufstellen vom Gerüst genau so lange dauert, wie die Arbeit selbst.

Für Leitern gibt es am Ende Plattformen.

Die Standard-Feuerwehrleiter in Deutschland ist eine DLK 23/12.
Die kann also schon mal 23 Meter.

Meine Anhängeleiter Al24 kann nur 24 Meter.

Mit Gittermastkranen kann man Arbeitskörbe bis auf 250 Meter hochziehen.

Ein Standard-Autokran kostet etwa 65,- EUR pro Stunde.
Ich denke, damit sind Höhen und Ausladungen von 30 Meter kein Problem.

Da kann man jetzt überlegen, ob man ein Gerüst braucht.


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Tobi P.
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Re: Wann wird ein Gerüst benötigt?

Beitrag von Tobi P. »

Moin Olaf,

ab einem Höhenunterschied von 5m sind Leitern nur noch als Zugang zum Arbeitsplatz zu verwenden, das Arbeiten selbst darf hier nur noch von einer Plattform aus erfolgen (also Gerüst bzw. Hubarbeitsbühne, Mannkorb am Kran etc). Ab einer Standhöhe von 2m sind nur kurzfristige (bis 2h) oder Montagearbeiten von einer Leiter aus zulässig.
Die Nutzung eines Gerüstes ansich ist auch nicht trivial. Hier ist auf jeden Fall eine Gefährdungsbeurteilung sowie eine Schulung/Unterweisung der Mitarbeiter für die Nutzung notwendig. Dasselbe gilt für den Aufbau von Fahr/Schnellbaugerüsten. Handelt es sich um eine stationär errichtete Anlage dann muss sie durch einen entsprechenden Gerüstbau-Fachbetrieb errichtet und regelmässig kontrolliert werden.
Lesestoff dazu findest du in der TRBS 2121.
Wir haben das Thema gerade durch und versuchen bei größeren Arbeitshöhen soweit möglich nur mit Hubarbeitsbühnen zu arbeiten (wobei das bei uns allerdings schon seit Jahren Standard ist).


Gruß Tobi
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Tobi P.
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Re: Wann wird ein Gerüst benötigt?

Beitrag von Tobi P. »

Moin,
Elt-Onkel hat geschrieben: Montag 30. Dezember 2019, 12:36 Ein Standard-Autokran kostet etwa 65,- EUR pro Stunde.
Ich denke, damit sind Höhen und Ausladungen von 30 Meter kein Problem.
den Kran möchte ich im Innenbereich gern mal sehen :D Wobei ich mich jetzt schon frage welcher Handwerker für seine Arbeiten eine DLK oder Anhängeleiter oder einen Mobilkran nutzt. Eine gewöhnliche Hubarbeitsbühne, egal ob als Schere oder Gelenk(teleskop)-Arbeitsbühne dürfte hier eher das Mittel der Wahl sein. Die letzte Bühne die ich auf der Baustelle hatte erreichte eine Arbeitshöhe von 28m. Größer wäre von der Verfügbarkeit her auch kein Problem gewesen aber das war leider teilweise im Innenbereich und die größte mit Hybridantrieb verfügbare Bühne, die nächstgrößere konnte nur noch Diesel.


Gruß Tobi
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Elt-Onkel
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Re: Wann wird ein Gerüst benötigt?

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

nachdem ich nun im Jahr 2019 meinen Bestand an Multifunktionsleitern auf das maximal mögliche Optimum habe steigern können,
können wir freistehend bis 8,00 Meter Höhe arbeiten.
Z.B. Leuchtmittel wechseln.

In unserer Betriebs-Feuerwehr befindet sich ein kompletter Bestand an Multifunktionsleitern.
(Investitionsvolumen > 10'000,- EUR)
- 4 MF-Leitern
- 4 Aufsteckleitern
- Verbindungsteil
- Fußverbreiterungen, etc.
- Rettungsplattform.

Wir bauen damit auch eine 10-teilige Steh-Leiter (Bockleiter) auf.

Das geht dann so:

A) Zwei MF-Leitern verbinden
B) Zwei MF-Leitern verbinden
C) A und B mit dem Verbindungsteil verbinden, dazu den oberen Druckpunkt mit Feuerwehrleinen sichern
D) Spreizsicherung unten mit Feuerwehrleinen
E) Eine Aufsteckleiter einrasten
F) Aufrichten
G) 4-fach Abspannen an den Ösen vom Verbindungsteil zur Sicherung gegen Umkippen

Macht in der Summe 10 Teile zzgl. 7 Feuerwehrleinen.
(Die Spreizsicherung wird in 2020 als Gurtband zum Einrasten kommen.)

Weil die Kombination aus zwei Stück zweiteiligen Leitern eine Anlegehöhe von 7,70 m erlaubt,
bauen wir in der Höhe das Verbindungsteil ein.
Rein aus Gründen der Statik gibt es keinen Hinderungsgrund.
Einzig lästig ist, daß das Verbindungsteil nur untere Einrastbolzen hat.
So erreichen wir eine Arbeitshöhe von ca. 8,00 Metern.
Weil das obere Einsteckteil ja noch die Arbeitshöhe überragt,
ist ein gefahrloses Arbeiten möglich.
Selbstverständlich muß eine Absturzsicherung eingehakt werden.

Unser Bestand an Günzburger Leiterteilen entspricht mehr als dem von zwei Stück FTZ Niedersachsen.


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Wulff
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Re: Wann wird ein Gerüst benötigt?

Beitrag von Wulff »

OK; in 8m Höhe anleitern und noch was tun außer festhalten... Hauptsache, die Hose fängt dann nicht an zu flattern...

Ein jeder mag das nicht gerade... Auch wenn man auf Leitern geübt ist, sind 8m schon eine Menge Höhe respekt1
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Tobi P.
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Re: Wann wird ein Gerüst benötigt?

Beitrag von Tobi P. »

Moin,

da kann jemand so viele Leiterteile haben wie er will - Fakt ist nun mal dass ab einer Höhe von 5m das Arbeiten von einer Leiter aus nicht zulässig ist. Ich hab hier auch so einiges an Leitern verfügbar, meine größte hat voll ausgezogen eine Länge von 15,90m. Ich würde aber nicht im Traum auf die Idee kommen in dieser Höhe von einer Leiter aus Arbeiten auszuführen denn der einzige Sinn und Zweck einer solchen Leiter ist das Erreichen hochgelegener Arbeitsplätze. Genauso wenig würde ich auf die Idee kommen aus Leiterteilen und Leinen eine Konstruktion zusammenzuzimmern und Leute darauf arbeiten zu lassen die dann womöglich noch völlig unzureichende Erfahrung mit einer solchen Situation haben. Dafür gibt es Gerüste und Hubarbeitsbühnen oder sofern die Verwendung eines solchen Gerätes nicht möglich ist entsprechend ausgebildete Fachleute die die Arbeiten mittels Seilzugangstechnik ausführen können. Damit hat sich dann auch das Problem des erforderlichen Rettungskonzepts bei Höhenarbeiten erledigt da die Rettung verunfallter Personen Bestandteil der Ausbildung ist und vom bereitstehenden Sicherungstrupp übernommen werden kann.

@Olaf: Ist noch so ein Punkt => arbeitsmedizinische Untersuchung G41 beim Personal vorhanden und aktuell?


Gruß Tobi (Höhenarbeiter mit mittlerweile 19 Jahren Berufserfahrung und teilweisen Arbeitshöhen >180m freihängend im Seil)
Olaf S-H
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Re: Wann wird ein Gerüst benötigt?

Beitrag von Olaf S-H »

Wulff hat geschrieben: Montag 30. Dezember 2019, 10:50 ...
Hilft dir das weiter? (Wahrscheinlich kennst du das sowieso schon...)
Moin Wulff,

genau hierzu benötige ich die "Erkenntnisquellen". Bisher steht nur die Aussage im Raum "ab 2 m muss ein Gerüst her". Dies finde ich aber etwas "nicht immer passend".

Die TRBS ist gut und auch die "passenden" BG-Bausteine finden sich über den Link sehr gut.

Gruß Olaf
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Olaf S-H
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Re: Wann wird ein Gerüst benötigt?

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

erstmal vielen Dank für die Hinweise und Tipps. Damit kann ich schon etwas anfangen.

Bei den Tätigkeiten handelt es sich einerseits um den Leuchtmitteltausch, Kabelbahnmontagen und Leitungsverlegungen.

Ich werde es mal in einer Gefährdungsbeurteilung zusammenfassen und mal die örtliche Sifa hinzuziehen. Je tzt habe ich die passenden Argumente.

Gruß Olaf
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